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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 02.03.2008, 23:29
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...das ändert jedoch alles nichts an der tatsache dass der betrieb einer nicht (bsh-)zugelassenen anlage ohne frequenzzuteilung nicht zulässig ist, genauso wie dual-watch im binnenschifffahrtsfunk.
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  #27  
Alt 03.03.2008, 00:53
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

ich möchte die allgemeine Verwirrung noch etwas vertiefen.

In Belgien ist es ab 1.1.2009 Pflicht, das alle Boote mit einer Rumpflänge über 7 Meter mit Funk ausgerüstet sein müssen. Zusätzlich zum Schiff-Schiff-Kanal muss gleichzeitig der Kanal für die nautische Information abgehört werden.
Siehe Kopie aus: Algemeen Politiereglement voor de Scheepvaart op de Binnenwateren, 01.01.2007

Art. 4.06. Marifoon
1. Een schip mag slechts gebruik maken van een goedgekeurde marifooninstallatie.
2. Het is verboden de kanalen voor het schip-schipverkeer, de nautische informatie en het verbinding hebben met de voor de scheepvaart ingestelde diensten te gebruiken voor mededelingen die niet voorgeschreven zijn door dit reglement of wanneer deze niet in het belang zijn van de veiligheid van de scheepvaart of van de personen aan boord.
3. Elk motorschip, waarvan de lengte van de romp meer dan 7 m is, moet zijn uitgerust met een goed functionerende marifooninstallatie. Zij moet functioneren op de kanalen bestemd voor het schip-schip verkeer, de nautische informatie en de voor de scheepvaart ingestelde diensten.8
4. Een met marifoon uitgerust schip moet de marifooninstallatie op ontvangst hebben ingeschakeld gelijktijdig op de kanalen bestemd voor schip-schip verkeer en voor de nautische informatie. Hij zendt op deze kanalen de voor de veiligheid van de scheepvaart noodzakelijke berichten uit.
5. Voor een duwstel en voor een gekoppeld samenstel zijn leden 3 en 4 slechts van toepassing op het schip aan boord waarvan zich de schipper van het samenstel bevindt.



Ob es in Belgien erlaubt ist bei Schiffsfunkstellen (mit Atis) gleichzeitig 2 Kanäle abzuhören, weis ich nicht. Ebenso ist mir nicht bekannt wie Boote unter deutscher Flagge behandelt werden.
__________________
Charly
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  #28  
Alt 03.03.2008, 08:58
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
...(und Handgurken sind am Kleinfahrzeug in der Regel nicht genehmigungsfähig) ...
Das ist ganz klar geregelt, Binnen werden "Handgurken" garnicht zugelassen und auf See sind "Handgurken" auch als einziges Funkgerät an Bord zulassungsfähig.

Macht ja irgendwie auch Sinn

Gruß Lutz
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  #29  
Alt 03.03.2008, 09:10
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Zitat:
Zitat von nini Beitrag anzeigen
Im Handbuch steht auch, ..............also Handfunke?
Heißt aber nur, dass im Notfall jeder alles nutzen darf, was der Rettung zuträglich ist. Also Funken darf dann auch jeder ohne Funkschein und Binnen wird Niemand etwas sagen, wenn die Funke auf "See" geschaltet ist und mit höherer Leistung sendet.
Die Seenotsignalmittel, ob Handraketen oder SigPi, darf im Notfall auch jeder benutzen, auch Kinder.
Deshalb sollte ja auch jede an Bord befindliche Person wissen, wo sich die Rettungsmittel befinden und wie diese zu benutzen sind.

Das heißt aber nicht, dass eine Funke eingebaut und betrieben werden darf, weil ja irgendwann mal ein Notfall eintreten könnte.

Gruß Lutz
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  #30  
Alt 03.03.2008, 09:21
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist ganz klar geregelt, Binnen werden "Handgurken" garnicht zugelassen und auf See sind "Handgurken" auch als einziges Funkgerät an Bord zulassungsfähig.
Selbstverständlich sind binnen auch Handfunkgeräte zugelassen, nur ist
Dein Schiff offenbar zu kurz dafür.

Derzeit findet in den Niederlanden ein Modellversuch mit ATIS-Handfunk-
geräten statt, und die Briten machen einen solchen Versuch im Seefunk
mit DSC-Handfunkgeräten (mit eigenem MMSI-Nummernkreis).

Der Hintergrund für die Zurückhaltung der Behörden ist binnen wie buten
derselbe: Angst vor Missbrauch als Mobiltelfon oder CB-Funk-Ersatz. Die
Modellversuche sollen klären, ob diese Angst begründet ist.


Zitat:
Macht ja irgendwie auch Sinn.
Nicht wirklich.

Belem
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  #31  
Alt 03.03.2008, 12:25
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Selbstverständlich sind binnen auch Handfunkgeräte zugelassen, nur ist
Dein Schiff offenbar zu kurz dafür.

...
Ja, zu klein und falscher Verwendungszweck.

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 03.03.2008, 14:26
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ja, zu klein und falscher Verwendungszweck.
Wieso falscher Verwendungszweck? Die 20-Meter-Grenze gilt für alle
Fahrzeuge, egal ob gewerbsmäßig oder zu Lustzwecken eingesetzt.

