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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.07.2009, 13:47
Magoo2 Magoo2 ist offline
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Standard Vorschriften usw.

Hallo Liebe Boots Commander,

Ich habe bzw will mir ein kleines 5 Ps boot zulegen.
Und da ich keinerlei Kenntnisse der Gesätze Pflichen und Sonstiges habe ,hoffe ich ein wenig hier über euch zu erfahren

Ich Danke euch jetzt schon sehr für zahlreiche Tipps
Viele grüsse aus Berlin , Magoo2
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  #2  
Alt 15.07.2009, 13:52
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Willkommen im
einen Führerschein brauchst du nicht,soviel kann ich dir sagen.Ob du es zulassen mußt weiß ich nicht genau,ich glaube aber nicht...
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #3  
Alt 15.07.2009, 13:56
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boneman boneman ist offline
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Auch willkommen

Binnen : Zulassung beim WSA, kostet 18€, wenn ich mich recht entsinne
See : nix

Hier noch ein Infosheet.
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  #4  
Alt 15.07.2009, 15:10
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Ich habe Mir das Buch zur Vorbereitung auf den SBF geholt und mir erstmal einen Überblick verschafft bevor Ich mich aufs Wasser gewagt habe.
Da man mit 5PS meistens zwar keinen Führerschein braucht, aber dennoch voll für verursachte Schäden haftet fand Ich die 15€ eine lohnende Investition und fühlte mich auch besser dabei zumindesten die Vorfahrtsregeln und die wichtigsten Zeichen zu kennen.
__________________
Gruß
Andreas
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  #5  
Alt 16.07.2009, 08:43
Magoo2 Magoo2 ist offline
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Vielen Vielen Dank erstmal für die kleine einführung

Da habe ich gleich noch eine frage Was habe die Aufgemalten Kennzeichen Nr. z.b. B-12345 zu sagen ???
nach euren bisherigen Antworten vermute ich das es sich um Versicherungs Kennzeichen Handelt ??? Wie zb diese Roller Kennzeichen?
Wenn ja dann tut sich bei mir die frage des jährlichen Kenntlich machens des vers.schutzes da?
Bei Auto Durch die Plakette Ebendso Motorrad,Roller ist es die Farbe und beim boot ????



Besten Dank schnmal für eure schnelle und ausreichende Hilfe
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  #6  
Alt 16.07.2009, 08:46
Magoo2 Magoo2 ist offline
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........Ach, ich habe eine tolle seite gefunden um mich mit den zeichen vertraut zu machen, sollte reichen oder ???
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  #7  
Alt 16.07.2009, 08:51
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boneman boneman ist offline
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Wenn Du Dir das Info-Sheet von oben durchjliest, dann wirst Du sehen, dass das amtliche Kennzeichen ist. Eine Versicherungspflicht besteht nicht.
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  #8  
Alt 16.07.2009, 10:51
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Zitat:
Zitat von Magoo2 Beitrag anzeigen
........Ach, ich habe eine tolle seite gefunden um mich mit den zeichen vertraut zu machen, sollte reichen oder ???
Welches Basiswisssen reicht hängt IMHO sehr von deinem Fahrgebiet ab. Fährst Du auf dem Dorflöschteich musst Du fast nichts beachten, fährst Du auf stark befahrenen Schifffahrststrassen wie Elbe im Hamburger Hafen sollten die Kenntnisse deutlich besser sein.
Wenn Du Dir das og. Buch mal anschaust (kannst Du auch kostenlos mal in der Leihbibliothek machen) wirst Du schnell sehen dass da deutlich mehr wichtig sein kann, und erkennen dass es viel zu umfangreich ist alles wichtige hier aufzuzählen. Ich persönlich halte z.B. die Vorfahrtsregeln die Ausweichregeln und die Gefahrensignale für sehr wichtig.

Als kleines Beispiel was verhältnismäßig wenig kostet:
Du fährst kurz vorm Dunkelwerden zurück und die Wasserschutz hält dich an und kassiert ein Bußgeld weil Du nicht die vorgeschriebene Beleuchtung hast. Es ist zwar noch nicht dunkel, aber ohne darfst Du nur bis Sonnenuntergang fahren und zwar bis zum amtlichen Sonnenuntergang-nicht bis zum tatsächlichen.

