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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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eins reicht,brauch ja nur die Schildersuse wissen
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#27
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Ich habe jetzt direkt mit der Zulassungsstelle telefoniert und die sagten, dass ich keinen Beweis oder sonstiges erbringen muss, dass es sich um ein Sportgerätetrailer handelt... Es ist jedoch wohl gerne gesehen, wenn man ein paar Daten mitbringt...
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#28
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Ich würde mit der Definition "Sportgerät" aber vorsichtig sein. In wieweit ein Erbsenzähler in grün-weiss etwa eine 20er Hardy auf einem Trailer als Sportgerät ansieht, und u. U. ein Verkehrsrichter bei erfolgtem Widerspruch dies bestätigt, möchte ich nicht mit Sicherheit sagen. Ich denke, Du bist mit einem Kurzzeitkennzeichen auf der sichereren Seite. Das Kurzzeitkennzeichen ist zwar auch nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, aber wer sagt denn, daß man eine "Probefahrt" nicht auch mal unter Last machen kann. Versichert wäre die Chose dann zumindest.. Gruß aus Berlin, Christian von der Pellworm
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#29
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Zitat:
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#30
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...und was sagst du der Tante am Schalter, wenn sie die Kennzeichen mit einer amtlichen Plakette sigeln will......(Klugschei**er...)
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#31
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Da ich das Procedere gerade durchgemacht habe:
Bei der ENDGÜLTIGEN Zulassung muss ich schon sagen, dass es ein grünes Kennzeichen werden soll. Dann wird auch keine eVB-Nummer verlangt. Für Kurzzeitkennzeichen BRAUCHT man eine eVB. Die bekommt man von der Versicherung. Die wiederum freut sich auf Neukunden, weshalb Sportanhänger nicht willkommen sind (weil kein Versicherungsvertrag folgt, logisch). Dafür gibt's aber sowas hier: http://www.nondos.com/ http://www.kurzzeit-evb.de/ http://www.saw-assekuranz.de/elektro...taetigung.html http://www.shop.its-zoll.de/go.php?art=KZK etc.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#32
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Das einfachste ist, wenn man den Verkäufer bittet, den Anhänger noch nicht abzumelden (sofern das möglich ist).
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#33
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Zitat:
Komm mal wieder runter. Oder war dein Essen schlecht Hast aber recht,hatte vergessen das die bei mir 2Kennzeichen aufgeschrieben hatte weil sie dachte es handelt sich um ein Auto.Ist mir erst bei der Schildertante aufgefallen. Da kann man auch netter drauf hinweisen.....
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#34
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richtig nur wenn die dir bei der Zulassungsstelle das nicht abkaufen, bekommst du ohne die Versicherungsbestätigung kein Kurzzeitkennzeichen, also mußt du die Versicherung löhnen oder fährst ohne Kennzeichen nach Hause
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#35
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Hallo Leute, die 25€ fürs Kennzeichen sind o.k. - das gezogene Fahrzeug ist automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert. So jedenfalls bei der Zulassung meines Trailers in 2008.
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Gruß Horst Wer's nicht probiert, wird's nie erfahren |
#36
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Es geht hier aber nicht um die Zulassung - da ist das tatsächlich so. Hier geht es um ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung. Das müsste doch nun inzwischen deutlich geworden sein.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#37
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Hallo,
einfache sache, so war es bei mir. Die Zulassungsstelle wollte eine gedeckte Versicherungskarte ( die es heute nicht mehr gebe) Also habe ich Kontakt mit meiner Autoversicherung, wo das Auto Momentan Versichert ist aufgenommen. Die haben mir sofort eine Versicherungsbestätigung zugesand, das der Anhänger über das Fahrzeug - Zugfarzeug versichert ist. Zeitgleich wurde mir die Doppelkarte (Nummer zur Zeit) zugesand womit ich den Anhänger auch bei schwierigen Behörden mit Überführungskennzeichen zulassen könnte. Da die Autoversicherung bei dieser Gesellschaft war, brauchte ich keine Versicherungsumme für das Überführungskennzeichen zahlen. Wichtig ist jedoch für dich, ein Überführungskennzeichen ist für die Überführung von Zulassungspflichtigen Fahrzeugen gedacht und genemigt. Aber nicht zum Transport oder zur Überführung von Ladung oder Gütern. Mir erging es so. Transporter Zugelassen, Trailer nur zur Überführung mit Kurzzeitkennzeichen und Boot drauf = 200 Euro Strafe. Der Grund war, die Kennzeichen sind zur Überführung von Zulassungsflichtigen Fahrzeugen gedacht, aber nicht zu Transportzwecken, auch kurtzzeitig von Gegenständen - booten usw. Genau wurde mir angegeben, das diese Kennzeichen nur zur überführung gedacht sind. Ladungenen oder Transporte sind mit Kurtzzeit - oder roten Kennzeichen Untersagt.
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#38
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread...eitkennzeichen
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#39
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Zitat:
Kollega von mir hatte rote Kennzeichen für Anhänger mit Belastung. Sollte bei Kurzzeitkennzeichen auch gehen. Zitat:
Das sind 11 Seiten.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#40
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http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142536.htm
hier steht Zitat:
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#41
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#42
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Zitat:
Naja, nix gegen die hübschen Boote, aber unter Sportgerät würde ich im Bezug auf Boote eher einen Skiff, eine 420er Jolle oder ein Motor-Rennboot verstehen. Christian von der Pellworm |
#43
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Zitat:
...ICH BIN RUUUHHHHIIIIIG...... ...die streßfreieste Variante ist die, daß man den am Verwaltungsakt beteiligten Würdenträgern der Versicherung und des Ordnungsamtes nur die wirklich notwendigsten Informationen gibt. Zuviel Input könnte in diesem Fall zu ungewünschten irreparablen Systemfehlern führen...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#44
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alles was da nicht gewerblich verwendet wird, gehört zum Bereich Wassersport... da soll mir mal einer kommen
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#45
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Zitat:
Gruß Christian von der Pellworm Geändert von Pellworm (19.09.2009 um 19:25 Uhr) |
#46
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wenn Opa Wuttke seinen Angelkahn auf einem Trailer mit grünen Kennzeichen hat, dann ist das ganz legal und ein Sportgerät....
was meinst du mit Folgekennzeichen, die gibts doch schon seit Jahren nicht mehr ??
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#47
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Zitat:
Die fahr´n aber durchaus noch rum. Wie gesagt, ich will hier keine Erbsenzählerei betreiben, Erbsenzähler gibt es bei "Grün-Weiss" schon genug, darum belasse ich es dabei. Christian von der Pellworm |
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