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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 13.07.2010, 19:36
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Standard 2-Takter in der Schweiz

Hallo Schweizer Flautenschieberkenner,

2-Takter AB werden neu nicht mehr zugelassen
Im Kanton Uri muss jetzt neu obligatorisch der Motor vorgeführt werden. (Ist das in anderen Kantonen auch so?)
Was auch immer für eine neue Bestimmung das ist.

....kann ich auch diesen alten 2-Takter vorführen oder brauch einen 4-Takter-AB- Quirl?
__________________
Liebe Grüsse
Mari lena

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  #2  
Alt 13.07.2010, 21:53
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Hab mal eben in einem schweizer Gummiforum geblättert. Lt. den Eingeborenen dürfen keine neuen mehr immatrikuliert werden! Gebrauchte bis wenigstens 2018 kein Problem, nur penibel drauf achten, das er bei der Abnahme suber ist und nicht ölt!
__________________
Gruß
Micha


Wenn alle das täten, was sie mich können, bräuchte ich ein Stehpult um noch arbeiten zu können!
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  #3  
Alt 14.07.2010, 10:51
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Seit 1995 gibt es ein Import-Verbot. Alle bis 1995 importierten Motoren werden noch zugelassen, bis 2017.
Für die Zulassung eines solchen Motors musst Du aber belegen können, dass der Motor entweder vorher importiert worden ist oder bereits immatrikuliert wurde. Also Importbeleg oder alter Schiffsausweis.

Gruss
Urs
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  #4  
Alt 14.07.2010, 12:54
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Zitat:
Zitat von Marilena Beitrag anzeigen
Hallo Schweizer Flautenschieberkenner,

2-Takter AB werden neu nicht mehr zugelassen
Im Kanton Uri muss jetzt neu obligatorisch der Motor vorgeführt werden.
ist definitiv in der ganzen Schweiz so und wie schon gesagt das Teil muss absolut top in Schuss sein, also kleine Oelspuren und du darfst noch ein zweites mal gehen oder auch ein drittes.

Also das beste was du machen kannst ist ins Ausland verkaufen denn du bekommst je scheller es richtung 2018 geht immer weniger bis am ende noch für Schrott bezahlen musst
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #5  
Alt 14.07.2010, 13:03
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musst mal hier suchen. Da suchte einer einen 2T im Tausch mit einem 4T.
Vielleicht eine Gelegenheit?
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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Alt 14.07.2010, 19:16
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Also an "Lütte" hängt ein 2-Takter, der oelt ziemlich, aber ich muss ihn vorführen.
Das bedeutet erstmal ein Fachmann muss ran.

Urs kann ich nach 2018 auch noch mit diesem 2-Takter rumfahren, bislang muckt er kein bizzeli.

@Stephan - danke für den Tipp
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Liebe Grüsse
Mari lena

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  #7  
Alt 15.07.2010, 06:21
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Nein, nach heutiger Gesetzgebung nicht! 2-Takter sind dann nicht mehr zulassungsfähig. Uebrigens ist dann der jüngste 2-Takter ab Importverbot 22 Jahre alt, sollte also kein Problem sein, diese zu ersetzen.
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  #8  
Alt 15.07.2010, 06:51
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Also vorgeführt werden musste der Motor ja schon immer (Alle 3 Jahre).
Was seit dem 1. Juni diesen Jahres neu ist, ist eine Abgaswartungsdokumentpflicht für alle Motoren. Also wenn die behördliche Schiffsprüfung bevorsteht unbedingt zuerst in eine Fachwerkstatt und diesen Wisch machen lassen. Termin früh genug buchen, zum Teil haben die Werkstätten sehr lange Wartefristen.

Geändert von david78 (15.07.2010 um 07:13 Uhr)
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Alt 15.07.2010, 08:33
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Nicht erst wenn die Prüfung bevorsteht!!!

Der "Wisch" ist seit 1.6. vorgeschrieben und muss auf dem Boot mitgeführt werden.
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