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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Nicht EU versteuertes Boot reimportieren.
Hallo zusammen,
angenommen ich kaufe in D ein Boot um es direkt nach HR auszuführen. Imho sollte hier ein Umsatzsteuer freier Kauf möglich sein. ( Kann ich netto kaufen ( Netto ca 60-70 TEur)und muss innerhalb einer bestimmten Zeit die Ausfuhr durch eine Ausfuhrbescheinigung von der EU Aussengrenze vorlegen, oder bezahle ich die Umsatzsteuer zuerst und muss sie nach der Aussfuhr zurückfordern?? Was ist, wenn ich das Boot wieder einführen möchte. Gibt es eine Mindestfrist ab wann beim Reimport nur der Zeitwert versteuert wird oder ob in einer bestimmten Frist ( 1-2-3 jahre) der Neuwert versteuert werden muss. Wie wird der Zeitwert ermittelt wenn ich das Boot als Ersteigner wieder einführe ?? Oder wie reagiert der Zoll wenn ein Dritter einen KAufvertrag vorlegt, der nach 1-2 Jahren nur noch 50% vom Neuwert ausweist? Wobei der Neuwert dem Zollbeamten kaum bekannt sein dürfte. Möchte mir die Option offen lassen, auch nach evtl nur einer oder Zwei Saisons das Boot wieder einzuführen, ggf kann es aber auch sein das das Boot einige Jahre in HR bleibt. Und an Hans Eichel zu verschenken habe ich auch nix. Achja, bekomme ich beim WSA eine deutsche Zulassung für ein nicht EU versteuertes Boot mit Fahrgebiet HR ??
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Gruß Olli |
#2
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nur ganz kurz:
UST freie Auslieferung nach HR über Händler organisieren ist kein Problem. Boot ist gebraucht wenn älter als 3 Monate und 100 Betriebsstunden, dann Versteuerung auf Zeitwert. Würde einen Int. Bootschein beantragen, denen ist die UST egal. Einfuhr jederzeit wieder möglich, aber doof sind die nichtm was den Zeitwert betrifft. .
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#3
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#4
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Zitat:
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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