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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 22.07.2009, 19:44
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
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Laß deinen Kumpel zum RA gehen. Der kennt sich mit Meßprotokollen sicher besser aus.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
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  #77  
Alt 22.07.2009, 19:47
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Laß deinen Kumpel zum RA gehen. Der kennt sich mit Meßprotokollen sicher besser aus.
Wegen angeblicher 5 km/h Überschreitung

Wer soll das bezahlen?
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #78  
Alt 22.07.2009, 19:55
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Leg Widerspruch mit bitte um Angabe des Meßverfahrens und Benennung der Zeugen ein. Dann sollte das erledigt sein.
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MfG Eric


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  #79  
Alt 22.07.2009, 20:08
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Zitat:
Zitat von Ex-Bootsvermieter Beitrag anzeigen
....so heute kam dann ein netter Brief von der Waschpo.....
Meine Kumpel wird folgender Verstoß vorgeworfen:§7BinSchAufG in Verbindung mit §21.04 Nr.1a)BinSchStrO i.V.m.Art.4 Abs.3 Nr.24 BinSchStrEV.....so da soll nun mal einer draus schlau werden! Jedenfalls werden ihm 5km/h Überschreitung vorgeworfen! Aber es wurde mit keiner Silber das Messgerät genannt. Sehr komisch in meinen Augen!!!
Jedenfalls hat er jetzt 2 Wochen Zeit den Anhörungsbogen zurüch zu senden!

Bin für Vorschläge, wie man aus dieser Nummer wieder rauskommt offen!

Joo, Widerspruch Grund Meßfehler. Bei Meßungen zum vorausfahrenden Fahrzeugen sind selbst schon aus dem Auto zum Auto auf der Straße erhebliche Nachweiseverfahren notwendig und die abzuziehende Tolleranz beträgt auf der Straße meines Wissens 15 kmh.
Die von der Waschpo auf dem Wasser zu erbringenden gerichtsfesten Nachweise können so gut wie nie erbracht werden.
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Gruß Hans
Folge dem Fluß und finde das Meer
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  #80  
Alt 22.07.2009, 20:24
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wegen angeblicher 5 km/h Überschreitung

Wer soll das bezahlen?
Wir reden hier nicht über eine Ordnungswiedrigkeit, sondern über eine Anzeige!
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  #81  
Alt 22.07.2009, 20:27
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....bei 3-6km/h kann man eine Anzeige bekommen oder ein Ordnungsverfahren....richtet sich wohl nach Wetterlage....
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  #82  
Alt 22.07.2009, 20:54
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ne,nicht nach dem wetter,sondern nach dem standort.die brandenburger mehlmützen gelten unter eingeweihten als besonders bissig.
gruß
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Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith
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  #83  
Alt 22.07.2009, 20:57
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Zitat:
Ich frage mich bei allen Geschwindigkeitsproblemen immer wieder: Gilt die Geschwindigkeit über Wasser oder über Grund? Das sind doch bei 10 km/h schon schnell mal 10-20% vom Meßwert.
Bei diesem Fall und einer angenommenen Messung vom (Fest)land aus, ist es natürlich in jedem Fall die Geschwindigkeit über Grund, die gemessen wird, da der Messstelle etwaige Wasserbewegungen ja garnicht bewusst sind.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #84  
Alt 22.07.2009, 21:05
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
es ist doch immer noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit.
Im Vorfeld gab es die Ordnungswidrigkeitenanzeige wg. dem Vorwurf der Missachtung des §21.04 BinSchtrO (Fahrgeschwindigkeiten auf der Spree-Oder-Wasserstraße). Die Nennung der Einführungsverordnung und des Binnenschifffahrtsaufgabengesetz macht das ganze rechtlich nur zur Ordnungswidrigkeit, ist also nur der Form halber.
Wäre man im Strafverfahren, stünde da Verstoss gegen §315 oder 315a Strafgesetzbuch.

Ist ein Anhörungsbogen von der Wasserschutzpolizei gekommen oder von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion ein Buß-/Verwarngeldbescheid ?
Ist ersteres der Fall, kann man seine Bedenken und seine Sicht der Dinge frei äussern, es bedarf also nicht eines Widerspruches.

Bis dann

Dominic
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  #85  
Alt 22.07.2009, 21:15
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Ist ein Anhörungsbogen von der Wasserschutzpolizei gekommen oder von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion ein Buß-/Verwarngeldbescheid ?
Ist ersteres der Fall, kann man seine Bedenken und seine Sicht der Dinge frei äussern, es bedarf also nicht eines Widerspruches.

Bis dann

Dominic
Hat er doch geschrieben....Tatvorwurf.

Lass dich nicht irre machen. Widerspruch mit den bereits genannten Punkten einlegen und die Sache ist durch
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MfG Eric


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  #86  
Alt 22.07.2009, 21:32
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Greta Beitrag anzeigen
Lass dich nicht irre machen. Widerspruch mit den bereits genannten Punkten einlegen und die Sache ist durch
irre machen brauch er sich auch gar nicht. Ein Anhörungsbogen ist kein Bescheid gegen den man Widerspruch einlegen muss. Sondern eine formlose Anfrage auf Schilderung des Sachverhalts, die man als Beschuldigter auch verweigern kann.
Kommt der noch von der WSP, ist der Vorgang noch nicht einmal bei der Bußgeldstelle der WSD angekommen. Ob es zum Buß-/Verwarngeldbescheid kommt steht also noch gar nicht fest.

Bis dann

Dominic
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  #87  
Alt 22.07.2009, 23:02
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

irre machen brauch er sich auch gar nicht. Ein Anhörungsbogen ist kein Bescheid gegen den man Widerspruch einlegen muss. Sondern eine formlose Anfrage auf Schilderung des Sachverhalts, die man als Beschuldigter auch verweigern kann.
Kommt der noch von der WSP, ist der Vorgang noch nicht einmal bei der Bußgeldstelle der WSD angekommen. Ob es zum Buß-/Verwarngeldbescheid kommt steht also noch gar nicht fest.

Bis dann

Dominic
Richtig !

Gegen einen Anhörungsbogen kann man auch gar keinen Einspruch einlegen. Den Anhörunsbogen muss man nicht ausfüllen. Es gib auch keine Rechtsbehelfsbelehrung dazu. Die gibt es erst mit dem Bußgeldbescheid.
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Grüße Jens

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Alt 23.07.2009, 08:53
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...wie gesagt, es ist nur ein Anhörungsbogen gekommen! Diesen werde ich zusammen mit ihm ausfüllen und dann werden wir mal sehen was da so kommt!

Aber erst einmal DANK an all die, die sich zu diesem thema geäußert haben!!!
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