Belem
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  #33  
Alt 03.03.2008, 15:01
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Das ist mal wieder ein "Technik-Talk" nach meinem Geschmack:
20% technische Antworten und 80% juristische Bewertung.
Vielleicht sollten wir für die juristische Seite unseren ansonsten schönen Hobbies ein Extra-Unterforum aufmachen?

Servus

Paul
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  #34  
Alt 03.03.2008, 17:15
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...also erstmal danke ich Euch allen für Eure Meinungen. Dass das Ganze juristisch nicht einwandfrei ist, hatte ich mir ja auch schon gedacht. Das hätte ich aber hingenommen und bei Kontrolle auf den gesunden Menschenverstand und Milde gehofft.
Da sich aber hier auch, und das war für mich neu, herausgestellt hat, dass sich meine Idee auch technisch nicht mal so eben und quasi zum Nulltarif umsetzen lässt, werde ich davon Abstand nehmen.
Da ist mir die Idee mit der zusätzlichen Handfunke als zusätzlicher "Hör"-kanal sympatischer. Die ist zwar auch nicht legal, aber im Kontrollfall wesentlich diskreter als ein fest eingebautes Gerät und zudem auch noch günstiger als meine Idee.
Viele Grüße aus Duisburg
Peter
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  #35  
Alt 03.03.2008, 22:57
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Zum Abhören von gleichzeitig weiteren Kanälen genügt ein normaler Handscanner mit CE-Kennzeichnung, den es im Handel ab 69,- Euro gibt.
Hallo Axel,
hast du mal einen Link zu so einem Handscanner

bin gerade am überlegen, ob ich mir nicht doch so eine richtige Handfunke zulegen sollte
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #36  
Alt 03.03.2008, 23:42
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[quote=rubberduck;818193.......Da ist mir die Idee mit der zusätzlichen Handfunke als zusätzlicher "Hör"-kanal sympatischer. Die ist zwar auch nicht legal, aber im Kontrollfall wesentlich diskreter als ein fest eingebautes Gerät und zudem auch noch günstiger als meine Idee.
Viele Grüße aus Duisburg
Peter[/quote]
Moin,
so mache ich das bei Bedarf auch, egal ob binnen oder See. Die Handfunke dient sonst als Rettungsinselreserve und war in den USA auf den Flüssen auch sehr praktisch. Da haben die eh keine VHF-Bedenken. Warum bei uns Handfunken mit Atis auf kurzen Schiffen binnen nicht zugelassen werden, habe ich bis jetzt nicht verstanden.
Gruesse
Hanse
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  #37  
Alt 04.03.2008, 01:10
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Da haben die eh keine VHF-Bedenken. Warum bei uns Handfunken mit Atis auf kurzen Schiffen binnen nicht zugelassen werden, habe ich bis jetzt nicht verstanden. Gruesse Hanse
ich werde mir vermutlich eine Handfunke kaufen,
die Gefahr, daß man damit aufgebracht wird ist minimal, kommt man in eine Kontrolle macht man die Funke aus und läßt sie in einer Tasche verschwinden

zugelassen werden die vermutlich nur nicht, weil die zu preiswert sind, viele Funken=viel Funkverkehr
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  #38  
Alt 04.03.2008, 11:15
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Axel,
hast du mal einen Link zu so einem Handscanner

bin gerade am überlegen, ob ich mir nicht doch so eine richtige Handfunke zulegen sollte
Hier hast du einen link zu den legalen Mithörgelegenheiten, mit dem du jedem Stress aus dem Weg gehst. Gibts für größere Pötte auch schön als Tischgerät. Die Frequenzliste dazu kann ich dir geben, dann hast du alle Kanäle und noch mehr im Überblick...
__________________
.
.

Akki

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  #39  
Alt 04.03.2008, 23:51
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Axel,
der Shop ist Klasse
aber es ist genau wie ich es mir schon gedacht hatte, ein richtiges Handfunkgerät ist nicht teurer als ein Scanner,
also wird es wohl doch eine Handfunke werden

legal ist gut
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  #40  
Alt 06.03.2008, 23:02
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Zitat:
ich werde mir vermutlich eine Handfunke kaufen,
die Gefahr, daß man damit aufgebracht wird ist minimal, kommt man in eine Kontrolle macht man die Funke aus und läßt sie in einer Tasche verschwinden
Da haben es die Funkamateure deutlich einfacher:

Kleines Amateur-Handfunkgerät kaufen, z.B. ICOM IC-E7. Das Gerät hat auch einen eingebauten Allbandempfänger, mit dem man auch die Marinefunkkanäle hören kann. Völlig legal! Und bei einer Kontrolle braucht man nur die Amateurfunklizenz der "Waschpo" zeigen!

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #41  
Alt 07.03.2008, 09:14
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Berggeist Berggeist ist offline
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Standard Scanner??