Als kleines Beispiel was sehr viel Geld kostet:
Du kennst die Vorfahrtsregeln nicht und ein grosses Schiff muss Dir deshalb ausweichen. Dabei muss es seine Fahrrinne -die sind für grosse Pötte manchmal sehr schmal- verlassen und läuft auf Grund. Das kann schnell mehr kosten als Du in deinem ganzem Leben verdienen wirst.

Als kleines Beispiel was dich dein Leben kosten kann:
Du fährst leichtsinnigerweise (zu) dicht hinter einem grossen Pott. Du hörst dreimal Hupen. Leider weisst Du nicht dass Dir der gute Mann vor Dir, der Dich vermutlich nicht sieht, damit allen sagt dass seine Maschine jetzt rückwärts läuft.

Grundlegene Informationen was zwingend für dein Gewässer vorgeschrieben ist bekommst Du z.B. auch bei deiner örtlichen Wasserschutzpolizei. Die haben auch meist Flyer und Merkblätter mit den wichtigsten Informationen. Meine Erfahrung ist dass die bislang ohne Ausnahme sehr nett sind und Dir gerne Auskunft geben. Wer fragt dem wird geholfen.

Musst Du natürlich nicht auch so machen wie Ich, da es nicht vorgeschrieben ist. Meine ganz persönliche Erfahrung ist aber dass sich das bisschen Eigeninitiative ausgezahlt hat-für die eigene Sicherheit, die der Anderen und für den Geldbeutel. Die restlichen 90% kann man mit Umsicht und gesundem Menschenverstand bewältigen. Und Ich habe mich in den Jahren ohne FS auf der Gummiente immer gefreut wenn die anderen Kollegen auf dem Wasser freundlich gegrüsst haben anstatt sich über mich ärgern zu müssen.
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Gruß
Andreas
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  #9  
Alt 16.07.2009, 12:00
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Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen
Musst Du natürlich nicht auch so machen wie Ich, da es nicht vorgeschrieben ist. Meine ganz persönliche Erfahrung ist aber dass sich das bisschen Eigeninitiative ausgezahlt hat-für die eigene Sicherheit, die der Anderen und für den Geldbeutel. Die restlichen 90% kann man mit Umsicht und gesundem Menschenverstand bewältigen. Und Ich habe mich in den Jahren ohne FS auf der Gummiente immer gefreut wenn die anderen Kollegen auf dem Wasser freundlich gegrüsst haben anstatt sich über mich ärgern zu müssen.
Moin,

ich sehe es ähnlich wie Andreas. Niemand kann alles wissen, man sollte aber wissen, wo man Infos herbekommt. Vor allem, wenn man ein fremdes oder neues Revier befährt. Bisher habe ich mit den entsprechenden WSA immer nur gute Erfahrungen gemacht, und es reicht meistens ein kurzer Anruf bzw. Email .

Da es auf dem Wasser doch etwas anders abläuft als auf der Straße (hier lernt man die Regeln ja teilw. schon in der Schule), sollte man die wichtigsten kennen und sich gut informieren .

Auf jeden Fall wünsche ich viel Spaß auf dem Wasser.

Schöne Grüße

Boris

Geändert von anbo08 (16.07.2009 um 12:29 Uhr)
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  #10  
Alt 16.07.2009, 12:05
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Willkommen im
einen Führerschein brauchst du nicht,soviel kann ich dir sagen.Ob du es zulassen mußt weiß ich nicht genau,ich glaube aber nicht...
Vorsicht: In Berlin braucht Du immer den Führerschein, sobald Du einen Motor dran hast - da gilt die 5 PS Freigrenze nicht...

Gruss Timo
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  #11  
Alt 16.07.2009, 12:07
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Zitat:
Zitat von TBraun Beitrag anzeigen
Vorsicht: In Berlin braucht Du immer den Führerschein, sobald Du einen Motor dran hast - da gilt die 5 PS Freigrenze nicht...

Gruss Timo
Hi Timo,

wie kommst Du darauf ?
Das mit dem Segel kenne ich ja, aber Motor auch ?

Gruß

Andreas
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  #12  
Alt 16.07.2009, 12:22
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Das habe ich so gelernt und wird eigentlich auch noch so gelehrt.

Zumindest ist es in dem aktuellen Fragenkatalog Binnen (ab April 2007) so enthalten.

Ich versuche mal heute abend den entsprechenden Passus bei ELWIS zu finden.

