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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.06.2010, 14:02
Metabolic Metabolic ist offline
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Boot: Glastron MX 175
10 Danke in 9 Beiträgen
Standard Wie ist jetzt der Anhänger versichert ?

Tach zusammen,

ich muss mich mal wieder an das Bord wenden, weil ich derzeit ziemlich verwirt bin. Und zwar beschäftigt mich die Frage der Anhängerversicherung.

Kurz die Sachlage: Ich selbst fahre einen vollkaskoversichersten MB Viano und habe einen Trailer für meine Glastron. Ich bin bei Eerdmanns komplett versichert Haftpflicht und die Vollkasko.

Jetzt meine Frage: wie ist der Anhänger versichert wenn er gezogen wird, also wärend der Fahrt ? ich würde mal sagen über die Vollkasko des KFZ oder?

Aber was ist jetzt wenn ich in Urlaub fahre und ein Kumpel mein Boot zieht und der nur einen alten T4 fährt mit lediglich Haftpflicht?

Also laut Eerdmannsvertrag ist das Boot samt Hänger versichert wenn es alleine steht z.B. im Winterlager und sich der Hänger löst und etwas zerstört.

Aber der Transport macht mir Kopfzerbrechen.

Grüße
Meta
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  #2  
Alt 07.06.2010, 14:05
Peti Peti ist offline
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Boot: Kleines, feines Holz-Motorboot mit einer Mercury F30
64 Danke in 38 Beiträgen
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der hänger ist so weit ich weiss immer über das zugfahrzeug haftpfichtversichert, eine kasko versicherung muss aber immer getrennt abgeschlossen werden. die des zugfahrzeugs gilt für den hänger nicht.
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  #3  
Alt 07.06.2010, 14:31
coachcarsten coachcarsten ist offline
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Boot: Bombard WD 420, Suzuki DT 55
90 Danke in 45 Beiträgen
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Ich glaube Du verwechselst Haftpflicht und Kasko.
__________________
Grüße aus Schwerte

carsten
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  #4  
Alt 07.06.2010, 14:41
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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608 Danke in 342 Beiträgen
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Wer verwechselt was ?

Hapftpflicht geht übers Zugfahrzeug, der Rest über die Kasko, aber nicht die Kasko vom Auto.
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  #5  
Alt 07.06.2010, 14:53
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Seestern Seestern ist offline
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Frag mal Norman (blaueelise), der macht das hauptberuflich.
Zu differenzieren ist:
- Trailer am Fahrzeug (bzw. hat sich während der Fahrt gelöst und ist noch in Bewegung) vs. Trailer steht abgestellt herum
- Haftpflicht vs. Kasko

Am Fahrzeug ist der Trailer über die Zugmaschine haftpflichtversichert (wobei inzwischen PKW-Versicherungen diese Mitversicherung ausschließen können, meine ich mich zu erinnern). Steht er abgestellt herum und ein Kleinkind rennt davor (am besten noch bei abgenommener Lichtleiste), hat die PKW-HP nichts damit zu tun.

In vielen Bootsversicherungen ist eine umfassende Trailerversicherung (für genau diesen Fall + Kasko) enthalten. Aber wie gesagt - Details zur rechtlichen Lage bedarf eines Fachmanns. Alternativ hilft auch nachlesen in Deiner Police.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #6  
Alt 07.06.2010, 21:21
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Metabolic Beitrag anzeigen
Jetzt meine Frage: wie ist der Anhänger versichert wenn er gezogen wird, also wärend der Fahrt ? ich würde mal sagen über die Vollkasko des KFZ oder?

Aber was ist jetzt wenn ich in Urlaub fahre und ein Kumpel mein Boot zieht und der nur einen alten T4 fährt mit lediglich Haftpflicht?
Wenn dein Trailer an einem Zugfahrzeug hängt und es kracht, tritt die Haftpflicht des Zugfahrzeug´s ein.

