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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 07.01.2010, 18:50
mister x mister x ist offline
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Standard Trailer 100 Km/h ungebremst ?

Hallo Forum , habe mir 2009 ein gebrauchtes Rib mit neuem Trailer gekauft , nun meine frage , ist es möglich diesen ungebremsten Trailer auf 100 Km/h eintragen zu lassen ?
Die Auflagen für gebremste Trailer ist ja klar : Reifen nicht älter als 6 Jahre
Stoßdämpfer .
usw.
aber wie ist es bei einem ungebremsten Trailer ????

Danke vorab
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  #2  
Alt 07.01.2010, 18:52
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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80 km/h
EdF = Ende der Fahnenstange

Mehr geht nicht ungebremst.

Gruß Ralf
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  #3  
Alt 07.01.2010, 18:53
Benutzerbild von Nichtschwimmer78
Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Stimmt so nicht Ralf:

http://www.tuev-nord.de/de/100kmh-Zulassung_2618.htm

Allerdings ist die Frage wie schwer das Zugfahrzeug ist...
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Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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  #4  
Alt 07.01.2010, 18:56
mister x mister x ist offline
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Zugfahrzeug ist ein BMW X 5 Lehrgewicht glaube ich 2180 Kg.
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  #5  
Alt 07.01.2010, 18:58
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Boot: Kleines GFK Typ???
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Dann Leergewicht das Auto´s x 0,3 und dann mit dem (tatsächlichen) Hänger/Bootgewicht vergleichen.
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  #6  
Alt 07.01.2010, 19:03
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Stimmt so nicht Ralf:

http://www.tuev-nord.de/de/100kmh-Zulassung_2618.htm

Allerdings ist die Frage wie schwer das Zugfahrzeug ist...
Naja, bei Faktor 0,3
Muss es ja schon bald ein 3 Tonner Zugfahrzeug sein

Gruß Ralf
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  #7  
Alt 07.01.2010, 19:50
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Naja, bei Faktor 0,3
Muss es ja schon bald ein 3 Tonner Zugfahrzeug sein

Gruß Ralf
Genau genommen 2,5 Tonnen wenn man an die max. Grenze geht.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #8  
Alt 07.01.2010, 20:24
Reiler Reiler ist offline
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Hallo,
mein ungebremster Trailer hat 100 km/h Zulassung. Zugfahrzeug muss ein hohes Eigengewicht haben, wie hoch weiß ich jetzt nicht. Ich ziehe mein Boot mit einem Fiat Duacto, das reicht.

Reiler
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  #9  
Alt 07.01.2010, 20:27
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Reiler Beitrag anzeigen
Hallo,
mein ungebremster Trailer hat 100 km/h Zulassung. Zugfahrzeug muss ein hohes Eigengewicht haben, wie hoch weiß ich jetzt nicht.

Reiler
Deine Vorschreiber haben es aufgeschrieben.
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Jörg

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  #10  
Alt 08.01.2010, 12:31
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Hallo,

ich habe einen 650kg Harbeck ungebremst - mit 100 Km/h Zulassung

Gruß
Matthias
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  #11  
Alt 08.01.2010, 13:16
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hier:
http://www.bootstechnik.de/?page_id=9

kannst Da das ausrechnen.

Ungebremste Anhänger können sehr wohl eine 100km/h-Zulassung bekommen, aber eben mit dem (relativ geringen) Faktor 0,3 des Leergewichts der Zugmaschine.
Will man die ungebremst maximal möglichen 750kg ausnutzen, muss die Zugmaschine ergo die erwähnten 2,5to Leergewicht (sic!) haben.

Denk an die restlichen Auflagen: Reifen, ABS etc.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #12  
Alt 08.01.2010, 13:38
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Ich würde meinen ungebremsten Hänger auch gern für 100 km/h zulassen. Bis auf 2 Punkte ist alles klar:

  • Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Sie haben Stoßdämpfer am Hänger
  • Sie haben ein Anhänger-ESP oder eine Anti-Schlingervorrichtung
  • Die Anhängerreifen sind für Tempo 120 ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
  • Sie müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Hänger und Zugfahrzeug einhalten
Woran erkenn ich ob der Anhänger geeignet ist? Was ist ein Anhänger-ESP bzw eine Anti-Schlingervorrichtung? Hab ich sowas?

Felix
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Felix

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  #13  
Alt 08.01.2010, 13:39
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Genauso wie Andreas das geschrieben hat ist es !

Stoßdämpfer sind nicht erforderlich !
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Gruß Fred
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  #14  
Alt 08.01.2010, 13:58
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Also steht auf der Seite vom TÜV Schwachsinn? Was ist denn erforderlich? Andreas hat nur vom Gewicht geschrieben.

