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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.09.2009, 10:00
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Standard MMSI - UKW Funkgerät bei Verkauf löschen?

Hallo,

beim Verkauf meines Boote will ich die MMSI im UKW Gerät von Navman löschen. In der Anleitung steht man kann die MMSI nur einmal setzen?

Wie ist da zu verfahren? Wird die Nummer vom nächsten übernommen?

Ich wollte bei der Bundesnetzagentur mein Gerät abmelden und die MMSI Nummer im Gerät löschen (das geht nicht - selbst bei Funkgerät RESET)

Was meint Ihr?
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Ahoi Bob Crane

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  #2  
Alt 11.09.2009, 10:28
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Zitat:
Zitat von Bob Crane Beitrag anzeigen
Hallo,

beim Verkauf meines Boote will ich die MMSI im UKW Gerät von Navman löschen. In der Anleitung steht man kann die MMSI nur einmal setzen?

Wie ist da zu verfahren? Wird die Nummer vom nächsten übernommen?

Ich wollte bei der Bundesnetzagentur mein Gerät abmelden und die MMSI Nummer im Gerät löschen (das geht nicht - selbst bei Funkgerät RESET)

Was meint Ihr?
wozu löschen?

Die MMSI ist doch nicht mehr gültig...

bei nem neuen Boot kriegst du wieder ne neue...

Wo ist da das Problem?
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MFG René

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  #3  
Alt 11.09.2009, 10:56
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Und der nächste Besitzer was macht der dann? Muss er dann die Nummer behalten oder übernehmen?
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Ahoi Bob Crane

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  #4  
Alt 11.09.2009, 11:15
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Zitat:
Zitat von Bob Crane Beitrag anzeigen
Und der nächste Besitzer was macht der dann? Muss er dann die Nummer behalten oder übernehmen?
der kriegt ne neue Nummer...
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MFG René

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  #5  
Alt 11.09.2009, 11:18
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Zitat:
Zitat von Bob Crane Beitrag anzeigen
Und der nächste Besitzer was macht der dann? Muss er dann die Nummer behalten oder übernehmen?
Die Nummern mußten früher immer über den Verkäufer/Händler eingegeben werden. Jetzt hat der Endkunde genau einmal die Möglichkeit, die Nummern einzugeben. Ändern oder löschen kann er sie nicht. Das kann wiederum nur der Händler/Verkäufer/Servicpoint mit einer entsprechenden Software.
In deinem Falle müßte das der Nachbesitzer des Funkgerätes tun, gegen Entgelt natürlich. Du kannst da nix machen, außer Du bezahlst den Service der Löschung und der Nachbesitzer den Service der Neueintragung.
Oft ist ein neues Funkgerät billiger, gerade beim jetzigen Preisniveau.

Grüße

Jürgen
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Slow down, you move too fast.......
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  #6  
Alt 11.09.2009, 11:27
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Moin,

bei manchen Geräten gibt es eine Tastenkombi bei anderen eine Software. Schau mal nach MMSI zurücksetzten. Einschicken muss nicht sein.


cu

Stefan
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  #7  
Alt 11.09.2009, 12:09
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Hallo,

viele Fachhändler können die eingegebene MMSi/ATIS stornieren oder neu programmieren. Bei Kauf einer neuen Funkanlage verstehen wir es als Selbstverständlichkeit, dies dem Kunden als kostenlosen Service anzubieten. Ansonsten kann die Stornierung gegen Unkostenerstattung durchgeführt werden
__________________

On Yacht GmbH, Röntgenstraße 50, D-86368 Gersthofen bei Augsburg
Mail: info@on-yacht.com
URL: https://on-yacht.com/
Telefon: +49 (0)821 440177-0
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  #8  
Alt 11.09.2009, 12:18
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Bedeutet also ich melde bei der Bundesnetzagentur die MMSI und mein Funkgerät ab. Die MMSI ist dann nicht mehr gültig.

Der neue Käufer muss dann eine neue MMSI anfordern und programmieren lassen.
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Ahoi Bob Crane

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  #9  
Alt 11.09.2009, 12:46
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Ähmm, du könnte eine Beweisumkehrung entstehen.
Verwendet nämlich der Neubesitzer die Funke mit deiner ehemaligen MMSI must du beweisen, nicht der Verursacher der "Störung" zu sein!

Ich würde es vorher selber beim Händler löschen lassen!
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #10  
Alt 11.09.2009, 13:50
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Bernd,

wenn das Funkgerät abgemeldet und die Urkunde zurückgegeben ist, ist das Funkgerät ja de jure außer Betrieb. Wenn es nun jemand verwendet, verstößt er gegen das Telekommunikationsgesetz. Da es ja einen Kaufvertrag gibt, ist es kein Problem, nachzuweisen, das man als Verkäufer das Gerät nicht benutzt hat.

Trotzdem finde ich es auch besser, das Gerät softwaremäßig in den Neuzustand versetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass der Käufer dann selbst seine ihm zugeteilte MMSI eingeben kann.
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Gruß
Uwe
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  #11  
Alt 11.09.2009, 14:16
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
Da es ja einen Kaufvertrag gibt, ist es kein Problem, nachzuweisen, das man als Verkäufer das Gerät nicht benutzt hat.
Wie ich gesagt habe, Beweisumkehr.

Ist eigentlich die gleiche Geschichte, wie beim PKW-Verkauf die Schilder mitzugeben. 99% gehts gut, und einmal total daneben
Und frag Betroffene mal, da hat der Kaufvertrag nicht gereicht.

Also: Reset!
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #12  
Alt 11.09.2009, 14:26
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... nur, dass Du beim Funkgerät niemals gefragt werden wirst, da Du die Urkunde zurückgegeben hast.

