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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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1t Achse durch 1,3t ersetzen ohne Auflasten?
Moin zusammen,
hab mir heute meine Knott 1t Achse genau angesehen und denke sie ist fällig. In den Papieren ist der Trailer mit 1t Gesamtgewicht angegeben, die nächst passende Knott Achse trägt jedoch 1,3t. Kann ich einfach die 1,3t Achse verbauen oder muss ich zum TÜV damit? Will die 1,3t ja nicht eintragen lassen, mit reicht die eine Tonne ja aus. Gibts Alternativen zu Knott? Pro/Con? Danke und Grüße Andi |
#2
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Hallo pepp-eric,
mach Dir keine unnötigen Gedanken! Schraub die Achse unter, zum Tüv brauchst du nicht, wenn du die Gesamtmasse von Deinem Trailer nicht überschreitest.
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LG Falko aus HH |
#3
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Zitat:
Wenn Knott eine Unbendeklichkeitsbescheinigung o.ä. mitliefert liegt 1viper richtig sonst ab zum TÜV / Dekra / GTU...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#4
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Die Achse ist immer Bestandteil der Betriebserlaubnis. Somit muß eine neue Achse eingetragen werden. (Guck einfach mal in deine Zulassung)
Da gibt es dann folgende Varianten.
Bei einem Trailer würde ich aber immer auf das max. zul. GG. gehen, was der TÜV/DEKRA bereit ist einzutragen, da ein wenig Luft immer gut ist und ein Anhänger für Sportgeräte ohnehin steuerfrei ist. Ausnahme: Du bekommst Probleme mit der 100er Zulassung, da dabei nicht das tatsächliche, sondern das zul. GG. des Trailers ausschlaggebend ist. Aber extrem gesprochen ist alles möglich: Ich kann auch einen 2-achsigen Trailer mit einem konstruktiven zul. GG von 2,5t und mit einem Leergewicht von 550kg auf ein zul. GG. von 800kg ablasten, wenn ich das will, und mir eine Zuladung 250kg tatsächlich ausreicht. Der Sinn aber .... (außer obige Ausnahme) Du darfst auch einen Trailer mit einem zul. GG von 2,5t mit einem Fahrzeug ziehen, das eine max.Anhängelast von 1,8t hat, vorausgesetzt, der Trailer überschreitet im Zugbetrieb ein tatsächliches Gewicht von 1,8t nicht.
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gregor
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#5
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Moin zusammen,
danke erstmal für Eure Meinungen! Wenn ich den KFZ Brief bzw. das Gutachten ansehe, dann ist da bis auf das Leergewicht und das zul. GG keine Nennung von Achskennwerten, -hersteller, -typ o.ä.! Von daher könnte ich mir zumindest vorstellen, ohne weiteres eine Achse mit gleichem zul. GG unterzusetzen. Wenn nicht sogar eine etwas stabilere. Werde mich am besten mal bei der Dekra/ dem Tüv schlau machen. VG |
#6
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Eine Achse mit mehr Tragkraft kann man sich jederzeit einbauen und braucht dafür auch nicht zum TÜV oder muss das eintragen lassen. Einzige Einschränkung: Wenn der Trailer eine 100 Km/h Zulassung hat muss die neue Achse ebenfalls eine solche haben. Ansonsten darf man jederzeit höherwertige/stärkere Teile mit BE einbauen.
Das zul GG des Trailers lässt sich durch die Achse mit höherer Tragkraft idR. nicht erhöhen. Dafür müssen alle Komponenten z.B. auch Zugrohr, Reifen mit passendem Index usw. ebenfalls auf das höhere zul. GG abgestimmt sein. So wurde es Mir (in HH) einheitlich von TÜV, Dekra, GTÜ und von der Zulassungsstelle erlärt als Ich aus meinem 450Kg Trailer einen 750Kg Eigenbau gemacht habe. O-Ton: Der Trailer muss nur vorgeführt werden wenn das höhere GG eingetragen werden soll, dann gibt es eine Abnahme für die neuen Papiere. Als 450Kg Trailer kann ich den mit den Verstärkten Teilen (Zugmaul, Zugrohr, Achse, Reifen) ohne TÜV-Vorführung weiterverwenden und brauche auch nichts eintragen lassen. Nachfragen kann aber nicht schaden falls sich da in den letzten Monaten was geändert haben sollte.
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Gruß Andreas
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#7
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Die Auflaufeinrichtung und die Reifen müssen zur achse passen sonst hast du nicht die richtige bremskraft.dafür bekommst du beim achsen-auflaufeinrichtungs hersteller eine bremskraftberechnung. die beiden teile + die reifen müssen zusammen passen. der rest ist egal.
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#8
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und du hattest vorher nen gebremsten 450kg oder hast du nun nen ungebremsten 750kg gebaut der nur 650kg darf weil man bei uns nicht mehr als 650kg unegebremst darf???
Zitat:
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#9
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Zitat:
eine neue Achse wird von einem Händler immer mit einer ABE geliefert! Nochmals, der Trailer wird in seiner Bauart nicht verändert weil es keine Erhöhung der Gesamtmasse gibt! Erklärung: Alte Achse 1000Kg nicht mehr lieferbar als Ersatzteil neue ACHSE 1050 kG incl. ABE unterbauen und gut is!! Habe an Dich noch ne Frage? Wenn Deine Kugelkopfkupplung ausgeschlagen ist und Du sie erneuerst auch wenn nicht Baugleich, rennst Du doch auch nicht zur Neuabnahme! Viel wichtiger wäre der Hinweis gewesen: Neue Schrauben mit Muttern in KFZ Qualität mit mindestens 8G besser 10K!!!
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LG Falko aus HH |
#10
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750Kg ungebremst. Über 750Kg muss der erst gebremst sein.
