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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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MMSI - UKW Funkgerät bei Verkauf löschen?
Hallo,
beim Verkauf meines Boote will ich die MMSI im UKW Gerät von Navman löschen. In der Anleitung steht man kann die MMSI nur einmal setzen? Wie ist da zu verfahren? Wird die Nummer vom nächsten übernommen? Ich wollte bei der Bundesnetzagentur mein Gerät abmelden und die MMSI Nummer im Gerät löschen (das geht nicht - selbst bei Funkgerät RESET) Was meint Ihr?
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Ahoi Bob Crane |
#2
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Zitat:
Die MMSI ist doch nicht mehr gültig... bei nem neuen Boot kriegst du wieder ne neue... Wo ist da das Problem?
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MFG René |
#3
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Und der nächste Besitzer was macht der dann? Muss er dann die Nummer behalten oder übernehmen?
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Ahoi Bob Crane |
#4
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der kriegt ne neue Nummer...
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MFG René |
#5
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Zitat:
In deinem Falle müßte das der Nachbesitzer des Funkgerätes tun, gegen Entgelt natürlich. Du kannst da nix machen, außer Du bezahlst den Service der Löschung und der Nachbesitzer den Service der Neueintragung. Oft ist ein neues Funkgerät billiger, gerade beim jetzigen Preisniveau. Grüße Jürgen
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Slow down, you move too fast.......
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#6
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Moin,
bei manchen Geräten gibt es eine Tastenkombi bei anderen eine Software. Schau mal nach MMSI zurücksetzten. Einschicken muss nicht sein. cu Stefan |
#7
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Hallo,
viele Fachhändler können die eingegebene MMSi/ATIS stornieren oder neu programmieren. Bei Kauf einer neuen Funkanlage verstehen wir es als Selbstverständlichkeit, dies dem Kunden als kostenlosen Service anzubieten. Ansonsten kann die Stornierung gegen Unkostenerstattung durchgeführt werden
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On Yacht GmbH, Röntgenstraße 50, D-86368 Gersthofen bei Augsburg Mail: info@on-yacht.com URL: https://on-yacht.com/ Telefon: +49 (0)821 440177-0 unseren aktuellen Newsletter finden Sie hier |
#8
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Bedeutet also ich melde bei der Bundesnetzagentur die MMSI und mein Funkgerät ab. Die MMSI ist dann nicht mehr gültig.
Der neue Käufer muss dann eine neue MMSI anfordern und programmieren lassen.
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Ahoi Bob Crane |
#9
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Ähmm, du könnte eine Beweisumkehrung entstehen.
Verwendet nämlich der Neubesitzer die Funke mit deiner ehemaligen MMSI must du beweisen, nicht der Verursacher der "Störung" zu sein! Ich würde es vorher selber beim Händler löschen lassen! Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#10
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Bernd,
wenn das Funkgerät abgemeldet und die Urkunde zurückgegeben ist, ist das Funkgerät ja de jure außer Betrieb. Wenn es nun jemand verwendet, verstößt er gegen das Telekommunikationsgesetz. Da es ja einen Kaufvertrag gibt, ist es kein Problem, nachzuweisen, das man als Verkäufer das Gerät nicht benutzt hat. Trotzdem finde ich es auch besser, das Gerät softwaremäßig in den Neuzustand versetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass der Käufer dann selbst seine ihm zugeteilte MMSI eingeben kann.
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Gruß Uwe
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#11
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Zitat:
Ist eigentlich die gleiche Geschichte, wie beim PKW-Verkauf die Schilder mitzugeben. 99% gehts gut, und einmal total daneben Und frag Betroffene mal, da hat der Kaufvertrag nicht gereicht. Also: Reset!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#12
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... nur, dass Du beim Funkgerät niemals gefragt werden wirst, da Du die Urkunde zurückgegeben hast.
Nachsatz: Ihr habt Sorgen ...
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Gruß Uwe |
#13
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Ich halte für mich persönlich fest. Abmeldung bei BNetz und Kaufvertrag aufheben. Der lieben Ordnung halber noch MMSI Löschen lassen wenn mit vertretbaren Aufwand mgl.
Danke für die Hinweise.
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Ahoi Bob Crane |
#14
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Warum nicht ummelden?
Hallo,
das klingt umständlich, was Du vorhast, bei mir lief das ganz anders: Als ich mein Boot (mit Funkgerät) gekauft hatte, wurde mir die Frequenzzuteilungsurkunde vom Verkäufer ausgehändigt mit der Bitte, das Gerät umzumelden. Ich habe das Gerät dann ohne Probleme bei der BNA in Hamburg (die Leute da sind sehr nett) auf meinen Namen umgemeldet und die MMSI behalten, (der Verkäufer erhielt natürlich der Ordnung halber eine Kopie). Am Funkgerät waren daher keine teuren Änderungen nötig. Gruß Clemens
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Eines geht nur: Entweder Guthabenzinsen oder ein Boot. |
#15
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Ich habe mir eine gebrauchte ICOM IC-M505 Funke gekauft.
Von der Bundesnetzagentur habe ich ebenfalls die Auskunft bekommen, dass die bestehenden Kennungen problemlos übernommen werden können.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#16
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Bau die Funke aus, und nehm sie mit, sie ist auf deinen Namen registriert,das ist nicht so wie bei Radiogeräten.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#17
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Zitat:
Remember "Call Sign".... And also "Ships Name".... |
#18
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Wie dann meldest du so ne Funke an, mit Name und Adresse, und dem Wasserfahrzeug auf dem sie stationiert ist, oder?
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#19
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Was benötigt denn die Bundesnetzagentur zur Änderung der Frequenzzuteilungsurkunde?
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#20
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Zitat:
Aber bei der Angabe zum Boot begnügen sie sich mit dem Namen des Bootes und der Angabe zur Wasserverdrängung (also Bootsgewicht). Da reicht dann z.B. "weniger als 10 Tonnen". Dazu Länge und Breite des Bootes und die max. Anzahl der Personen an Bord. Ist das Schiff nicht im Schiffsregister eingetragen war es das. Insbes. ist NICHT die Zulassungsnummer (des Bootes) beim Wasserschiffahrtsamt oder beim ADAC gefragt. Rein Theoretisch sehe ich das so: Wenn ich mein Boot "Frieda" nenne, hab da eine Funke drauf, verkaufe das Boot, kaufe mir ein neues, das ebenfalls "weniger als 10 Tonnen" wiegt und ähnliche Abmessungen und Personenzulassung hat und nenne es wieder "Frieda" könnte ich die alte Funke doch ganz einfach mit in mein neues Boot nehmen. Die von der Bundesnetzagentur geforderten Angaben ändern sich doch da eigentlich nicht ? Oder sehe ich da was falsch ? Viele Grüße, Holger
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#21
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"Identifikation", z. B. durch die Küstenfunkstelle ist das Zauberwort.
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#22
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Mmsi ?
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#23
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Zitat:
sehe ich auch so. Außerdem sollte man dieses Formblatt ausfüllen und zusammen mit der nicht mehr benötigten Zuteilungsurkunde an die Bundesnetzagentur schicken
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Charly |
#24
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Zitat:
habe gerade in Hamburg angerufen.Die sagten mir,das Gerät muß erst abgemeldet werden und dann kann ich es neu anmelden.....
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Schöne Grüße Chris |
#25
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... richtig!
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