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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Flüssiggasinstallation
Moin,
Fragen an die Gasexperten: (und bitte keine Diskussion über die Gefährlichkeit bei Gas an Bord) Meine Gasheizung an Bord ist bisher noch, sagen wir mal "einfach" und entgegen jeder Vorschrift installiert. Dieses will ich ändern. Dazu noch einige Detailfragen: 1) Gasschlauch: Verschraubungen aus Messing und Presshülsen aus Edelstahl? Oder darf ich auch die Schläuche aus dem Campingbereich verwenden? 2) Absperrung: Vorgeschrieben ist ja eine erreichbare Absperrung des Verbrauchers. Erfüllt ein (elektrischer) Gasfernschalter diese Funktion bei nur einem Verbraucher und kann auf das mechanische Ventil verzichtet werden? 3) wie 2), aber bei zwei Verbrauchern? Konkret: wenn ich einen Gasfernschalter habe, müsste ich die Verbraucher trotzdem einzeln mit einem mechanischem Absperrventil versehen? 4) Gasregler: Muss es ein Regler aus Edelstahl sein, oder geht auch ein Regler aus dem Campingbereich? 5) Gasregler: Muss der Regler mit einem Manometer ausgestattet sein? 6) Schottdurchführung: Soweit klar. Ich überlege noch, ob ich einen handelsüblichen Bootsflaschenkasten in meine Backskiste montiere. Nicht bündig im Boden einlassen, sondern "freistehend" in der Backskiste. Der Flaschenkasten hat außen einen Anschluss für das Gasrohr. Könnte ich das Gasrohr nun direkt in den Innenraum legen, oder ist trotzdem noch eine Schottverschraubung nötig? 7) Gasrohr: handelsübliches, entspanntes Kupferrohr, oder für den Bootsbereich wieder etwas spezielles gefordert? 8) halbkardanisch aufgehangener Kocher (ohne Backofen): Wie lang darf der Schlauch max. sein (80 cm?) und gibt es noch Besonderheiten zu beachten? 9) alternativ dazu einen Kocher mit Kartusche (diese für günstig Geld im Koffer): Werden die in der G 608 beachtet oder sind sie ein absolutes no go an Bord? Jörg Jörg |
#2
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Wenn du es richtig machen willst, dann läßt du deine Anlage auch von einem zugelassenen Fachkundigen abnehmen. Und genau diesen würde ich vorher schon einschalten - vermeidet garantiert Ärger und Mehrarbeit. Auch das Arbeitsblatt des DVGW für Gasanlagen auf Sportbooten - nicht für Camping!- ist dabei sehr nützlich. Frage auch mal bei DMYV und KA des DSV, da gibt es auch Hinweisblätter.
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Gruß Ewald |
#3
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Zitat:
Der Regler muß kein Manometer haben. Du mußt Dich entscheiden für 30 mbar bei Neuanlagen oder 50 mbar, wenn Du noch alte Verbraucher betreibst. Zitat:
Zitat:
Grüße Jürgen P.S. Nimm Kontakt zu nem Fachmann auf, der dann auch die Anlage abnimmt. Dann kannst Du alles vorher besprechen. Nicht jeder Camping-Gas-Experte darf auch Boote abnehmen!
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Slow down, you move too fast....... |
#4
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Hallo Jörg,
ich habe vor einiger Zeit intensiv über Gasanlagen recherchiert und schreibe zu einem Teil deiner Fragen, wie ich die Regelwerke verstanden habe bzw. interpretiere (ohne Gewähr): Absperrung: Bei einem Verbraucher brauchst du gar nichts, auch keinen elektrischen Fernschalter. Es genügt das Ventil auf der Gasflasche als Absperrvorrichtung. Bei mehreren Verbrauchern braucht du eine Absperrvorrichtung für jeden Verbraucher. Der elektrische Fernschalter genügt nicht, wer er die gesamte Gasanlage absperrt. Gasregler: Regler aus dem Campingbereich sind nicht zulässig. Der Regler muß nicht aus Edelstahl sein. Zulässig sind ausschliesslich spezielle Marineregler (DIN 12864, Annex M). Diese sind mit einem Sicherheitsabblaseventil ausgestattet. Die Regler sind, soweit ich weiß, nicht aus Edelstahl. Sie müssen lediglich eine bestimmte Korrosionsbeständigkeit aufweisen, die auch mit anderen Materialien erreicht wird. Gasschlauch: Anschlüße Messing, Presshülsen Edelstahl. Die Schläuche müssen nach x Jahren ausgetauscht werden, daher muß ein Produktionsdatum aufgedruckt sein. Gasrohr: normales Kupferrohr aus dem Baumarkt, Ringware. Aber unbedingt mit Stützhülsen verarbeiten. Gasprüfung nach G 608: Viel wichtiger als eine 2-jährige Gasprüfung ist es, die Anlage mit Sinn und Verstand zu bauen und selbst regelmäßig zu prüfen. Ich vermute, dass bei diesen Gasprüfungen selten Undichtigkeiten festgestellt werden, weil ein Boot mit undichter Gasanlage schon vorher in die Luft geflogen ist. Alles in allem ist es eine trügerische Sicherheit, die Verantwortung für die Gasanlage einem "Sachkundigen" zu überlassen. Kaum jemand weiß, dass die "Sachkundigen nach G 608" ihre Sachkunde in einem eintägigen Lehrgang erwerben. Voraussetzung ist lediglich ein gelernter Metallberuf. Nicht sehr vertrauenserweckend.
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Schöne Grüße Bodo |
#5
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Zitat:
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Gruß Ewald |
#6
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Habe ich auch schon mal in einem eigenen Trööt nachgefragt. Ist die Gasanlage von einem dazu berechtigten Prüfer nach G608 geprüft hats mit der Versicherung und einigen Marinas die die Prüfplakette sehen wollen keine Probleme. Wie schon geschrieben hat der Bootsbauer meines Vertrauens extra einen Lehrgang gemacht und ist nun in Sachsen der einzige der eigentlich Gasanlagen auf Booten genehmigen darf. Ist anscheinend ein komplexes Thema, der Fragenkatalog hat glaube ich um die 250 Punkte.
Grüße Oliver |
#7
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Gasflaschenkasten
Der Gasflaschenkasten muß zwingend nach Aussen am Tiefsten Punkt Belüftet
sein. (Aussenbords) Marineregler haben ein Röhrchen auf dem Überdruckventil dieses muß auch nach Aussenbords geführt werden. Wenn das anspricht muß das Gas nach Aussen fliessen können nicht in die Bilge.Das selbe bei dem Gasflaschenkasten wenn der Schlauch brüchig wird strömt sonst Gas in die Bilge das möchte doch keiner Imho empfehle ich einen Gaswarner .... kaum ist die Lampe an--- ist deine auch schon aus
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#8
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Morgen, Morgen,
bei uns sieht eine Gasinstalation wie folgt aus: Gasdichter Flaschenbehälter mit einer am tiefsten Punkt liegender Entlüftung, Durchmesser min. 19 mm. Die nach Außenbord geführte Entlüftung muss 20 cm über Wasserlinie liegen. Schottverschraubung im Flaschenkasten. Von Schott-verschraubung zum Regler flexibler Schlauch max. 40 cm. Ab Schottverschraubung zum Verbraucher Stahlrohr (Kupfer war gestern). Dazwischen Schnellverschlussventil. Regler und Schläuche aus der Campingabteilung sind zugelassen. Die Anlagen werden vom für schwimmende Anlagen zugelassenen Prüfer abgenommen. Karl-Heinz von der Elbe
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