Zitat:
Zitat von Metabolic Beitrag anzeigen
Also laut Eerdmannsvertrag ist das Boot samt Hänger versichert wenn es alleine steht z.B. im Winterlager und sich der Hänger löst und etwas zerstört.
erkundige dich mal ob dein Trailer auch versichert ist wenn er einsam auf der Wiese steht und dein Boot im Wasser schwimmt, wenn nicht ändere das.

Gruß
Bernhard
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #7  
Alt 07.06.2010, 21:35
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Laurabis Laurabis ist offline
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Hallo Meta

ich kann nur soviel zu sagen,Boot am Auto (ist Versichert wie Auto).
Habe mein Trailer extra Versichert wegen Kroatien fahren, die wollen eine
grüne Versicherungskarte sehen. Die gibts nur wenn du dein Trailer extra Versicherst. Kosten ca. 30 Euronen pro Jahr. Aber dafür darf er dann auch
Herrenlos umherirren und Schäden anrichten ohne Auto .

Gruß Andreas
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  #8  
Alt 07.06.2010, 21:47
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Bei der Haftpflicht gilt: In der Regel ist der Trailer über das Zugfahrzeug versichert, solange er angekoppelt ist und er somit mit dem Zugfahrzeug eine Einheit bildet. Aber auch hier gibt es seltene Konstellationen von Schadensfällen, bei denen es Ausnahmen gibt.

Wichtig fürs Verständnis der Kasko aber ist: Eine Vollkasko des Zugfahrzeugs haftet grundsätzlich nie für Schäden am Trailer, sondern nur für Schäden am Zugfahrzeug selbst.
Um Schäden am eigenen Trailer abzusichern wäre immer eine Trailerversicherung notwendig. Entweder eine Separate, oder ein Einschluß in die Vollkasko des Bootes.

Wie es haftpflichtmäßig in Deinem Vertrag aussieht, können Dir nur die speziellen Versicherungsbedingungen Deines Vertrags beantworten, oder die Versicherung bzw. der Makler der in diesem Fall dahintersteht.
Da sich die Bedingungen je nach Abschlußzeitraum immer mal wieder geändert haben, wirst Du hier so pauschal keine rechtssichere Antwort bekommen können. Da hilft nur selbst nachlesen, oder dort anrufen bzw. anschreiben.

@ Andreas
Dass für Kroatien eine grüne Versicherungkarte benötigt wird, ist schon ein paar Jahre her, selbst für Slowenien wird mittlerweile keine mehr benötigt.

Gruß
Norman
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  #9  
Alt 07.06.2010, 21:51
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Klarheit von einem Fachmann.
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MfG Jörg
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  #10  
Alt 08.06.2010, 02:17
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MainOderAdria MainOderAdria ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
@ Andreas
Dass für Kroatien eine grüne Versicherungkarte benötigt wird, ist schon ein paar Jahre her, selbst für Slowenien wird mittlerweile keine mehr benötigt.

Gruß
Norman
Hallo Norman,

Ich war bis jetzt auch immer der Meinung, dass man in Kroatien für den Trailer eine extra-Versicherung braucht (wie das der Beitrag von Andreas so schön beschreibt). Da gibt es Geschichten, dass die einem an der Grenze diesbezüglich regelrecht "auflauern".
Ich hab meinen Trailer deswegen extra versichert um sicherzugehen (kostet ja nicht die Welt). Brauche ich das nun nicht mehr ?

Viele Grüsse,
Holger
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  #11  
Alt 08.06.2010, 06:41
Metabolic Metabolic ist offline
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@ all: erstmal vielen Dank ! dann werde ich mal die Versicherung kontaktieren.

Wie ist das Boot denn in einem Unfall auf dem Transportweg versichert ?
Bei fremdverschulden die Versicherung des Gegners, aber bei selbstverschulden ? Beispiel ich demoliere Auto, Trailer und Boot bis zur Unkenntnis ? Mein Auto wäre ja über die Vollkasko abgedeckt aber der Rest ?
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  #12  
Alt 08.06.2010, 07:12
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von Metabolic Beitrag anzeigen
@ all: erstmal vielen Dank ! dann werde ich mal die Versicherung kontaktieren.

