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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Transport
Hallo zusammen,
zur Zeit bin ich etwas verunsichert. Seit 2 Jahren habe ich eine Sea Ray Sundancer 255 und die ist 2,59 Meter breit. Jetzt sagte mir jemand, dass ich die garnicht ohne Sondergenehmigung auf einem Trailer hinter meinem Touareg transportieren dürfe. Ich habe aber auch im Kopf, dass der Hänger nicht breiter als 2,50 Meter sein darf, das darauf schon. Was stimmt? Wo bekomme ich diese Sondergenehmigung? Wer kann mir helfen? Danke im voraus. |
#2
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Willkommen im Forum
Wie man mit der Tür ins Haus fällt , so wird man Empfangen
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Gruß Hans-Peter |
#3
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Willkommen
Nein, die Ladung darf natürlich nicht breiter sein als 2,55 Meter ohne Genehmigung, Genehmigungen nach §46 StVO gibts beim LRA auf Antrag und nach Prüfung. Ob sich nun aber wirklich jemand an 4 bzw 9 cm aufreibt, liegt dann beim kotrollierenden Organ, kann aber auf dauer nervend und teuer werden. Ich weis aus LKW-zeiten, dass es regelmäßig Ärger gibt, wenn die Planen ausgebeult sind und somit die Breite überschritten wird. Edit: Nachtrag - manche Boote lassen sich nmW leicht diagonal auf dem Trailer abstellen um wieder im genehmigungsfreien Bereich zu sein.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas Geändert von Stralsunder (28.08.2010 um 11:31 Uhr) |
#4
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Fast alle Amiboote haben angeblich die 2,59m (die Höchstgrenze in Amiland ) also fahren 50% der größeren Gespanne theoretisch illegal umher!
Einige sind beigegaben und haben bei der Anmeldung ihrer Boote 2,55m angegeben Somit haben sie amtliche Papiere in denen steht 2,55m Andere sind hingegangen und haben einfach mal nachgemessen und siehe da das Boot hat nur 2,53 oder 2,54m (Amis nehmen das nicht so genau, ist ja eh nur eine Werksangabe um den dort geltenden Grenzwert (2,59m) zu unterschreiten!) Also mach dir nicht ins Hemd!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#5
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So ist es, bevor ich da eine Rennerei habe wegen Genehmigungen würde ich erst mal nachmessen und dann ggf. eine Änderung "eintragen".
Gruß Hannes |
#6
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Aber Vorsicht mit falschen Angaben beim Papiere ändern.
Wenn die Breite eben doch 2,59 beträgt aber nur 2,55 eingetragen sind kanns spätestens im Schadensfall richtig Ärger geben. Falsche Angaben in Urkunden snd kein Kavaliersdelikt!
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#7
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@Hendrik
Zitat:
Kannst du mich aufklären?
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Grüße Thomas |
#8
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Sollte ein beigegangen werden
Also beim anmelden einen Zahlendreher gebaut -> Interessiert das WSA bzw. den ADAC nicht
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#9
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Gut dass die Schergen nicht nachmessen koennen:-(
Kenne dass aus dem transportbereich. Uns haben die mit einem bagger von 2,59 m breite oben drauf stillgelegt (der beamte war sehr gut drauf)...... §46 Ist nicht der groesste aufwand und auch bundesweit ueber einen laengeren zeitraum (ich meine wir haben 2Jahre muesste ich nachgucken) moeglich. Auf jeden besser als wenn dich auf der Fahrt in den Urlaub die Rennleitung stilllegt. Gruss felix
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