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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Funkverbindung mit Schweizer Booten?
Ich hab schon einiges zu den Vorschriften auf deutschen Booten gelesen zu diesem Thema, kenn mich aber überhaupt nicht aus mit unseren (schweizer) Vorschriften und Möglichkeiten. Was mich vorallem interessiert ist die Kompatibilität zu den Vorschriften anderer Länder.
Beispiel: Vor Kroatien begegnen sich ein schweizer und ein deutsches Boot. Verwenden die den selben Rufkanal, die selben Frequenzen? Muss ich in der Schweiz HB9 Funklizenz machen um mit unseren deutschen Freunden per Funk von Boot zu Boot komunizieren zu können? Grüsse aus der (momentan stürmischen) Zentralschweiz Christian
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Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#2
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GMDSS hat weltweit den selben Standard. Eben von der IMO bestimmt.
Daher is der Funkverkehr eigentlich weltweit einheitlich. Vor allem was die Standardformulierungen angeht. Welchen Schein du brauchst, das hängt von deinem Flaggenstaat ab. Du mußt dein GErät da ja auch anmelden. Wobei ich gerade überlege ob die Schweiz in der IMO aktiv ist. Aber müßte sie. Daher dürften abkommen vorhanden sein. Ruf doch einfach mal bei Bern-Radio an. Die wissen das doch sicher. |
#3
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Im Binnenbereich regeln die Regionalen Teile des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk die Benutzung der Kanäle. Muss jeder an Bord haben. Hier sind die Regelungen für die einzelnen Länder aufgeführt.
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#4
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Christian,
die HB9 AMATEURfunklizenz ist der falsche Ansatz, du musst ebim CCS das Schiffsfunkzertifikat ( SRC langt wohl bei dir für Kroatien ) machen. Wenn du eine Schweizer Flaggenschein oder eine ZG, SZ, LUU Zulassung hast, kannst du dann beim BAKOM eine MMSI Nummer und ein Rufzeichen beantragen. Die Lehrgänge zum SRC sind in Z im Frühjahr, ansonsten gibt es noch eine private Schule in Beinwil am See. Gruss Frank |
#5
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Zitat:
Aber nicht nur im Rahmen des GMDSS.;) BTW Höhrwache auf 16 für die Berufsschiffahrt bleib!t Sollte ja enden! |
#6
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Zitat:
teilung der Frequenzbereiche für den Seefunk durch die ITU in Kanäle ist viel älter als GMDSS, und diese Kanaleinteilung ist auch im Binnenbereich verbindlich, also außerhalb des GMDSS. Die Zweckbestimmung etlicher Kanäle ist ebenfalls international durch die ITU geregelt, und davon haben wiederum einige eine Bedeutung innerhalb des GMDSS. Zitat:
für die Berufsschifffahrt, sondern abhängig von bestimmten Parametern wie Schiffsgröße und Passagierzahl ist ein Schiff nach den SOLAS-Bestim- mungen ausrüstungspflichtig oder nicht. Man spricht daher von der SOLAS- Schifffahrt oder von SOLAS-Schiffen. Diese müssen, da stimme ich Dir wieder zu, auch über den 1.2.2005 hinaus Hörwache auf Kanal 16 gehen, ohne dass ein neues Ablaufdatum dieser Verpflichtung festgelegt worden ist. Beispiele für Non-SOLAS-Schiffe, die dennoch professionell eingesetzt werden, sind z.B. Sportboote, auf denen gegen Entgelt ausgebildet wird, Kojen verchartert werden oder die der Eigner entgeltlich überführen lässt. Beispiele für nichtprofessionelle SOLAS-Schiffe sind die Luxusyachten über 300 BRZ, wie sie im Mittelmeer so selten wohl nicht sind. Belem |
#7
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Zitat:
Soweit ok. Betroffen sind alle Schiffe die entsprechend der Konvention nach SOLAS ausgerüstet sein müssen. Das heißt für mich, die gesamte Berufsschiffahrt. |
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