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  #1  
Alt 15.02.2005, 13:35
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Standard Aus/Einklarieren D_DK

Hallo,

gibt es aktuell noch die Möglichkeit sich häufiges -und offiziell wohl auch noch verlangtes- Aus- bzw. Einklarieren (bez. auf Seewege D und DK) mittels eines Zollformulares längerer Haltbarkeit zu sparen?
Ich glaube zwar so etwas schon hier gelesen und gesehen zu haben, aber nicht mehr wo und wie und dergl..
Also wer den Dienstweg und das Formular kennt, bitte melden

und

Danke

Kai

PS: bitte nicht schimpfen, habe die Suchfunktion genutzt, aber wohl nicht die magischen Begriffe verwendet.
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  #2  
Alt 15.02.2005, 13:43
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Meinst Du das hier: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=10308&start=0 ??

Anneke
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  #3  
Alt 15.02.2005, 16:09
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JB JB ist offline
Commander
 
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Moin,
ich denke die Grenzerlaubnis ist nur erforderlich beim Grenzübertritt an den Schengen-Außengrenzen.

Infos unter:

http://www.bgsamt-see.de/toern/Einre.../Daenemark.pdf

http://www.bgsamt-see.de/toern/images/Merkblatt.pdf
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Gruß Jens
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  #4  
Alt 15.02.2005, 16:19
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Platscher Platscher ist offline
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Hallo,
wenn Du nicht dicht unter Land durch die Flensburger Förde nach DK einreisen willst, dann ist das ein Grenzübertritt an einer Aussengrenze...

Die Dänen interessierts meines Wissens nach nicht, der deutsche Zoll schaut beim zurückkommen schon lieber mal hin.

bye Hinnerk
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  #5  
Alt 15.02.2005, 17:37
Godewind-Skipper Godewind-Skipper ist offline
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Hallo Kai,

irrsinniger Weise ist tatsächlich erst die Einreise nach Deutschland ein Problem wenn man keine Grenzerlaubnis hat und einen nicht als Grenzhafen deklarierten Hafen anlaufen will.
Bin letztes Jahr erst vor Hiddensee einer Kontrolle entkommen, weil just in dem Augenblick, als der BGS zuschlagen wollte hinter denen ein "Powerboot" vorbei zog und deren Aufmerksamkeit auf sich zog.

Gruß Jörg
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  #6  
Alt 15.02.2005, 18:40
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KaiB KaiB ist offline
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Danke Euch,

es klärt sich und die ersten Formulare werden sichtbar...mag auch der Sinn weiter strittig bleiben...

Kai
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  #7  
Alt 16.02.2005, 12:48
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boek boek ist offline
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Hallo Kai,

ich bin im letzten Mai auf dem Weg von Bagenkop nach Fehmarn vom BGS kontrolliert worden. Die freundlichen Beamten haben mir glaubghaft versichert, daß die See-Grenze zwischen D und DK eine Schengen-Außengrenze ist. Daher: einklarieren bei einer Grenzübergangsstelle in D. Das ganze hat uns neben der Kontrolle eine weitere halbe Stunde gekostet, weil wir nun den gesetzlich vorgeschriebenen Kringel durch den Hafen Burgstaaken gedreht haben, bevor wir in Burgtiefe festgemacht haben. Am nächsten Morgen hat sich ein freundlicher Herr von der WaSchPo erkundigt, wo wir einklariert hätten......nach einem Blick ins Logbuch haben wir gemeinsam geschmuzelt, und er ist zufrieden zum nächsten Schiffe getrottet...

Gruß,
Claus
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Wenn es nicht geht wie es muß, dann muß es wie es geht
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  #8  
Alt 16.02.2005, 16:00
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Hier noch einmal der Link für Infohttp://www.bgsamt-see.de/toern/wassersport.htm
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #9  
Alt 16.02.2005, 17:02
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Platscher Platscher ist offline
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Zitat:
Zitat von boek
Hallo Kai,

... wir nun den gesetzlich vorgeschriebenen Kringel durch den Hafen Burgstaaken gedreht haben, bevor wir in Burgtiefe festgemacht haben. ...
Ohne nun als Orgnungsfetischist abgestemplet werden zu wollen: IMHO hätte der Form halber auch die gelbe Flagge unter der stb. Saaling gesetzt werden müssen, um den vorhanden Behörden den Sinn eures "Kringels" kund zu tun. Das scheint aber in D total in vergessenheit geraten zu sein - oder wurde es offiziell abgeschafft?

Wenn ich mich Irre, lasse ich mich gerne belehren!

bye Hinnerk
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  #10  
Alt 16.02.2005, 17:21
Ixy
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einfach nur ein kringel im hafen drehen langt auch nicht.
is dort eine BGS Stelle vor Ort, dann muß man schon mal schauen, ob jemand da is. Wenn ja muß man schon mal einklarieren. Außer man hat ne Grenzerlaubnis.
Die BGS-Stelle kann auch einfach ein BGS-Boot sein. Z.B. Insel Ruden
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