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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 14.10.2002, 12:58
FINNnix FINNnix ist offline
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Standard Zulassung von Funkgeräten

Zum Thema funken habe ich auch ein spezielles Problem. Mein Funkgerät hat oder hatte(?)eine Postzulassung, aber nach Privatisierung der Post hat sich da irgendwas geändert. Ich habe das Teil Jahre nicht gebraucht und auch nichts mehr bezahlt. Was passiert, wenn ich jetzt wieder damit in der Gegend rumfunke.
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Rolf
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  #2  
Alt 14.10.2002, 22:18
John John ist offline
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ich denke, nur neugeräte müssen mit dsc ausgerüstet sein und erfordern zur zulassung den entsprechenden befähigungsnachweis. meines wissens trifft das auf bestehende anlagen nicht zu.
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  #3  
Alt 14.10.2002, 22:23
Ulf HL Ulf HL ist offline
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DSC ist nicht zwingend vorgeschrieben - auch nicht bei Neugeräten. Bedingung ist nur die Zulassung-Nummer. Nur bei Binnengeräten ist ATIS mittlerweile Pflicht bei einer Neubeantragung der Frequenzzuteilungsurkunde ( auch bei Alt-Geräten).

@Finnix - wenn es ein Seefunkgerät ist, eine Frequenzzuteilsurkunde bei RegTP in Hamburg beantragen - und natürlich den entsprechenden Funkschein besitzen ( bei Geräten ohne DSC mind. UKW-Sprechfunkzeugnis) und los gehts....

Ulf
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  #4  
Alt 15.10.2002, 08:59
FINNnix FINNnix ist offline
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Es handelt sich um ein Kombigerät See/Rheinfunk und hat auch eine Zulassungsnr. Mein Problem ist , daß ich nicht weiß, ob da im Laufe der Zeit irgendwas ungültig geworden ist, weil ich nichts bezahlt habe. UKW Funkzeugnis ist vorhanden. Ich möchte das Gerät halt wieder benutzen, nachdem ich auf meiner Kanaltour festgestellt habe, daß die Kontaktaufnahme mit den Schleußenwärtern per UKW einfacher geht als mit dem Fahrrad.
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Rolf
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  #5  
Alt 15.10.2002, 11:03
tboat tboat ist offline
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Hey Rolf,

hast du die Frequenzzuteilung mit ATIS oder noch die "uralte" ohne?

Wenn uralt: Antrag auf ATIS-Ergänzung stellen, je nach Gerät kann man die ATIS-Nummer selbst reinklopfen.

zu den Kosten, bzw. Gebühren siehe den LINK
http://www.regtp.de/imperia/md/conte...nk/seefunk.pdf

Die wurden für die vergangenen Jahre (aus welchen Gründen auch immer) noch nicht erhoben.

Gruß
Wolfgang
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  #6  
Alt 15.10.2002, 14:53
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Tilo Tilo ist offline
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Rolf,
ich habe auf genau diese Frage von der RegTP folgende Auskunft bekommen: (Wieder-) Anmeldung ist kein Problem, solange das Gerät eine gültige Zulassung hat.
Zulassung heißt hier: die Konformitätserklärung, die mit einem kleinen Aufkleber (früher das FTZ-Zeichen, heute das CE-Zeichen zusammen mit irgendeiner Hersteller-Registrierungsnummer) auf dem Gerät klebt.

Wenn Dein Gerät also früher schon einmal angemeldet war, hast Du kein Problem mit einer erneuten Zulassung.

Gruß
Tilo
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  #7  
Alt 16.10.2002, 08:47
FINNnix FINNnix ist offline
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Danke für die bisherigen Antworten, ich habe noch ein Uraltgerät das auf jeden Fall eine Zulassung hatte, die Kope von der Urkunde habe ich in meinen Unterlagen. Das Teil hatte einen Selektivrufdecoder. Atis gabes es glaube ich erst später.
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Rolf
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  #8  
Alt 22.10.2002, 12:34
Schiebsy Schiebsy ist offline
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Hallöle,

wenn das Gerät mal abgemeldet war und dann wieder angemeldet wird kann es doch zu Problemen kommen. Und zwar wenn zwischendurch die Serie eingestampft wurde, wird die Betriebserlaubnis gelöscht. Dies gilt aber nur dann für Geräte die abgemeldet waren.
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  #9  
Alt 22.10.2002, 17:42
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Hallo Rolf,

ich hab keine Ahnung ob Dir das hilft, aber schau mal rein
http://www.spyc.de/zeitung/2_97/upd2.htm
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Grüße Gerhard
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  #10  
Alt 22.10.2002, 18:23
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Hallo Gerd, das trifft genaub den Punkt. Da ich ja einige Jahre Pause hatte, ist die Genehmigung wohl erloschen. Eine Umrüstung ist warscheinlich nicht lohnend, sodaß sich für mich jetzt die Frage stellt, kann ich das Gerät noch als Seefunkanlage z.B. Schiffn/Schiff betreiben oder darf ich aufgrund irgendwelcher vorschriften überhaupt nicht mehr damit funken.
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  #11  
Alt 22.10.2002, 19:07
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Rolf das weiss ich leider nicht!!

Ich bin aus Österreich und hier sind ganz andere Bestimmungen.

Mein Revier ist in der Adria da kümmert sich überhaupt niemand darum, ich fahre schon jahrzente in Kroatien, ein Sprechfunkzeungnis ist Pflicht aber was ich an Bord habe, wurde ich noch nie gefragt, auch bei einer Kontrolle nicht.
__________________
Grüße Gerhard
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  #12  
Alt 22.10.2002, 19:26
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Kielschwein Kielschwein ist offline
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Zitat:
Zitat von gerd5
Mein Revier ist in der Adria da kümmert sich überhaupt niemand darum, ich fahre schon jahrzente in Kroatien, ein Sprechfunkzeungnis ist Pflicht aber was ich an Bord habe, wurde ich noch nie gefragt, auch bei einer Kontrolle nicht.
Hallo Gerd,

so ging's mir (bzw. der Segelschule, für die ich da unten gern fahre) auch, ein Dutzend Jahre lang .
In diesem Frühjahr Kontrolle in Mali Losinj.
Jetzt haben alle drei Schiffe je ein niegelnagelneues Funkgerät mit DSC, Rufzeichen und MMSI. Und ich hab mal wieder nachgelesen, wie das mit dem DSC eigentlich geht.....
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken
wünscht
Friedhold

http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV"
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  #13  
Alt 27.10.2002, 00:34
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gerd5 gerd5 ist offline
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Hallo Friedhold,

was ist bei der Kontrolle herausgekommen ????

machen sie in kro unterschiede zwischen privat und verchartern??
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Grüße Gerhard
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