Felix
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  #15  
Alt 08.01.2010, 14:22
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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= 0,3 gilt für Anhänger ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfer

Steht ja drinn

ohne Bremse dann mit Stoßdämpfer - mit Bremse dann ohne Stoßdämpfer

Denke mal mit der Anhängereignung ist gemeint das er nicht schon halb zerfallen ist und die Räder schon eiern.Also guter Zustand.
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Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
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  #16  
Alt 08.01.2010, 23:46
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Ok, danke. Gut, das mit dem Zustand ist so ne Sache, aber ich krieg den schon irgendwie hübsch. Neue Stoßdampfer und neue Reifen brauch ich eh.

Felix
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Felix

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  #17  
Alt 09.01.2010, 00:10
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Bär-Liner Bär-Liner ist offline
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Zitat:
Zitat von mister x Beitrag anzeigen
Zugfahrzeug ist ein BMW X 5 Lehrgewicht glaube ich 2180 Kg.

2580 kg
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  #18  
Alt 09.01.2010, 00:23
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Bär-Liner Beitrag anzeigen
2580 kg
So schwer ist der X5 nicht.
Je nach Modell und Ausführung bis 2275kg.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #19  
Alt 09.01.2010, 00:45
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Bär-Liner Bär-Liner ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
So schwer ist der X5 nicht.
Je nach Modell und Ausführung bis 2275kg.
ok , habe geschummelt , mit Gasanlage .
Aber Tank war leer .



Gruß Ralf
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  #20  
Alt 09.01.2010, 02:32
roberteberle roberteberle ist offline
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mal ein kleines beispiel für 650 kg hänger ohne bremse und ohne stoßdämpfer und ohne schlingerdämpfer:




Überprüfung der Bescheinigung
nach der 9. Ausnahmeverordnung StVO

(»Tempo-100-Plakette«)


Ein Online-Service der KÜS


Überprüfung für einen Anhänger mit folgenden Eigenschaften: Zulässige Gesamtmasse 650 kg mit Bremse nein mit hydraulischen Schwingungsdämpfern nein Anh. ist Wohnanhänger nein mit Stabilisierungseinrichtung nein
Ergebnis


Der Anhänger kann mit Zugfahrzeugen mit 100 km/h im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (BGBl. I S. 3171, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2005 [BGBl. I S. 2978]) auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) betrieben werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Das Zugfahrzeug muss ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO sein.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein.
  • Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet sein.
  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
  • Die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte Tempo-100-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.
  • Die Reifen des Anhängers müssen - auch später im Betrieb - jünger als 6 Jahre sein. (Das Reifenalter ist erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum.)
  • Die Leermasse des Zugfahrzeugs muss mindestens 2167 kg betragen
  • Wenn das Zugfahrzeug mit einem fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet und dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist, reduziert sich die mindest erforderliche Leermasse des ziehenden Fahrzeugs auf 2167 kg
Die Bescheinigung zur 9. Ausnahmeverordnung, mit der Sie bei der Zulassungsbehörde Ihre 100-km/h-Plakette bekommen, kann Ihnen ein KÜS-Partner ausstellen.

Einen KÜS-Partner in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Partnersuche auf www.kues.de.





Vielen Dank, daß Sie unseren Service verwendet haben.

klick neue überprüfung an und geb deine daten ein.
mfg robert
__________________
Mit freundlichen Grüßen, Robert
Danke fürs lesen.

es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht
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  #21  
Alt 09.01.2010, 08:42
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Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.802 Danke in 3.291 Beiträgen
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http://www.kues.de/service/gespann/index.htm

hier geht der Link
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By Karsten
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  #22  
Alt 09.01.2010, 10:20
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Also beim Küs steht irgendwie Schwachsinn drinn?

Zitat:
Die Leermasse des Zugfahrzeugs muss mindestens 2167 kg betragen
Wenn das Zugfahrzeug mit einem fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet und dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist, reduziert sich die mindest erforderliche Leermasse des ziehenden Fahrzeugs auf 2167 kg

Wo ist da ne Reduktion?
Aber da ich eh weiß wie der KÜS in LA arbeitet vertraue ich eher dem TÜV.
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  #23  
Alt 09.01.2010, 16:48
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Zitat:
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Ich weiß jetzt nicht was du für ein Rib/ Trailer hast, aber das 420ger Rib liegt Gewichtsmäßig unter 90 kg, mit Motor dürften es dann so an die 130 kg sein.
Mein Böötchen ziehe ich mit einen 1,9 TDI Touran und die Daten dürften so in etwa gleich sein. Da dein Trailer neu ist, dürften es die Reifen ja auch sein, deshalb einfach mal zum TÜV fahren und den Wunsch äußern, demnächtst mit der 100 Km/h Plakette am Trailer durch die Lande fahren zu wollen. Dürfte keine Probleme geben!
An Hand der Bilder siehst du, dass ich auch die 100 km/h Zulassung habe, erneuert Juli 2009, die Reifen müssen aber bei der nächsten TÜV Sitzung für eine 100 runter, oder ich fahre dann die nächsten 2 jahre eben 80 km/h.
Autobahnpoli ist schon des öffteren an mir vorbeigefahren und haben das Gespann im vorbeifahren beäugelt und GUT war`s.
Gruß Martin
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  #24  
Alt 11.01.2010, 20:48
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