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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#27
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Reparieren läuft über Kaution, den Rest erledige ich, er muß das Zelt nur mit nen Stapler abladen und in die Halle fahren. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#28
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Kaution, deckt in der Regel die Schäden, die entstehen können, nicht. Aufbauen kannst du so ein Zelt nicht alleine, da du u.U. Spezialwerkzeuge benötigst sowie mindestens 3 bis 4 Mann, denn ein Zelt in Verleihqualität ist doppelt bis 3 mal so schwer als ein normales. Außerdem ist jeder Verleiher beim Auf-und Abbau dabei, damit kein Flurschaden entsteht. Das ist bei den Zelten nämlich gar nicht so einfach. Die ganzen Kosten wie Zinsen, Abschreibung, Mwst. etc. fallen auch an. Von deinen 600E bekommt der Verleiher höchstens 60E und das für ein halbes Jahr also monatlich höchstens 10E. Im Umkehrschluß: würdest du für 10E netto im Monat ein Zelt verleihen? Ich glaube nicht, dass es 6 Monate unverliehen rumliegt und nur kostet. Bei uns werden so große Zelte auch im Winter benötigt z.B. für Weihnachtsmärkte, Sonderverkäufe, andere Events, zu Karneval, mir fallen noch viele andere Anlässe ein, wo man so ein Zelt brauchen könnte. Natürlich ist im Sommer bei den vielen Vereinsfesten mehr Bedarf da, wie im Winter, aber der Verleiher muss den Winter ja auch überleben. Mit 10 Jahre Vertragsdauer schließt sowieso niemand so einen Vertrag ab. Du weißt doch gar nicht was morgen ist. Wenn du ein Dach für dein Boot brauchst, gibt es bestimmt auch noch andere günstige Möglichkeiten eine Überdachung, die wieder abbaubar ist zu basteln. Deiner Phantasie sind in dem Punkt keine Grenzen gesetzt. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea
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#29
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Wurde dadurch leider recht unübersichtlich.
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Die Mwst. muss er auch beim Kauf bezahlen. Allerdings sind in deinen 600 Euro Miete p.a. 104 Euro Mwst. enthalten die er nicht zur Kostendeckung oder Gewinn verwenden kann da er sie ans FA weitergeben muss. Die verbleibenden 496 Euro sind meiner Meinung nach zu wenig um so ein Zelt 6 Monate kostendeckend zu vermieten.
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Gruß vom Oberrhein. |
#30
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Aber die Mwst. bzw Ust. als Kosten zu deklarieren ist doch schon etwas gewagt oder Als nicht unerheblicher Kostenfaktor fehlt nur noch der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Geändert von elbeschlauchbootfahrer (14.09.2010 um 10:23 Uhr) Grund: Rechtschreibung |
#31
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Obwohl das Steuerrecht sehr kompliziert ist und ich kein Steuerberater bin, versuche ich den Vorgang mal kurz zu erklären um das, was ich meine deutlicher zu machen. Beispiel: Du kaufst als Händler ein Produkt und bezahlst Mwst. für dieses Produkt (Netto Einkaufspreis+Mwst= Bruttosumme) Diese schon bezahlte Mwst-Summe ist vorsteuerabzugsfähig. Dann kalkulierst du deine eingekaufte Ware und erzielst beim Verkauf Betrag xy, der natürlich höher ist als dein Einstandspreis+ Steuer. Von deinem Erlös musst du den Mwst-Betrag y abzüglich deiner schon beim Erwerb der Ware bezahlten Steuer an das Finanzamt überweisen. Ich denke schon, dass das Kosten sind. Für mich waren es jedenfalls welche. Oder sehe ich das falsch?
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Liebe Grüße Andrea |
#32
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Der Händler wird mit seinen Netto-Einkaufspreisen kalkulieren und anschließend die Ust. (Mwst.) draufschlagen.
EK brutto 119,00 EK netto 100,00 + Kosten netto 50,00 + Gewinn 20,00 = VK netto 170,00 = VK brutto 202,30 Mal so ganz einfach ... |
#33
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Wenn ich für meine Kunden auf einer Messe für 4 Tage Grünpflanzen miete (Palmen, Benjaminis) zahle ich für diese Zeit genau so viel, wie wenn ich die doppelte Anzahl bei der METRO kaufen würde!
Vermieter nutzen ihre Monopolstellung und/oder die Notsituation der anderen rigoros aus! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#34
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Aber nun mal, in eine andere Richtung.
Du möchtest für 6 Monate eine Zelt und möchtest dafür 600€ zahlen. Mh ok, aber warum mietest du dir keine Halle, für 100€ im Monat?
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Gruß Andreas |
#35
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Zitat:
Mwst. ist ein durchlaufender Posten, die kassierst das Geld vom Kunden, darfst es einige Tage auf deinem Tagesgeldkonto deponieren bis dann das FA Ende des Monats bei dir abbucht. Eigentlich sind wir kostenlose Steuereintreiber.
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Gruß vom Oberrhein. Geändert von alaska (14.09.2010 um 13:19 Uhr)
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#36
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Nur hat die Steuer nix mit Kosten zu tun. Sie ist für einen selbstständigen im Geschäftsleben einfach nicht existent. Man bezieht sie quasi in die Rechnung gar nicht mit ein. Ich rechne nur in Netto weil die Ust. ist Eigentum des Finanzamtes Zitat:
Ach und Marco Meine Kunden denken auch ich bin reich weil ich jeden Tag ein Jahresgehalt einer meiner Angestellten zur Bank trage |
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