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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
ich habe mal eine Frage und würde mich über eure Hilfe freuen. Ich möchte mir ein Boot mit Trailer(ungebremst) kaufen, das zulässige gesamt Gewicht des Anhängers liegt bei 750 Kg. Der Anhänger wiegt ca. 100 Kg und das Boot 250 Kg. Also wenn das Boot beladen ist, wiegt das Gespann ca. 500 Kg. Mein Auto (Golf5, 100 PS) darf ungebremst 620 KG ziehen, aber da das zulässige Gesamtgewicht 750 Kg ist, besteht jetzt die Frage ob die 620Kg auf das Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht bezogen sind. Ich habe im Internet und hier im Forum keine Antworten gefunden. Sry wenn die Frage schon öfter gestell wurde. gruss sun dancer |
#2
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das was du tatsächlich ziehst, was dranhängt... ist ausschlaggebend....
also kein Problem.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#3
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So is dat.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Außer, Du möchtest eine 100 km/h Zulassung, dann mußt Du den Hänger unter umständen ablasten lassen.
Meiner wurde von 750 KG auf 630 KG abgelastet, damit das Verhältnis Zugfahrzeug -Hänger past. Viele Grüße Olli
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#5
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...du kannst dir auch einen unbeladenen 3,5 to Trailer hinten dran hängen...der dürfte vom Leergewicht ungefähr 600 kg haben...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#6
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![]() Zitat:
der unbeladene 3,5 to hätte dann aber auch eine Bremse und gebremt darf der Golf mehr ziehen ![]() |
#7
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Dann aber nur mit der Führerscheinklasse E (Anhänger)
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Freundliche Grüße Birgit Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
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#8
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nö- wer erzählt denn sowas ?
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#9
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![]() Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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Du postest jetzt 100 Mal "ich google, bevor ich Fragen stelle".
http://www.google.de/search?hl=de&q=...+100+zulassung Gleich das erste Ergebnis.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#11
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falls ich gemeint war:
Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
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Freundliche Grüße Birgit Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
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#12
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Nee, nicht du.
Falls dir mein Link trotzdem weitergeholfen hat - gern geschehen! ![]()
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#13
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![]() Zitat:
ein leerer, unbeladener 3,5 to hänger mit einem Gewicht von 600 kg - dazu muss ich keinen BE haben, um ihn zu ziehen... und auch nur, wer nach 1981 geboren ist...oder besser gesagt, wer ab 1.1.1999 den PKW Führerschein (klasse B) erworben hat.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#14
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Hänge mich hier mal mit an. Wie ist das mit der Stützlast, darf man die vom Tatsächlichen Anhängergewicht wieder abziehen, da die Stützlast ja auf dem Auto liegt, und nicht mehr auf dem Hänger. Ich habe 100 Kg Stützlast, und ich darf 2200 Kg an den Haken nehmen. Wäre es dann möglich einen Hänger zu ziehen, der tatsächlich 2300 Kg wiegt, da ja die 100 Kg auf der Kupplung liegen. Hab da mal was gehört in der Richtung, das man die Stützlast abziehen darf.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 ![]() |
#15
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... oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs ....
Leergewicht Golf 1 bis 1,4 to ![]() und höher darf doch dann die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auch nicht sein ![]() Mit dem Alter bzw. Führerscheindatum hast du selbstverständlich recht.
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Freundliche Grüße Birgit Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
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#16
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![]() Zitat:
Danach habe ich ohne probleme die 100 km/h Zulassunge bekommen. Gruß Olli
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#17
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![]() Zitat:
...waren da nicht auch noch Stoßdämpfer erforderlich... ![]() ...auf all Fälle kannst du einen ungebremsten 750 kg Anhänger erst mit einem Zugfahrzeug mit mindestens 2250 kg Leergewicht ziehen...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#18
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![]() Zitat:
Bezieht sich das auf 100 Km/h
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 ![]() |
#19
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#20
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![]() Zitat:
das wären dann aber Zugfahrzeug mit 1750 Kg Leermasse und Anhänger zulässige Gesamtmasse 1750 Kg. Diese wäre rechnerisch die grösst mögliche zulässige Gesamtmasse des Anhängers. In dem Fall geht aber jedes Kilo Zuladung im Zugfahrzeug von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ab. 350 Kg Zuladung im Zugfahrzeug (3 Personen plus Gepäck) würden eine maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers von 1200 Kg bedeuten. zulässige Gesamtmasse bedeutet nicht das wirkliche Gewicht des Anhängers, sondern das was in den Papieren steht. Jörg |
#21
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#22
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Freundliche Grüße Birgit Wege entstehen dadurch, dass man sie geht
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#23
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![]() Zitat:
Klasse B wurde ja auch nur zitiert. ![]() Habe mich in meiner Rechnung sogar noch um 200 Kg verrechnet ![]() Nicht 1200 Kg, sondern 1400 Kg muss es heissen. Habe jetzt auch eine Karte mit vielen Buchstaben bekommen. Dem internationalen Führerschein sei Dank. Jörg |
#24
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Sind hier irgendwo die Österreicher, Schweizer oder Italiener die mal erzählen können wie das Thema mit dem tatsächlichen Gewicht des Hängers und der zulässigen Anhängelast des Fahrzeugs in deren Land gesehen wird?
Ich habe mal gehört, dass wenn ich in Österreich einen Hänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 2to, aber tatsächlichem Gewicht von z.B. 1,6to, hinter einem Fahrzeug das 1,8to anhängen darf ziehe Probleme einer Kontrolle bekomme. Kann das jemand hier bestätigen oder mit Sicherheit verneinen? Diese Gespannkombination wäre in Deutschland "zulässig". Aber wie ist denn das in den anderen Ländern die Trailerfahrer oft durchqueren? Vielen Dank! Gruß, Andreas
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Die Titanic wurde vom Profis gebaut, die arche Noah von einem Amateur... ![]() http://www.plug-n-play-live.de - Live Cover Music ![]() |
#25
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![]() Zitat:
das ist eine gute Frage ![]() ich bin leider so ein Opfer wegen "B" ... nur ein paar Tage (war einer der ersten in der Zulassungsstelle mit der "neuen" Chipkarte ![]() ![]() sprich habe vor, mir nen Trailer zu kaufen ... Auto um die 2 To .... Trailer inkl. Boot 1,5 To ... das darf ich ja fahren. Aber in welchen Ländern nicht ??
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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