Hallo, wie währe es denn mit einem Handelüblichen Scanner??
Der ist ja auch nur ein reines Empfangsgerät !!
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  #42  
Alt 07.03.2008, 09:34
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik Beitrag anzeigen
1.Beide Geräte mit auch nach außen sichtbaren separaten Antennen zu betreiben?
2.Evtl. ginge es auch, eine kleine Notantenne an das "Nur-Empfangsgerät" anzuschließen, die einigermaßen unsichtbar ist.
Ne 15cm Stummelantenne ausm 2m Betriebsfunk wäre die optimale Lösung..

Billig, unaufällig, braucht keinen gegenpol

MFG René
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MFG René

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  #43  
Alt 08.03.2008, 00:39
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von pininfarina Beitrag anzeigen
Und bei einer Kontrolle braucht man nur die Amateurfunklizenz der "Waschpo" zeigen!
Viele Grüße von, Wolfgang
Hallo Wolfgang,
die Idee ist gut,
wenn mir mal richtig langweilig wird werde ich Amateurfunker
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  #44  
Alt 08.03.2008, 00:57
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo Ralf,

nur zu! Schifferlfahren und Amateurfunk verträgt sich ganz gut. Nicht- Elektriker/-Elektroniker lernen nebenbei noch viel brauchbares, das auch neben der Funkerei an Bord weiterhilft.

Servus

Paul
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  #45  
Alt 08.03.2008, 01:14
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tja Paul, wenn ich nicht so faul wäre, hätte ich wenigstens schon mal
UBI und SRC gemacht, aber leider leider
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Bertrand Russell

Geändert von ralfschmidt (08.03.2008 um 23:07 Uhr)
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  #46  
Alt 08.03.2008, 19:58
pininfarina pininfarina ist offline
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Zitat:
tja Paul, wenn ich nicht so Faul wäre, hätte ich wenigstens schon mal
UBI und SRC gemacht, aber leider leider
Hallo Ralf,

wenn schon denn schon - statt SRC würde ich gleich den LRC machen und wie lautet der bekannte Spruch:

Ohne Fleiß kein Preis!

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #47  
Alt 23.04.2009, 15:24
segelnmm segelnmm ist offline
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Boot: Motor- und Segelboote für die Vermietung
8 Danke in 4 Beiträgen
Standard Binnenfunk in Belgien

Da uns immer mehr ehemalige Schüler und Bootseigner hier in Roermond zu dem Thema Funk in Belgien angesprochen haben hier nun die letzten aktuellen Informationen.
  • Das „Vademecum van de Pleziervaart in Belgie“ gilt für alle auf belgischen Gewässer fahrende Schiffe – also auch für uns!!!!
    Es kann unter
    http://www.Yachtschule-Muellenschlaeder.de/belgien.html
    (Niederländisch) herunter geladen werden
  • Eine Rückfrage bei „Dirk Van den Abeele“, dem verantwortlichen Herausgeber hat heute ergeben, dass das Reglement geändert werden soll. Neue Regelung für Kleinfahrzeuge über 7 m kleiner 20 m wird ein Funkgerät notwendig – auch für Nichtbelgier.
    Diese Regelung soll in der nächsten Woche vom Belgische Verkehrsminister verabschiedet werden.
    Alle Anfrage (ob per Brief oder Mail) werden erst danach beantwortet werden. –schwebendes Verfahren.
  • Die belgische Wasserschutzpolizei sei angewiesen die zu erwartende Neuregelung zu beachten.
  • Handfunkgeräte – wie im belgischen Reglement – vorgeschlagen können in Deutschland für den Binnenfunk auf Kleinfahrzeugen (kleiner 20 m) nicht zugelassen werden. Sie sind nur im Verkehrskreis Funk an Bord für die Berufsschiffart zulässig. Eine Vergabe der notwendigen ATIS-Nummer ist nur fest eingebaute Geräte möglich.
  • In den Niederlanden können Handfunkgeräte auch für den Binnenfunk angemeldet werden. Es erfolgt dann eine Vergabe einer Niederländischen ATIS-Nummer. Infos dazu unter
http://www.agentschap-telecom.nl/Pages/default.aspx
Eine Nutzung dieser Geräte in Deutschland im Binnenfunk ist dann nicht möglich.
Im Seefunk können diese Geräte auch in Deutschland genutzt werden.
  • Der Betreiber der Funkanlage muß im Besitz eines entsprechenden Sprechfunkzeugnis sein. (UBI oder das alte Beschränkt gültige UKW-Sprechfunkzeugnis)
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  #48  
Alt 24.04.2009, 22:56
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FanDjango FanDjango ist offline
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Ort: Hallertau, Bayern
Beiträge: 164
Boot: Sea Ray Pachanga 32
169 Danke in 73 Beiträgen
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Ich behaupte immer noch das selbst bei 2 Antennen in 2 Meter Abstand man bei billigen Empfängern nichts mehr hört, wenn einige Kanäle weiter oben mit der anderen Antenne gesendet wird. Solange man selber redet, geht da meistens nix.

2 Geräte zu haben um anderen Verkehr abzuhören während man selber sendet ist abstrus.

Ansonsten ist die 3-Kanal Überwachung oder ein getrennter Scanner der richtige Weg...
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