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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 24.04.2009, 15:54
franczi franczi ist offline
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Standard Geschwindigkeitsüberschreitung 3,5to Österreich

Hallo,
für Deutschlands Autobahnen habe ich für mein Gespann eine 100 km/h-Zulassung. In Österreich auf Autobahnen darf ich nur 80 km/h schnell fahren, da das Gesamtgewicht des Gespann über 3,5t liegt.
Kann mir jemand die Höhe des Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung durch Gespanne mit mehr als 3,5t nennen
(Deutschland und Österreich). Gut wäre es zu wissen, wie die Preise gestaffelt sind!
Letztes Jahr war ich um 2 Uhr früh fast allein auf der A10 und habe mich strikt an die 80 km/h gehalten. Das war ätzend! Mit meiner Frage möchte ich das finanzielle Risiko abschätzen, erwischt zu werden.

Danke für Eure Antwort,
Gruß Franz
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  #2  
Alt 24.04.2009, 16:25
Benutzerbild von Schnuffi
Schnuffi Schnuffi ist offline
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Moin Franz

Schau mal da nach

http://www.bussgeldkataloge.eu/bussg...g-ausland.html

Nur, die Österreicher rechnen auch gern mal anders.




Gruss Werner
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  #3  
Alt 24.04.2009, 16:33
Benutzerbild von Kapi
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Sei vorsichtig damit ! Fahr lieber 80 !
Durch Östereich ist doch nicht so weit !

Die Polizisten in Östereich haben das Recht den Betrag nach Ihrem Ermessen zu staffeln , und mit einem 3,5 to. Gespann werden die sicher nciht kleinlich sein !

Also lieber 80 fahren und ohne Strafe durch Östereich
__________________
.


lg

Heiko
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  #4  
Alt 24.04.2009, 16:50
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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pro km/h 1€ / kg
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  #5  
Alt 25.04.2009, 07:58
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
pro km/h 1€ / kg

Nenne mal die Quelle wo das steht.
Oder halt die Finger still,da der Franz eine Auskunft wollte und keinen Doofen Spruch!
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Gruss Basti
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  #6  
Alt 25.04.2009, 09:41
franczi franczi ist offline
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Zitat:
Zitat von Kapi Beitrag anzeigen
Sei vorsichtig damit ! Fahr lieber 80 !
Durch Östereich ist doch nicht so weit !

Die Polizisten in Östereich haben das Recht den Betrag nach Ihrem Ermessen zu staffeln , und mit einem 3,5 to. Gespann werden die sicher nciht kleinlich sein !

Also lieber 80 fahren und ohne Strafe durch Östereich
Hallo,
-ich würde mich maßlos ärgern, wenn ich zu den Maut- und Tunnelgebühren noch Strafe bezahlen müßte! Darum habe ich bisher immer versucht, die Vorschriften peinlichst einzuhalten.
AAAABER - mitten in der Nacht - auf einer leeren Autobahn - Tempo 80..... äääääätzend.
Du hast recht! Aber interessieren würd`s mich trotzdem

Franz
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  #7  
Alt 25.04.2009, 10:07
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von franczi Beitrag anzeigen
Hallo,
-ich würde mich maßlos ärgern, wenn ich zu den Maut- und Tunnelgebühren noch Strafe bezahlen müßte! Darum habe ich bisher immer versucht, die Vorschriften peinlichst einzuhalten.
AAAABER - mitten in der Nacht - auf einer leeren Autobahn - Tempo 80..... äääääätzend.
Du hast recht! Aber interessieren würd`s mich trotzdem

Franz

Da ich annehme, dass du auch in Slowenien bzw.Kroatien die Autobahn benützt , wie schnell fährst du dann dort?
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Gruß Werner
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  #8  
Alt 25.04.2009, 10:18
franczi franczi ist offline
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Da ich annehme, dass du auch in Slowenien bzw.Kroatien die Autobahn benützt , wie schnell fährst du dann dort?
Schneller als in Österreich.
Franz
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  #9  
Alt 25.04.2009, 10:22
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von franczi Beitrag anzeigen
Schneller als in Österreich.
Franz

