boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 14.05.2009, 22:43
Benutzerbild von Dominic2
Dominic2 Dominic2 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.11.2006
Ort: Magdeburg
Beiträge: 180
Boot: Schlauchboot
147 Danke in 70 Beiträgen
Standard Trailerversicherung LKW 2,8 T

Hallo,

wie ich gelesen habe braucht man für einen Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen keine Doppelkarte, bzw. extra Versicherung.

Auch ist das Fahrverbot am Sonntag kein Thema für mich, da der Transporter nur 2,8 Tonnen wiegt.

Nun ist der Transporter aber auf meine Firma angemeldet und das als LKW.

Welche Probleme erwarten mich dort hinsichtlich der Haftpflicht Versicherung?

Kann man das Boot auf dem Anhänger noch sozusagen "vollkasko" versichern, für den Fall, daß bei der Überführungsfahrt was passiert?

Danke und Gruß

Dominic
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 15.05.2009, 06:06
Murxmudlich Murxmudlich ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 04.03.2009
Ort: Dresden oder Schwielochsee
Beiträge: 197
Boot: Lotos 2 u. Kajüttboot Poseidon
89 Danke in 66 Beiträgen
Standard

Du hast ja keinen LKW über 3,5T.Hat Du etwa keine Kasko für dein Boot,in anbetracht des zunehmenden Motor und Bootsklaus?
Sonder-KFZ mit grünen Kennzeichen sind über das Zugfahrzeug Haftpflichtversichert.
__________________
Kommt gleich!
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 15.05.2009, 07:34
Benutzerbild von WoSo
WoSo WoSo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: Erkelenz
Beiträge: 970
Boot: Quicksilver Cruiser 540, Merc F100EFI, Merc F5M
510 Danke in 332 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Murxmudlich Beitrag anzeigen
Du hast ja keinen LKW über 3,5T.Hat Du etwa keine Kasko für dein Boot,in anbetracht des zunehmenden Motor und Bootsklaus?
Sonder-KFZ mit grünen Kennzeichen sind über das Zugfahrzeug Haftpflichtversichert.
LKW mit Anhänger am Sonntag = Fahrverbot - egal wie schwer ! Ausnahmeregelung nur bei privat genutzten LKW bis 3.5T. Ich hätte bedenken mit einem LKW mit Firmenzulassung Sonntags mit Hänger zu fahren. Versicherung ist kein Thema da jeder Anhänger der im angehängten Zustand einen Schaden verursacht durch die Zugfahrzeug Versicherung abgedeckt ist, sofern dieser zum Strassenverkehr zugelassen ist und ....
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 15.05.2009, 08:28
Benutzerbild von Freddy66
Freddy66 Freddy66 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.02.2007
Ort: Hünfelden / Limburg
Beiträge: 167
Boot: z.Zt. ohne
202 Danke in 139 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freddy66 Beitrag anzeigen
Hallo,

das LKW Fahrverbot galt bisher ohne Gewichtsbeschränkung, auch für Kleintransporter mit Anhänger und LKW-Zulassung.

Jetzt gibts was neues:

gelesen am 18.09.2008, zu § 30 STVO:

Durch Erlasse der Länderverkehrsminister dürfen Wohnwagen und Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke hinter LKW bis 3,5 t, ohne besondere Ausnahmegenehmigung, auch an Sonn- und Feiertagen gefahren werden. (Quelle ADAC)

Wurde auch Zeit, dann kann ich in Zukunft unser Boot auch am Wochenende mit unserem Sprinter ziehen.
Nicht ganz richtig, schaut mal oben.
__________________
Gruß Fred

------------------------------------------------
Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus. (Virginia E. Wolff)
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 15.05.2009, 08:46
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dominic2 Beitrag anzeigen
Welche Probleme erwarten mich dort hinsichtlich der Haftpflicht Versicherung?
Keine, außer dem Verlust des Schadenfreiheitsrabatts in der KFZ-Haftpflicht.
Zitat:
Zitat von Dominic2 Beitrag anzeigen
Kann man das Boot auf dem Anhänger noch sozusagen "vollkasko" versichern, für den Fall, daß bei der Überführungsfahrt was passiert?
Über eine Bootskasko ist es auch auf dem Trailer bei Transporten versichert.
Eine eventuelle KFZ-Vollkasko das Zugfahrzeugs kommt allerdings nicht für Schäden an Boot oder Trailer auf.

Über das Zugfahrzeug ist der Trailer in den meisten Fällen haftpflichtversichert, solange er angekuppelt ist, oder sich unfreiwillig gelöst hat und "noch in Bewegung befindlich" ist. Die Einschränkung "noch in Bewegung befindlich" bedeutet, dass, wenn z.B. nach einem ruckartigen Ausweichmanöver mit Aufschaukelung sich der Trailer vom Zugfahrzeug löst, er noch solange versichert ist, bis er stehen bleibt.
Wenn anschließend ein Auto drauffährt haftest Du für die dadurch enstandenen Schäden selbst. Ohne entsprechende Trailerhaftpflicht, die in den guten Bootshaftpflichtversicherungen kostenlos enthalten ist, muss man die entstandenen Kosten dann selbst tragen, wenn man denn dazu in der Lage ist. Besonders bei Personenschäden wird es da selbst für vermögende Menschen schnell eng.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.