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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Braucht ein Engländer bei uns den Führerschein binnen?
Guten Morgen allerseits,
Kann jemand obige Frage sicher beantworten? Gruß aus Hi |
#2
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ganz klar ja
In England gibt es zwar keinen Binnenführerschein dieser ist aber in Deutschland Vorschrift. Da hier das strengeree Recht zur Anwendung kommt braucht auch der Engländer in Deutschland einen Führerschein. Das ist das selbe wie Mitglieder der AMerikanischen Armee und ihre Angehörigen. In Amerika darf man mit 16 den Führerschein machen ein Armeeangehöriger der 16 ist darf den Amerikanischen Führerschein machen und in der Kaserne auch ein Auto fahren auf deutsche Strassen darf er erst wenn er 18 ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Hallo,
die Frage ist so nicht zu beantworten. Entscheidend ist, ob der Engländer seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ständig in Deutschland hat. Auszug aus den Regelungen zum Sportbootführerschein Binnen: "Diese gesetzlichen Regelungen binden alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und ihren 'Lebensmittelpunkt' in Deutschland haben." "Gültige ausländische Befähigungsnachweise werden in Deutschland im Gegenzug anerkannt, wenn der Inhaber keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland besitzt. Wird für diesen Personenkreis in deren Heimatland keine Befähigung für das geführte Boot gefordert, entfällt diese auch hier. Diese Regelungen gelten max. 1 Jahr. Achtung! Ausnahme: Rhein - Auf dem Rhein wird immer ein Befähigungsnachweis gefordert. " mfg Jörg |
#4
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Zitat:
Verankert in §3 Abs.1 SportbootFüBinV, auch wenn das manche nicht glauben wollen Zitat:
Gruß Andreas
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#5
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Zitat:
Daß Briten hier mit ihrem Schein durchfahren dürfen wurde ja schon hinreichend erläutert. Dazu kommt auch noch, daß sie auch kein ATIS benötigen. |
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