Ich mache es wegen der ungleich höheren Strafen umgekehrt
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Gruß Werner
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  #10  
Alt 25.04.2009, 12:59
spsh10 spsh10 ist offline
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Zitat:
Zitat von franczi Beitrag anzeigen
Kann mir jemand die Höhe des Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung durch Gespanne mit mehr als 3,5t nennen
(Deutschland und Österreich). Gut wäre es zu wissen, wie die Preise gestaffelt sind!

hallo, franz!

im grunde ist es in österreich egal, ob du zb mit einem motorrad oder deinem gespann nen geschwindigkeitsüberschreitung begehst... es zählt nur die überschreitung!! der einzige unterschied ist, das es in den bundesländern noch länderspezifische unterschiede in der höhe der strafen gibt, aber nachstehend mal eine grobe übersicht!!! übrigens wirst du - als deutscher staatsbürger zumeist immer vor ort mit nem sogenannten organmandat (sprich barzahlung) abgestraft, ausser du wurdest von VORNE mit dem radargerät geblitzt!!!


Im Gegensatz zu manchen Ländern in Europa gilt in Österreich kein einheitlicher Bußgeldkatalog. Die Strafen sind regional unterschiedlich. So kann beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h im Osten von Österreich 116€ kosten und im Westen lediglich 58€. Die Höhe des Bußgeldes ist auch abhängig, ob die Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn (IG-L, Baustelle) oder im Ortsgebiet stattfand. Deshalb gelten folgende Geldbeträge als Richtwerte.

Folgende Werte beziehen sich auf Geschwindigkeitsüberschreitungen im Freiland:
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h: 25€ bis 50€Geschwindigkeitsüberschreitung bis 30 km/h: 50€ bis 90€Geschwindigkeitsüberschreitung bis 40 km/h: 90€ bis 150€
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 50 km/h: 150€ bis 200€

übrigens.... in kroatien und slowenien isses noch viel teurer!!!!

UND: der jeweilige polizist vor ort kann die strafhöhe NICHT selbst bestimmen, diese hängt grundsätzlich von der überschreitung ab!

lg,
spsh10
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  #11  
Alt 25.04.2009, 17:09
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Zitat:
Zitat von franczi Beitrag anzeigen
Letztes Jahr war ich um 2 Uhr früh fast allein auf der A10 und habe mich strikt an die 80 km/h gehalten
Nach Tacho 80?
Da habe dich sicher viele LKW überholt.


Lege dir mal ein Hand GPS oder einen Navigator mit Km/h Anzeige in das Auto.
Oder hänge dich hinter einen LKW.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #12  
Alt 25.04.2009, 17:45
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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[quote=franczi;1249027]Hallo,

Letztes Jahr war ich um 2 Uhr früh fast allein auf der A10 und habe mich strikt an die 80 km/h gehalten. Das war ätzend! Mit meiner Frage möchte ich das finanzielle Risiko abschätzen, erwischt zu werden.



Hallo Franz,

glaube mir, Du wirst erwischt. Die Herrschaften verfügen über alle technischen Mittel, da blitzt nichts mehr im Tunnel bzw, auf freier Strecke. Und zivile Fahrzeuge haben sie zudem.

Also lieber vorschriftsmäßig, dafür viel Geld für Bootfahren über.

Gruß Ralf
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  #13  
Alt 25.04.2009, 19:00
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fahr Tacho 90-95 = echte 85-90 wie die LKW`s dann passiert dir gar nichts.

Tacho 80 bedeute max echte 75 da bist du eine Gefahr für die Allgemeinheit ,das wissen auch ÖSI Polizisten und lassen dich in Ruhe und freuen sich über den fließenden Verkehr ohne überholende LKW`s. Geblitzt wird eh nur über Hundert ( Ausnahme Tunnel mit Limit 80 )

10-20 km/h zu schnell kostet auch in Österreich kein Vermögen Ich habe einige Knollen hier von der A 10 die liegen alles zwischen 15 und 40 Euro
__________________
Gruß Olli
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  #14  
Alt 26.04.2009, 08:54
franczi franczi ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Nach Tacho 80?
Da habe dich sicher viele LKW überholt.


