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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 26.04.2010, 20:12
ragbar ragbar ist offline
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Standard snipe-trailerachse austauschen?

hallo ihr lieben,
ich würde gerne meiner derzeit 600kg-achse mit einer 750er ein wenig spiel nach oben geben,um etwas mehr reserven zu haben.
außerdem ist derzeit eine 10 zoll felge drauf,was mir auch nicht unbedingt so gut gefällt bei dem gewicht.
ich hätte dann also außer der kräftigeren achse gleichzeitig auch 13 zoll felgen drauf.
soweit so gut.

dazu habe ich mal einen gtü-prüfer befragt,der mir folgendes mitteilte:

die neue achse müßte eine anbaufreigabe für meinen trailer haben,ansonsten sei eine komplette neue vollabnahme( NICHT tüv-prüfung) fällig.
dies könnte nach § soundso nur die dekra machen.
da mein snipetrailer ein importiertes britisches gefährt ist,ist doch die chance,eine hiesige achse mit betriebserlaubnis für die marke zu finden gleich null.
die achse wäre für 130 euro zu haben,allerdings steht dann in der be für heinemann,knott,alko und unsere anderen einheimischen marken.

außerdem sagte der gtü-mann noch,die neue achse mit den größeren rädern würde mir nichts bringen.

da bin ich aber anderer meinung,nachdem ich hier im forum von anderen gelesen habe,die auch von den kleinen auf die größeren räder gewechselt haben.

ich meine es doch technisch gesehen nur gut,was würdet ihr mir denn in meinem fall raten?

die idee begraben?

grüße an alle
erik
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  #2  
Alt 26.04.2010, 21:55
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Ich würde nochmal beim TÜV nachfragen evtl. ist die Auskunft dort eine völlig andere.


Auskunft beim TÜV (HH vor 2 Jahren) als Ich meinen Trailer umgebaut habe:
Bei ungebremsten Trailern ist das alles recht einfach. Die Angaben sind Mindestanforderungen die nicht unterschritten werden dürfen aber jederzeit überschritten werden dürfen-eigentlich logisch.
Stärkere Achse mit gleichem Maß darf jederzeit drunter und muss nichtmal eingetragen werden oder abgenommen werden wenns eine "normale" Achse ist wie Knott, Alko, BPW oä. da reicht die Pägung bzw. das Typenschild da diese eine allgemeine Zulassung für Trailer haben. (Evtl. meinte der GTÜ-Mensch das mit Anbaufreigabe). Wenn soeine passt und Du keine exotische Achsbefestigung hast dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Zu den Reifen gab es ausser Geschwindigkeit und Lastindex keine Vorgaben.

Der TÜV Prüfer meinte, nur wenn sich die Breite oder Länge des Trailers durch den Umbau geändert haben, müsste Ich das eintragen lassen.
Meinen Trailer hätte Ich also ohne irgendwelche Eintragungen oder gar Abnahmen mit der stärkeren Achse, dem stärkeren Zugrohr/Zugmaul und den anderen Reifen ganz normal durch den TÜV bekommen.

Wenn der Trailer auch in den Papieren aufgelastet werden soll muss der Rest ebenfall auf das höhere Gewicht ausgelegt sein.
Da Ich das wollte gab es es eine Vollabnahme beim TÜV-die war völlig stressfrei - und seitdem ist es offiziell ein Eigenbau und kein Heku mehr.

Wenn sich da nichts geändert hat sollte es eigentlich keine Probleme geben.
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Gruß
Andreas
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  #3  
Alt 26.04.2010, 22:02
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timo 72 timo 72 ist offline
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hallo

ich habe meine 550 kg knott achse gegen eine 750 kg alko achse getauscht.
da gab es bis jetzt nie probleme beim tüv.
habe auch von 10 zoll auf 13 zoll umgebaut,dass muss allerdings eingetragen werden,soll aber laut tüv kein problem sein.


gruß timo
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  #4  
Alt 26.04.2010, 22:04
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Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
,was würdet ihr mir denn in meinem fall raten?

die idee begraben?
Wenn man die Kosten für TÜV-Abnahmen, neue Achse, neue Räder,...
addiert, ist es warscheinlich günstiger, den alten Trailer zu verkaufen und einen anderen zu erwerben.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #5  
Alt 28.04.2010, 22:00
ragbar ragbar ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wenn man die Kosten für TÜV-Abnahmen, neue Achse, neue Räder,...
addiert, ist es warscheinlich günstiger, den alten Trailer zu verkaufen und einen anderen zu erwerben.
das glaube ich kaum.
zudem ist der trailer ein kipper,um einen neuen zu bekommen (dieser marke) müßte ich nach uk.
aber das hört sich ja alles ganz gut an.

wenn man nun auf der autobahn kontrolliert wird,was gilt denn da:

das,was in den papieren steht oder das auf dem typenschild der achse?
ich befürchte nämlich,daß sich polizisten da stur stellen.
"hier im papier steht: max. zul.Gg des trailers 600kg,sie wiegen aber 675."
oder ist mein mißtrauen unbegründet?


nochwas : wie wirken sich die größeren reifen denn beim fahren aus?

grüße an alle
erik
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  #6  
Alt 28.04.2010, 22:09
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Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
das glaube ich kaum.
Glauben ist immer so eine Sache.
Kennst Du denn inzwischen alle erforderlichen Maßnahmen und Kosten?
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #7  
Alt 28.04.2010, 22:19
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Das was in den Papieren steht.

Wenn in den Papieren der Trailer als 450 Kg eingetragen ist darf der Trailer mit Boot auch nur 450Kg wiegen (Sonderregelung mit Stützlast mal aussen vor gelassen). Auch wenn eindeutig klar ist dass es ein Werksneuer 750kg Trailer ist der lediglich in den Papieren abgelastet wurde-z.B. um 100 fahren zu dürfen.
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Gruß
Andreas
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