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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Gruß Dietmar |
#27
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Kennt sich irgendjemand aus mit Inzahlungnahme eines Bootes.
Ich habe voriges Jahr ein Gebrauchtboot über einen Makler gekauft, laut Kaufvertrag hat er mein altes Boot in Zahlung genommen. Jetzt, nach über einen Jahr, hat er mein Boot verkauft, nach dem Verkauf ist ein Motorschaden aufgetreten. Laut Aussage der Werkstatt war ein falscher Keilriemen schuld. Nun will der Markler von mir als Verkäufer die Reparaturkosten ersetzt. Muß ich zahlen? |
#28
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Hallo Unbekannte,
wenn er das Boot wirklich Inzahlung genommen hat, ist er mit dem Vollzug des Kaufvertrages Eigentümer des Bootes. Hat er den Aufkaufpreis Deines Bootes beim Kauf des neuen Bootes in Abzug gebracht, oder hast Du den vollen Kaufpreis bezahlt? Diese Abwicklung ist eher ungewöhnlich. Ich vermute, er hat das Boot in Deinem Auftrag, mit einem Maklervertrag verkauft. Egal wie, aber Du musst mit dem Kaufvertrag zu einem Anwalt. Vielleicht findet sich hier im Forum einer, dem Du eine Kopie zusenden kannst. Gruß Dietmar
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#29
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Hallo Dietmar,
mein Name ist Helga, danke für Deine Anwort. Er hat den vereinbarten Preis meines Bootes in Abzug gebracht. Ich habe nur den Rest bezahlt. Er hat, nachdem er mein Boot übernommen hat, dieses nach Detschland überstellt, wo er es im Internet zum Verkauf angeboten hat. Auch den Verkaufspreis hat er dort festgelegt. Ich kenne auch den neuen Besitzer nicht, habe ja auch diesbezüglich keinen Kaufvertrag unterschrieben. Gruß Helga |
#30
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Moin aus HH,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber nach meinem Rechtsverständnis sind der Motorschaden und die dadurch entstandenen Kosten nicht Dein Problem. Woher sollst Du wissen, was in dem Jahr mit dem Motor passiert ist, und Privatpersonen geben m. W. nach eh keine Garantie. Aber der Rechtsanwalt ist hier sicherlich der bessere Ratgeber. T -1 bis zur Hanseboot - Moin gehts los
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R`n´R Tippi 5414-1097-3921 ...bitte den linken Ausgang nutzen und jeder nur ein Kreuz!
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#31
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Zitat:
wenn Du nicht zusätzlich einen Maklervertrag unterschrieben hast, ist alles Weitere sein Problem. Der Händler hat den Aufkaufpreis, bei der Inzahlungnahme, nach dem Zustand des Bootes und evt. Mängel festgelegt. Wenn ein falscher Keilriemen aufgezogen war, kann er das selbst getan haben, oder er hätte es bei der Bewertung des Bootes sehen und in Abzug bringen müssen. Lass Dich am Besten zu keinen schriftlichen Äußerungen ihm gegenüber hinreißen und denke daran, das hier ist ein öffentliches Forum. Gruß Dietmar
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