Lege dir mal ein Hand GPS oder einen Navigator mit Km/h Anzeige in das Auto.
Oder hänge dich hinter einen LKW.

Cyrus, selbsverständlich echte 80kmh - Tempo nach GPS!

Ralf, danke für Deinen Hinweis!

Werner u.a. -
irgendwie möchte ich den Ösis keine Mehreinnahmen gönnen. Ich habe einfach das Gefühl, dass dort (mehr als in D, SL und HR) ein wesentlich höherer Aufwand betrieben wird, um das Einhalten der Vorschriften zu kontrollieren. Ein Schelm, der dabei an Abzocke denkt.

Jeder muß selber wissen, was er macht - und wenn ich z.B. bei einem Verkersverstoß erwischt werde, bin ausschließlich ich selbst verantwortlich. Schließlich muß ich auch selbst die Konsequenz daraus tragen!

Übrigens- in Deutschland sind die Preise bei Tempoüberschreitungen auch nicht billig: http://www.verkehrsportal.de/bussgel...tab_01.php#lkw

und was das Überholen mit Gespannen betrifft: http://www.verkehrsportal.de/bussgel...g/bkatv_05.php


Franz
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  #15  
Alt 26.04.2009, 10:25
Uwe Uwe ist offline
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Das Land Salzburg will seit 2 Jahren 500.-€ von mir.
Und die haben Sie bis heute nicht von mir und werden diese auch nicht bekommen. Ich bin nämlich nicht gefahren!!!
Es gibt zwar eine Vereinbarung über Amts- und Rechtshilfe seit 1988 (was bedeutet, dass die Strafe durch deutsche Behörden vollstreckt werden kann.
Aber... § 103 Abs. KFG besagt,:

Keine Vollstreckungshilfe durch deutsche Behörden wird gewährt, wenn es um Strafen geht , die wegen Verweigerung der Lenkerauskunft verhängt wurden, da diese Strafsanktion von deutscher Seite aus grundrechtlichen Überlegungen als bedenklich gehalten wird.

Und hierin liegt die Spielregel. In Österreich gilt die Halterhaftung, deswegen wird in 90 % der Fälle das Fzg von hinten fotografiert.
Das bedeutet, das der Fahrer nicht identifieziert werden kann.
In Deutschland gilt aber die Fahrerhaftung. (Deshalb auch bei den Fotos von vorne immer schhön lächeln ) Das heißt eine Amtshilfe für die Vollstreckung der Strafe ist nach deutschem Recht nicht möglich, ich ich als Fahrer nicht identifiezierbar bin. Natürlich habe ich auch die Auskunft des Lenkers verweigert!! Und so dreht es sich seit 2 Jahren im Kreis.
Ich wurde im Zuge dieses Verfahrens zwar mal zur Führung eines Krafttfahrzeuges in Österreich als nicht fähig befunden und hatte eine 3 monatige Fahrsperre in Österreich, aber das war es bis jetzt auch. Es kommen immer noch Briefe zur Aufforderung der Zahlung und Vollstreckungsdrohungen, aber sonst auch nichts
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  #16  
Alt 26.04.2009, 17:01
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renn-harry renn-harry ist gerade online
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Hast du die Österreichischen Behörden auf das hingewiesen?
Das es nach Deutschem recht nicht möglich ist?
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #17  
Alt 26.04.2009, 17:20
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Hast du die Österreichischen Behörden auf das hingewiesen?
Das es nach Deutschem recht nicht möglich ist?
Ob Du die darauf hinweisst oder in China kippt ein Sack Reis um das ist das Gleiche!
Höchtens Du Rufst da mal an,da könnte sich was ändern!
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Gruss Basti
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  #18  
Alt 26.04.2009, 18:26
Uwe Uwe ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Hast du die Österreichischen Behörden auf das hingewiesen?
Das es nach Deutschem recht nicht möglich ist?
Für so was hat man einen Rechtsanwalt
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  #19  
Alt 26.04.2009, 19:49
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Ob in China ein Sack Reis umfällt ist mir Schnuppe!