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Gruß Andreas
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#11
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Der unterschied liegt im kugelkopf die sind genormt und haben nix mit der bremse zutun!!! bremsrelevante teile (achse,auflaufeinrichtung,reifen) müssen zu einander passen, die bremskraft abstimmung muss stimmen wenn ein teil nicht passt ist essig ,es reicht schon irgendwo den hebelweg des gestänges zuverändern.............aber man kan sich auch dagegen sträuben.aber nicht so machen wenn bei der nächsten etwas schärferen bremsung die räder vom trailer stehen oder das teil schiebt wie ungebremst.
Zitat:
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#12
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Zitat:
Da irrt der Meister. Du brauchst auch eine Herstellerbestätigung, daß Du die in den jeweiligen spezifischen Trailer einbauen darfst, sonst erlischt der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls. Hast Du den Thread gelesen? "Erklärung: Alte Achse 1000Kg nicht mehr lieferbar als Ersatzteil neue ACHSE 1050 kG incl. ABE unterbauen und gut is!!" Es geht hier um eine 1.3 to Achse. Wenn der Hersteller schreibt, das der Artikel 1300kg Achse die 1000kg Achse als E-Teil ersetzt, ist das völlig richtig hat aber nichts mit der Fragestellung hier zu tun, da ein solches Schreiben ja nicht vorliegt. Die Schrauben müssen übrigens nach EG Richtlinie 27/1993/42 mitgeliefert werden ("sämtliche für den Umbau erfoderlichen Einzelteile"), frag dazu z.B. mal bei Matthies an. Wie kann man so viel Halbwissen dann noch """" so kommentieren und in grob fahrlässiger Weise Forumsmitglieder einem Haftungsrisiko aussetzen. Und eine Kugelkopfkupplung ohne EG Nummer oder ABE muß ich auch abnehmen lassen... Außerdem muß er ohnehin zum TÜV, um einen Betriebsfähigkeitsnachweis bei Inverkehrbringen vorweisen zu können, allein wegen der Bremsen ist das erforderlich - es sei denn eine Werkstatt würde es einbauen und ihm bestätigen. An der Stelle sollte man sich über Haftung für Beiträge mal Gedanken machen.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#13
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Jungs, Ihr habt meine Frage auf jeden Fall hervorragend kompetent beantwortet, danke nochmals.
Schlagt Euch nicht, letztlich liegt die Verantwortung für mein Tun ja immer noch bei mir bzw. jedem Forumsmitglied. Grüße |
#14
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Zitat:
es war eine einfache Frage! Die wurde ja richtig beantwortet! Deine Kommentare sind wohl alle richtig aber überflüssig wie ein Kropf!!!
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LG Falko aus HH |
#15
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Hallo,
ausschlaggebend ist nicht die 1300kg Achse sondern die an der Achse verbaute Bremse für 1300kg.Wenn die alte Auflaufeinrichtung dran bleibt paßt die Bremsberechnung nicht mehr.Demzufolge kann das ins Auge gehen @1viper,dein Ton paßt nicht besonders.Man kann sein Unwissen auch höflich niederschreiben
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Gruß Frank |
#16
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Moin,
ich hatte mitte der 90er meinem Atlanta-Trailer eine neue Achse mit 1300 Kg spendiert -Die alte war hinüber "Bremse" Die alte Achse hatte eine Traglast von 1000 Kg aber die Bremse war nur für 750 Kg ausgelegt?!. Ich wollte durch die 1300 auch eine Erhöhung der Nutzlast erreichen. Der Trailer wurde vom TÜV begutachtet-(mit Bremsberechnung des Herstellers + Radreifengröße). Rad und Felge wurden neu eingetragen und es wurde der Komplette Rahmen Kontrolliert ob er die erhöhte Nutzlast auch Tragen könnte. Dies wurde aber Pi mal Daumen vom Prüfer abgeschätzt. Ohne Nutzlasterhöhung wäre kein Eintrag notwendig gewesen-nur die Abnahme mit sportlichen Gruß, Mythe
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Home is where the anchor drops! |
#17
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Zitat:
es war eine einfache Frage! Die wurde ja richtig beantwortet! Deine Kommentare sind wohl alle richtig aber überflüssig wie ein Kropf!!!
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LG Falko aus HH |
#18
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Zitat:
Hast du diese Antwort irgendwo gekauft und bemühst dich nun um eine beschleunigte Amortisation? Fakt ist, dass du Blödsinn von dir gegeben hast, sieh das einfach ein. Ja, die Frage wurde richtig beantwortet, aber leider nicht von Dir. Warum ist das denn schlimm, wenn er auf der sicheren Seite bleibt und kurz beim TÜV vorbeischaut? Und wenn der nette Mann nicht so penibel ist, dann ändert er auch das Leergewicht nicht ab.... Weißt du anhand des Eingangsposting, ob z.B. die Spurweite, Achsgewicht, Rad / Reifengröße gleich geblieben ist? So, nun kannst du deine Antwort ein drittes Mal verwenden.
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gregor
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#19
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Ich hatte damals eine defekte Achse unter meinem 450-kg-Heinemann-Bootstrailer (400-kg-Knott-Achse + 50 kg Stützlast).
Die einzige Ersatzachse (Knott), die passte, hatte 500 kg. Also drunter damit - fertig. Parallel wurde auch der Kupplungskopf ausgetauscht. Die verbauten Komponenten haben doch eigene Bauartprüfungen (heißt das so?). Bei PKW-Reifen ist es doch dasselbe; Lastindex darf höher sein, V-Max ebenfalls - da fährt doch niemand zum TÜV, wenn er bessere Komponenten einbaut.
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Gruß Stefan |
#20
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Zitat:
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Grüsse Ulli |
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