Wie ist das Boot denn in einem Unfall auf dem Transportweg versichert ?
Bei fremdverschulden die Versicherung des Gegners, aber bei selbstverschulden ? Beispiel ich demoliere Auto, Trailer und Boot bis zur Unkenntnis ? Mein Auto wäre ja über die Vollkasko abgedeckt aber der Rest
?
Das hat Norman doch beschrieben:
Zitat:
Um Schäden am eigenen Trailer abzusichern wäre immer eine Trailerversicherung notwendig. Entweder eine Separate, oder ein Einschluß in die Vollkasko des Bootes.
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  #13  
Alt 08.06.2010, 07:48
Metabolic Metabolic ist offline
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Oh, sorry. Stimmt

Danke.
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  #14  
Alt 08.06.2010, 08:23
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von MainOderAdria Beitrag anzeigen
.... Da gibt es Geschichten, dass die einem an der Grenze diesbezüglich regelrecht "auflauern".
Viele Grüsse,
Holger
Wir fahren seit 2001 mit dem Trailer nach Kroatien, manchmal zweimal im Jahr...nach der grünen Karte hat noch niemand gefragt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #15  
Alt 08.06.2010, 08:37
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cylber cylber ist offline
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moin,

um noch mal auf das ursprüngliche thema zu kommen:

wie sieht es aus wenn der trailer von einem anderen zugfahrzeug gezogen wird? sprich, ich fahre mit dem trailer eines freundes und beschädige damit ein anderes auto? welche haftpflicht bezahlt dann?

gruss

cylber
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Formula 382 Fastech

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  #16  
Alt 08.06.2010, 09:28
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Snoopdaggydag Snoopdaggydag ist offline
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Moin,

@cylber:
Hat Norman auch beantwortet, deine Haftpflicht zahlt den Schaden den du anrichtest! Der Schaden an dem Hänger ist Sache der Kasko deines Kollegen.
__________________
viele Grüße

Daggy

VKH
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  #17  
Alt 08.06.2010, 10:12
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von cylber Beitrag anzeigen
moin,

um noch mal auf das ursprüngliche thema zu kommen:

wie sieht es aus wenn der trailer von einem anderen zugfahrzeug gezogen wird? sprich, ich fahre mit dem trailer eines freundes und beschädige damit ein anderes auto? welche haftpflicht bezahlt dann?

gruss

cylber
Immer die Haftpflicht des jeweiligen Zugfahrzeugs.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 09.06.2010, 09:40
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von MainOderAdria Beitrag anzeigen
Hallo Norman,

Ich war bis jetzt auch immer der Meinung, dass man in Kroatien für den Trailer eine extra-Versicherung braucht (wie das der Beitrag von Andreas so schön beschreibt). Da gibt es Geschichten, dass die einem an der Grenze diesbezüglich regelrecht "auflauern".
Ich hab meinen Trailer deswegen extra versichert um sicherzugehen (kostet ja nicht die Welt). Brauche ich das nun nicht mehr ?

Viele Grüsse,
Holger
Halb Deutschland fährt im Sommer mit dem Boot nach Kroatien, da wird es keinen Grenzbeamten mehr geben, der die aktuellen Regeln nicht kennt, die seit mehreren Jahren gelten.
Und "Geschichten" kursieren im Internet immer, oft braucht man aber einfach nur aufs Einstelldatum zu sehen, oder mal prüfen woher die Information stammt.

Gruß
Norman
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  #19  
Alt 09.06.2010, 10:13
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cylber cylber ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Immer die Haftpflicht des jeweiligen Zugfahrzeugs.
ich wollte dies nur wissen, weil genau dies mir vor jahren passierte. ich fuhr mit dem hänger eines bekannten an meinem auto und habe damit, aus unachtsamkeit und weils recht eng war, einem parkenden auto die seite eingedrückt. die auskunft meines damaligen versicherungsvertreters war, dass die haftpflicht des hängers dies regulieren müsste. auf meinen einwand dass der hänger nicht versichert sei, teilte mir dieser mit, dass ich dann selbst für den schaden aufkommen muss, was ich dann auch tat.....

gruss

cylber
__________________

Formula 382 Fastech

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