OK, hat der RW da mal angefragt?
Wenn ja was sagen die?
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  #20  
Alt 26.04.2009, 21:32
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen

Hallo Franz,

glaube mir, Du wirst erwischt. Die Herrschaften verfügen über alle technischen Mittel, da blitzt nichts mehr im Tunnel bzw, auf freier Strecke. Und zivile Fahrzeuge haben sie zudem.

Also lieber vorschriftsmäßig, dafür viel Geld für Bootfahren über.

Gruß Ralf
Diese Aussage ist übertrieben!
Ich fahre seit Bürgerkriegsende fast jedes Jahr 2x nach Kroatien, damit logischerweise auch durch Österreich.
Ob mit Wohnwagen oder mit Bootstrailer, hin immer bei Nacht und immer mit 95 - 100 km/h auf dem Tacho. Bei meinem Auto ist das in echt 88 - 93 km/h, GPS-überprüft.
Nur in den Tunneln halte ich mich strickt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Ich habe der österreichischen Staatskasse bisher weder eine Mark noch einen Euro gespendet!
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... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!!
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  #21  
Alt 30.04.2009, 20:03
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Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
Das Land Salzburg will seit 2 Jahren 500.-€ von mir.
Und die haben Sie bis heute nicht von mir und werden diese auch nicht bekommen. Ich bin nämlich nicht gefahren!!!
Es gibt zwar eine Vereinbarung über Amts- und Rechtshilfe seit 1988 (was bedeutet, dass die Strafe durch deutsche Behörden vollstreckt werden kann.
Aber... § 103 Abs. KFG besagt,:

Keine Vollstreckungshilfe durch deutsche Behörden wird gewährt, wenn es um Strafen geht , die wegen Verweigerung der Lenkerauskunft verhängt wurden, da diese Strafsanktion von deutscher Seite aus grundrechtlichen Überlegungen als bedenklich gehalten wird.

Und hierin liegt die Spielregel. In Österreich gilt die Halterhaftung, deswegen wird in 90 % der Fälle das Fzg von hinten fotografiert.
Das bedeutet, das der Fahrer nicht identifieziert werden kann.
In Deutschland gilt aber die Fahrerhaftung. (Deshalb auch bei den Fotos von vorne immer schhön lächeln ) Das heißt eine Amtshilfe für die Vollstreckung der Strafe ist nach deutschem Recht nicht möglich, ich ich als Fahrer nicht identifiezierbar bin. Natürlich habe ich auch die Auskunft des Lenkers verweigert!! Und so dreht es sich seit 2 Jahren im Kreis.
Ich wurde im Zuge dieses Verfahrens zwar mal zur Führung eines Krafttfahrzeuges in Österreich als nicht fähig befunden und hatte eine 3 monatige Fahrsperre in Österreich, aber das war es bis jetzt auch. Es kommen immer noch Briefe zur Aufforderung der Zahlung und Vollstreckungsdrohungen, aber sonst auch nichts
das stimmt aber es werden derzeit die radarboxen aufgrund der deutschen regelung auf blitzen von vorne umgebaut, genau deswegen; es wurde auch die regelung (bisher war blitzen nur von hinten erlaubt) novelliert....nehme also an, die transitrouten werden die ersten sein wo umgebaut wird
__________________
nike
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  #22  
Alt 01.05.2009, 09:54
Uwe Uwe ist offline
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Zitat:
Zitat von nike2007 Beitrag anzeigen
das stimmt aber es werden derzeit die radarboxen aufgrund der deutschen regelung auf blitzen von vorne umgebaut, genau deswegen; es wurde auch die regelung (bisher war blitzen nur von hinten erlaubt) novelliert....nehme also an, die transitrouten werden die ersten sein wo umgebaut wird
Wenn es neue Spielregelungen gibt, werde ich mich daran halten
Aber bisher galten die Alten.

