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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Bußgeld bei fehlender Gasabnahme
Hallo,
hat einer von euch Informationen oder (traurige) Erfahrungen mit einem Bußgeld bei fehlender Abnahmebescheinigung der Gasanlage? Ist eine solche Abnahmebescheinigung in allen Bundesländen vorgeschrieben? Kann die WaschPo das Fahrzeug stilllegen? Hintergrund siehe bei : http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=6981 Grüße Kanalskipper |
#2
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ja, das ineressiert,....weil ich die Prüfung selbst mache.
Willy |
#3
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Hallo Motorwilly,
Zitat:
Grüße Kanalskipper |
#4
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Zitat:
als alter Löter kann man sowas... ...ich weiß nur nicht, was die Obrigkeit dazu sagt. Willy |
#5
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moin und hallöle,
dann müssen sicherlich auch einige WoWa/WoMo Fahrer mit einer Stilllegung rechnen? |
#6
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Re: Bußgeld bei fehlender Gasabnahme
Hallo Kanalskipper,
so eine Gasabnahme Prüfung ist bisher nur in bestimmten Bundesländern vorgeschrieben, wenn du da nicht dort hinfährst brauchst du dich da nicht daran zu stören, bzw. es dient nur deiner eigenen Sicherheit wenn du es freiwillig machst
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Re: Bußgeld bei fehlender Gasabnahme
Zitat:
wasissndasfürnquatsch? wenn in bundesland A sone kostentreibende massnahme (nich vergessen: der staat verdient daran 16% ohne jede gegenleistung) nicht erforderlich ist darf ich nicht durch bundesland B fahren, wo sowat gefordert wird? le loup |
#8
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Zitat:
Ich muss nämlich nächstes Jahr in F so eine Prüfung machen lassen Muss mir da unten jemanden suchen ... Gruß Jochen |
#9
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Zitat:
keine Prüfnummer, keine Formulare, keine Plaketten. Nur den Sachverstand.... Gruß Willy |
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