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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Beschriftung + Kennung von Seeschiffen
Moin Leute,
welche Größe muß ein Bootsname mind. haben welches auf See fährt? Vor allem, welches Mindestmaß bei Namen mit Groß und Kleinbuchstaben ist maßgeblich? In einem aktuellen Fall, habe ich eine Beschriftung (Vorgabe war 20 cm Höhe) hergestellt. Nun beanstandet der Kunde die Größe da die Kleinbuchstaben ja keine 20 cm Höhe haben, die Großbuchstaben aber wohl. Die Min.-Größe von 15 cm des Heimathafens (alles Großbuchstaben) haben gepasst. Wo finde ich entsprechende Vorschriften? Wer kann mir helfen? Gruß Olaf
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Männer aus Stahl fahren Boote aus Holz |
#2
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Na ja.
Eigentlich braucht er keine Kennzeichnung: http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=17
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Für das Flaggenzertifikat ist auch keine Mindestgröße der Schrift vorgeschrieben, sie muß nur gut sichtbar sein:
4. 2 Original-Fotos des Schiffes -einmal das Schiff in ganzer Länge von der Seite den Schiffsnamen.-und einmal so, dass der Schiffsname und der Heimathafen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen am Schiff erkennbar sind. Nach § 9 FlRG ist die Anbringung des Heimathafens am Heck und des Schiffsnamens für die Ausstellung des Flaggenzertifikates gesetzlich vorgeschrieben. Heimathafen ist jeder Ort, der an einem schiffbaren Gewässer liegt. Der Heimathafen muss ausgeschrieben am Heck angebracht sein. Das amtliche Kennzeichen ist weder Ersatz für den Heimathafen noch für Quelle:http://www.rolfdreyer.de/Downloads/F...zertifikat.pdf Ansonsten gilt was Cyrus gepostet hat
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#4
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Für richtige Seeschiffe
http://www.transportrecht.de/transpo...1204716041.pdf § 30 sagt, Größe der Beschriftung Namen und Heimathafen der Schiffsgröße angemessen, IMO Nummer mindestens 200 mm
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Gruß Wolfgang |
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