Genau dieses kalkulierte Vorgehen von Österreich meinte ich in meinem Beitrag in dem post 89
http://www.boote-forum.de/showthread...07#post1256307
Es wird schon einer gerechnet haben, ob sich diese Umstellung rentiert, denn es zielt ja genau auf die Transitgäste ab, da der gemeine Ösi ja unter das Landesrecht fällt und somit zahlen muss, auch wenn er von hinten fotografiert wurde.
Klarer kann die Absicht einer Abzocke anstatt Verkehrserziehung ja gar nicht mehr untermauert werden, alls mit dieser Umstellung.

Geändert von Uwe (01.05.2009 um 10:03 Uhr)
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  #23  
Alt 01.05.2009, 11:03
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Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
Wenn es neue Spielregelungen gibt, werde ich mich daran halten
Aber bisher galten die Alten.

Genau dieses kalkulierte Vorgehen von Österreich meinte ich in meinem Beitrag in dem post 89
http://www.boote-forum.de/showthread...07#post1256307
Es wird schon einer gerechnet haben, ob sich diese Umstellung rentiert, denn es zielt ja genau auf die Transitgäste ab, da der gemeine Ösi ja unter das Landesrecht fällt und somit zahlen muss, auch wenn er von hinten fotografiert wurde.
Klarer kann die Absicht einer Abzocke anstatt Verkehrserziehung ja gar nicht mehr untermauert werden, alls mit dieser Umstellung.
Das war jetzt aber ein Scherz, oder?
Wo erkennst du da Abzocke, wenn berechtigte fällige Bußgelder in Zukunft auch eintreibbar werden?
Wäre schön wenn du dich an die "Spielregeln" (die nicht neu sind) halten würdest wie fast alle anderen und wenn dafür von vorne geblitzt werden muß, dann ist die Einführung begrüßenswert.
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  #24  
Alt 01.05.2009, 11:56
Uwe Uwe ist offline
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Hallo Wolf, bitte lese post 84
http://www.boote-forum.de/showthread...=1#post1256372

Also für mich gilt, die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten....

Obwohl ich nicht bezahlt habe, hatte dieser Fall eine erziehrische Wirkung auf mich und ich habe aus der Sache gelernt
!Und das auch ohne Foto von vorne!
Und darum sollte es doch eigentlich auch gehen oder?
Jede Strafe wird doch als Verkehrserzieherische Maßnahme betrachtet, oder?
Und wenn ich dazugelernt habe, und mich künftig an die Bergrenzung halte, ist doch gut.

Ich denke man muss hier trennen. Einmal geht es um die Eintreibung der Strafe (deren Spielregeln ich nicht gemacht habe- Begeben Sie sich direkt zum Hauptbahnhof, gehen Sie NICHT über Los, ziehen Sie KEINE 4000.- ein). Andereseits um den Lerneffekt aus dem Verkehrsdelikt. Dieser Lerneffekt ist bei mir gegegben auch ohne meine Strafe bezahlt zu haben, denn es war schon ein Aufwand sich durch die ganzen §§ durchzukämpfen.
Man will in Österreich an unser Geld, babei bleibe ich! Wenn man möchte das man sich die Geschwindigkeitsbegrenzung hält reicht ein einfaches Schild. "Achtung Radarkontrolle" Hier bremsen dann auch die notorischsten Raser ab,-ist zumindest meine Beobachtung! Aber nein, man macht das Ganze ja gut versteckt und getarnt, und reibt sich die Hände wenn man wieder einen erwischt hat. Gilt übrigens auch hier in -D-. Nur wird hier von vorne geblitz

PS: Auch wenn ich mit diesem Vorschlag vielleicht auch wieder den Zorn des einen oder anderen Moderators errege, es wäre vielleicht gut wenn man diese 2 Themen zusammenlegt.
http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=1256372&posted=1#post1256372
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  #25  
Alt 01.05.2009, 12:24
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Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
Wenn es neue Spielregelungen gibt, werde ich mich daran halten
Aber bisher galten die Alten.

Dies bezieht sich auf das bezahlen der Strafe und nicht auf die Absicht Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterhin zu ignorieren.

Bei mir war es übrigens ein schlichtes übersehen der "Luft 100hm/h während der Nachtzeit"
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