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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Trailerversicherung LKW 2,8 T
Hallo,
wie ich gelesen habe braucht man für einen Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen keine Doppelkarte, bzw. extra Versicherung. Auch ist das Fahrverbot am Sonntag kein Thema für mich, da der Transporter nur 2,8 Tonnen wiegt. Nun ist der Transporter aber auf meine Firma angemeldet und das als LKW. Welche Probleme erwarten mich dort hinsichtlich der Haftpflicht Versicherung? Kann man das Boot auf dem Anhänger noch sozusagen "vollkasko" versichern, für den Fall, daß bei der Überführungsfahrt was passiert? Danke und Gruß Dominic |
#2
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Du hast ja keinen LKW über 3,5T.Hat Du etwa keine Kasko für dein Boot,in anbetracht des zunehmenden Motor und Bootsklaus?
Sonder-KFZ mit grünen Kennzeichen sind über das Zugfahrzeug Haftpflichtversichert.
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Kommt gleich! |
#3
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LKW mit Anhänger am Sonntag = Fahrverbot - egal wie schwer ! Ausnahmeregelung nur bei privat genutzten LKW bis 3.5T. Ich hätte bedenken mit einem LKW mit Firmenzulassung Sonntags mit Hänger zu fahren. Versicherung ist kein Thema da jeder Anhänger der im angehängten Zustand einen Schaden verursacht durch die Zugfahrzeug Versicherung abgedeckt ist, sofern dieser zum Strassenverkehr zugelassen ist und ....
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... |
#4
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------------------ Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus. (Virginia E. Wolff) |
#5
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Zitat:
Zitat:
Eine eventuelle KFZ-Vollkasko das Zugfahrzeugs kommt allerdings nicht für Schäden an Boot oder Trailer auf. Über das Zugfahrzeug ist der Trailer in den meisten Fällen haftpflichtversichert, solange er angekuppelt ist, oder sich unfreiwillig gelöst hat und "noch in Bewegung befindlich" ist. Die Einschränkung "noch in Bewegung befindlich" bedeutet, dass, wenn z.B. nach einem ruckartigen Ausweichmanöver mit Aufschaukelung sich der Trailer vom Zugfahrzeug löst, er noch solange versichert ist, bis er stehen bleibt. Wenn anschließend ein Auto drauffährt haftest Du für die dadurch enstandenen Schäden selbst. Ohne entsprechende Trailerhaftpflicht, die in den guten Bootshaftpflichtversicherungen kostenlos enthalten ist, muss man die entstandenen Kosten dann selbst tragen, wenn man denn dazu in der Lage ist. Besonders bei Personenschäden wird es da selbst für vermögende Menschen schnell eng. Gruß Norman |
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