Nachsatz:

Ihr habt Sorgen ...
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Gruß
Uwe
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  #13  
Alt 11.09.2009, 14:29
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Ich halte für mich persönlich fest. Abmeldung bei BNetz und Kaufvertrag aufheben. Der lieben Ordnung halber noch MMSI Löschen lassen wenn mit vertretbaren Aufwand mgl.

Danke für die Hinweise.
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Ahoi Bob Crane

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  #14  
Alt 13.09.2009, 19:51
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Standard Warum nicht ummelden?

Hallo,

das klingt umständlich, was Du vorhast, bei mir lief das ganz anders:

Als ich mein Boot (mit Funkgerät) gekauft hatte, wurde mir die Frequenzzuteilungsurkunde vom Verkäufer ausgehändigt mit der Bitte, das Gerät umzumelden. Ich habe das Gerät dann ohne Probleme bei der BNA in Hamburg (die Leute da sind sehr nett) auf meinen Namen umgemeldet und die MMSI behalten, (der Verkäufer erhielt natürlich der Ordnung halber eine Kopie).
Am Funkgerät waren daher keine teuren Änderungen nötig.

Gruß Clemens
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Eines geht nur: Entweder Guthabenzinsen oder ein Boot.
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  #15  
Alt 23.04.2010, 22:18
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Standard

Ich habe mir eine gebrauchte ICOM IC-M505 Funke gekauft.
Von der Bundesnetzagentur habe ich ebenfalls die Auskunft bekommen, dass die bestehenden Kennungen problemlos übernommen werden können.
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  #16  
Alt 23.04.2010, 22:39
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nightforce nightforce ist offline
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Bau die Funke aus, und nehm sie mit, sie ist auf deinen Namen registriert,das ist nicht so wie bei Radiogeräten.
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #17  
Alt 23.04.2010, 23:25
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Bau die Funke aus, und nehm sie mit, sie ist auf deinen Namen registriert,das ist nicht so wie bei Radiogeräten.
Nein!

Remember "Call Sign"....

And also "Ships Name"....
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  #18  
Alt 23.04.2010, 23:32
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Nein!

Remember "Call Sign"....

And also "Ships Name"....
Wie dann meldest du so ne Funke an, mit Name und Adresse, und dem Wasserfahrzeug auf dem sie stationiert ist, oder?
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #19  
Alt 23.04.2010, 23:37
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Was benötigt denn die Bundesnetzagentur zur Änderung der Frequenzzuteilungsurkunde?
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  #20  
Alt 24.04.2010, 00:17
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MainOderAdria MainOderAdria ist offline
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Was benötigt denn die Bundesnetzagentur zur Änderung der Frequenzzuteilungsurkunde?
Also Klar - Komplette Adresse und genaue Angaben zum Gerät.
Aber bei der Angabe zum Boot begnügen sie sich mit dem Namen des Bootes und der Angabe zur Wasserverdrängung (also Bootsgewicht).
Da reicht dann z.B. "weniger als 10 Tonnen". Dazu Länge und Breite des Bootes und die max. Anzahl der Personen an Bord.
Ist das Schiff nicht im Schiffsregister eingetragen war es das.
Insbes. ist NICHT die Zulassungsnummer (des Bootes) beim Wasserschiffahrtsamt oder beim ADAC gefragt.

Rein Theoretisch sehe ich das so:
Wenn ich mein Boot "Frieda" nenne, hab da eine Funke drauf, verkaufe das Boot, kaufe mir ein neues, das ebenfalls "weniger als 10 Tonnen" wiegt und ähnliche Abmessungen und Personenzulassung hat und nenne es wieder "Frieda" könnte ich die alte Funke doch ganz einfach mit in mein neues Boot nehmen. Die von der Bundesnetzagentur geforderten Angaben ändern sich doch da eigentlich nicht ?
Oder sehe ich da was falsch ?

Viele Grüße,
Holger
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  #21  
Alt 24.04.2010, 00:26
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"Identifikation", z. B. durch die Küstenfunkstelle ist das Zauberwort.
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  #22  
Alt 24.04.2010, 00:32
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Mmsi ?
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  #23  
Alt 24.04.2010, 00:36
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... nur, dass Du beim Funkgerät niemals gefragt werden wirst, da Du die Urkunde zurückgegeben hast.

...

sehe ich auch so.

Außerdem sollte man dieses Formblatt ausfüllen und zusammen mit der nicht mehr benötigten Zuteilungsurkunde an die Bundesnetzagentur schicken
__________________
Charly
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  #24  
Alt 02.09.2010, 12:54
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floater167 floater167 ist offline
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Zitat:
Zitat von Affezibbel Beitrag anzeigen
Hallo,

das klingt umständlich, was Du vorhast, bei mir lief das ganz anders:

Als ich mein Boot (mit Funkgerät) gekauft hatte, wurde mir die Frequenzzuteilungsurkunde vom Verkäufer ausgehändigt mit der Bitte, das Gerät umzumelden. Ich habe das Gerät dann ohne Probleme bei der BNA in Hamburg (die Leute da sind sehr nett) auf meinen Namen umgemeldet und die MMSI behalten, (der Verkäufer erhielt natürlich der Ordnung halber eine Kopie).
Am Funkgerät waren daher keine teuren Änderungen nötig.

Gruß Clemens
Moin,moin

habe gerade in Hamburg angerufen.Die sagten mir,das Gerät muß erst abgemeldet werden und dann kann ich es neu anmelden.....
__________________
Schöne Grüße

Chris
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  #25  
Alt 18.12.2010, 18:29
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... richtig!
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