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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 03.02.2011, 15:52
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
Also ein ganz schönes Stück. Zu was befähigt der den einen??
Man fährt dann nur noch als Skipper und bekommt dadurch immer den ersten Schluck!
__________________
Gruß
Stefan
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  #27  
Alt 03.02.2011, 15:57
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
Also ein ganz schönes Stück. Zu was befähigt der den einen??
Man kann Wetter und Meer richtig deuten. Dazu gut navigieren und rechtliche Grundlagen lernt man auch. Richtig segeln sowieso.

Mit diesem Schein kann man sich insbesondere für Yachtüberführungen zur Verfügung stellen, weil die Eigner wissen, dass die Scheininhaber keine Pflaumen sind.

Um es in einem Satz zu sagen. Der Normale braucht ca. 1 Jahr und die eine oder andere Nachprüfung, bis der Schein in Echt vor einem liegt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #28  
Alt 03.02.2011, 16:09
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
...Richtig segeln sowieso....
Genau das ist nicht Bestandteil des Scheins; das lernt man vernünftig nur auf einem Joller!
Damit fängt man am Besten mit Kindesbeinen an (mein A-Schein ist von 1980!).
__________________
Gruß
Stefan
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  #29  
Alt 03.02.2011, 16:34
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
Also ein ganz schönes Stück. Zu was befähigt der den einen??
Ein Schein befähigt nicht, bestenfalls dokumentiert er vorhandene Befähigung.

Der SSS berechtigt zum gewerblichen Führen von Yachten und zum Führen von Traditionsschiffen bis 25 Meter Rumpflänge (mit Zusatzeintrag "Traditionsschiffer" bis 55 Meter) in der kleinen und mittleren Fahrt.
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  #30  
Alt 03.02.2011, 17:19
anthol anthol ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Der SSS berechtigt zum gewerblichen Führen von Yachten und zum Führen von Traditionsschiffen bis 25 Meter Rumpflänge (mit Zusatzeintrag "Traditionsschiffer" bis 55 Meter) in der kleinen und mittleren Fahrt.
Dabei darf man nicht vergessen, dass gemäß der Besetzungsvorschriften (See-Sportbootverordnung in diesem Fall) je nach Fahrtgebiet, Fahrtdauer und Schiffsgröße ein SSS Inhaber allein nicht ausreicht!

Edit: Mittlerweile darf man ja sogar mit dem SBF-See gewerblich unterwegs sein. Wenn also Euer bezahlter Skipper sagt, dass er der schönen Landschaft wegen sich nicht weiter als 300m von der Küste entfernt, dann: Vorsicht !
__________________
Gruß
Holm

Geändert von anthol (03.02.2011 um 17:36 Uhr)
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  #31  
Alt 03.02.2011, 18:25
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von anthol Beitrag anzeigen
Dabei darf man nicht vergessen, dass gemäß der Besetzungsvorschriften (See-Sportbootverordnung in diesem Fall) je nach Fahrtgebiet, Fahrtdauer und Schiffsgröße ein SSS Inhaber allein nicht ausreicht!
Das ist der eben der Unterschied zwischen "zum Führen berechtigt" und "ausreichende Bemannung". Ein Containerfrachter ist ja auch nicht mit dem Kapitän als einzigem Crewmitglied ausreichend bemannt, obwohl der den Frachter führen darf.

Zitat:
Edit: Mittlerweile darf man ja sogar mit dem SBF-See gewerblich unterwegs sein.
Nur mit Einzelgenehmigung der WSD. Die gibt es für Yachten generell nicht, da sie nur für strandnahe Wassersportausbildung gedacht ist.
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