Gruss Timo

Edit: Oder hat sich das seit 04.2007 schon wieder geändert?
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  #13  
Alt 16.07.2009, 12:30
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Ja, such mal bitte. Ich lasse immer alle Gäste mit meinem Tender ohne FS rumgondeln und erzähle, dass sie keinen FS brauchen.

Ich kenne es nicht (FS nach altem Katalog) und im neuen Fragenkatalog steht es allerdings auch nicht. Da steht das :

Zitat:
Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben?
Zitat:
Für Sportboote von mehr als 3,68 kW (5 PS) Motorleistung und weniger als 15 m Länge. Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen im Großraum Berlin auch für Segelfahrzeuge und Segelsurfbretter mit mehr als 3 m2 Segelfläche.
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  #14  
Alt 16.07.2009, 12:44
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Hatte irgendwie im Hinterkopf dass es in Berlin eine andere Regelung gibt oder gab. FS-Grenze nicht bei 5Ps sondern bei ca. 3PS?
Muss aber nicht stimmen, ist nicht mein Fahrgebiet und da SBF vorhanden schön verdrängt.
__________________
Gruß
Andreas
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  #15  
Alt 16.07.2009, 13:54
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Ja, such mal bitte. Ich lasse immer alle Gäste mit meinem Tender ohne FS rumgondeln und erzähle, dass sie keinen FS brauchen.

Ich kenne es nicht (FS nach altem Katalog) und im neuen Fragenkatalog steht es allerdings auch nicht. Da steht das :
Also bei ELWIS habe ich gerade auf die Schnelle in der BinSchStrO nichts gefunden.

In der angehängten PDF Datei dagegen, aus einem bekannten "Der amtliche Sportbootführerschein - Binnen" Buch, aktuelle 6. Auflage schau mal auf Seite 46 unten die Erläuterungen zu Frage 1 - 4 (... für Fahrzeuge mit Antzriebsmaschine grundsätzlich).

Habe gerade gesehen, dass ich das hier schon mal in einem anderen Thread behauptet habe - aber auch da gab dann nicht so richtig die entscheidene Antwort.

Ich bin am WE komplett draussen - mal sehen, ob einen WSP Menschen abgreifen kann

Wo sind denn deine Tender unterwegs? Oberhavel?

Gruss Timo
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 1002_001.pdf (297,5 KB, 136x aufgerufen)
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  #16  
Alt 16.07.2009, 16:19
Benutzerbild von TBraun
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So, - ächz - jetzt glaube ich, habe ich was

In der SportBootFüV-Binnen §3 Ausnahmen (4) 1 und der dazugehörigen Anlage 2 kann man das Thema mit Führerscheinpflicht bei Sportbooten unter Segel > 3 Quadaratmeter nachlesen.

In der Landesschifffahrtsverordnung Berlin (habe nur hier die elektronische Version gefunden) ist auf Seite 2 §6 Fahrerlaubnis ist von "Sportboot" die Rede - mit dem Verweis der Definition "Sportboot" auf SportBootFüV-Binnen §1 Begriffsbestimmung (2) . Und damit ist nun JEDES Sportboot gemeint.

Das steht wohl auch in der Berliner Sportboot-/BinnenSchPatent-Anwendungs- und ErgänzungsVO - die habe ich aber nicht online gefunden.

Ich verstehe das nun so, dass man generell für ein Sportboot in Berlin einen Führerschein braucht.

Oder nicht?

Ich werde auch noch mal unser verehrtes DLRG Berlin BoFü - Ausbilderreferat bemühen - die haben mir das nämlich auch erzählt

Gruss Timo
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  #17  
Alt 16.07.2009, 23:10
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Die Landesschifffahrtsverordnung Berlin gilt aber nur auf den Berliner Landesgewässern. Das meiste in Berlin mit dem Boot zu befahrende "Wasser" ist aber Bundeswasserstraße, auf dem die Binnenwasserstraßenordnung gilt.

Unter 5 PS ist auch auf den Berliner Bundeswassertraßen Führerscheinfrei.

Alerdings darf man vom Kanzleramt (SOW km 14,1) bis zur Oberbaumbrücke ( SOW km 20,7) nicht mit Kleinfahrzeugen ohne oder Maschinenantrieb von weniger als 3,69 kW (5 PS) nicht fahren.

Vergleiche BinSchStrO § 21.18 .

Gruß Lutz
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