|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Boot als Eigenbau anmelden ??
Moin ,
ich hoffe das der Trööt hier hin gehört ... So , jetzt meine Frage : Da wir unser Boot bei Ibää gekauft und dank der Hilfe des bald fertig gestellt haben, aber weder einen Eigentumsnachweis noch ein CE Zeichen oder ähnlich haben wollen wir dieses nun als Eigenbau registrieren , ist das einfach so möglich ?? Was müssen wir beachten , hat da Jemand Erfahrung und kann uns ein paar Tipps geben ? Ich finde bei der WSA nichts und Elwis hilft mir auch nicht richtig weiter Danke und Gruß der Barny |
#2
|
||||
|
||||
eigentumsnachweis
Hallo Barny,
wie das WSA ea handhabt weiß ich nicht, beim ADAC genügt die Abgabe einer eidestattlichen Erklärung, um einen IBS zu beantragen. Gruss Ulrich
__________________
Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich
|
#3
|
|||
|
|||
Zitat:
muss ich beim ADAC nicht alle 2 Jahre neu beantragen ?? Gruß Barny |
#4
|
||||
|
||||
Bei ebay gekauft ergibt normalerweise einen gültigen Kaufvertrag. Das ist ein Eigentumsnachweis.
Ein Eigenbau ist ein Eigenbau. Wer an Eides statt versichert, es handle sich um einen Eigenbau und dem wäre nicht so, der könnte in Konflikt geraten mit §156 StGB. Dort steht was Unschönes über 3 Jahre Knast und Geldstrafe. Nur so nebenbei. An einer Kopie vom der ebay-Auktion ist ja nichts auszusetzen. Da steht der Name des Verkäufers drauf, der Name des Käufers, und das Objekt ist hinreichend beschrieben. Du bist ja kein Einzelfall. Jeden Woche kaufen duzende Menschen Boote bei ebay. Die wenigsten davon sind vollständig dokumentiert. Sowohl WSA als ADAC werden daran inzwischen gewöhnt sein.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#5
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Eins fehlt noch, wenn ein in der Bucht gekauftes Boot beim WSA zugelassen soll, wollen die zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung vom Käufer mit Kopie des Personalausweises. In der Kopie der eBay Auktion steht nur der eBay-Mitgliedsname! So war es zumindest bei mir!
__________________
Gruß D!RK .....hier könnte was Vernünftiges stehen, z.b. ein BIER
|
#6
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das wird wohl von WSA zu WSA unterschiedlich gehandhabt. In meinem Fall hat ihnen das "Glaubhaftmachen" gereicht. Und am Ende der Auktion kriegen Käufer und Verkäufer Name und Anschrift des jeweils anderen. Wie soll sonst der Rest abgewickelt werden? Muss auch so sein, sonst wär das kein Auktionshaus sondern eine Kontaktbörse. Aber ist doch gleich. Ich meinte auch nur, weil es vielleicht nicht so gut kommt, wenn hier im Forum Verstöße gegen das StGB recht locker relativiert werden...
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
#7
|
|||||
|
|||||
Zitat:
im Ausland ist der IBS als Reisedokument 2 Jahre gültig. Wenn Du mit dem Boot in Deutschland bleibst, brauchst Du ihn nicht zu erneuern. Der IBS bleibt hier solange gültig, solange sich nichts änder (Anschrift, Ausrüstung etc.) Gruss Ulrich
__________________
Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich
|
#8
|
||||
|
||||
Wann ist denn das ungefähre Baujahr des Bootes?(wegen CE und so)
Die CE ist ja meist der Weg zum Eigenbau... @ghaffy Und wenn ich ein Boot so entscheidend verändere, (neuer IB, neuer verstärkter Spiegel etc.), dass ich eine neue CE bräuchte, dann ist es durchaus legal als Eigenbau zu deklarieren. Es bekommen etliche Sachen das Label "Made in Germany" obwohl es hier nur zusammengeschraubt wurde und eigentlich als "Assembled in Germany" ausgewiesen werden musste. Selbst der Bootsbauer Pischel klebt nur seinen Namen auf Gummis aus Italien und wirbt mit Made in Germany...
__________________
gregor |
#9
|
||||
|
||||
Is ja gut, Gregor.
"Made in Germany" ist noch keine "eidesstattliche Erklärung", und ich hab ja auch nur gemeint ...
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#10
|
|||
|
|||
Melde das Boot beim WSA an und erkläre, wie es ist. Du hast ein Boot im nicht fahrfertigen Zustand bei Ebay erworben und durch entsprechende Umbaumaßnahmen erst wieder fahrfertig gemacht. Damit gilst Du als Ersteller und darfst das Boot -5- Jahre lang nicht weiter verkaufen, aber nutzen. Danach hat das Boot seine Schwimmfähigkeit wieder unter Beweis gestellt und ist wieder frei handelbar.
Gruß Walter |
#11
|
||||
|
||||
also ich würde evtll nochmal mit dem Verkäufer in Kontakt treten und um einen Kaufvertrag o.ä. bitten,5 Jahre sind eine lange Zeit
__________________
Gruß Dave
|
#12
|
||||
|
||||
Das Boot sieht aber älter aus als 1998.
Die CE wird gerne durch Eigenbau-Deklaration umgangen. Wegen fehlendem Kaufvertrag melde ich das doch nicht als Eigenbau an.
__________________
gregor |
#13
|
||||
|
||||
Zum xten Male muss offenbar hier richtig gestellt werden, dass es für den CE-Nachweis nicht auf das Baujahr ankommt, sondern auf das erste IN VERKEHR BRINGEN in der EU. Den Unfug liest man leider immer wieder. Und wenn man ein Bootswrack zu einem brauchbaren Boot aufarbeitet, so geht das ohne Probleme als Eigenbau durch. Eine eidesstattliche Erklärung darüber verlangt niemand, also liegt auch kein Gesetzesverstoß vor. Das WSA verlangt nur einige technische Daten und ein paar Fotos, und damit hat es sich. Natürlich kann ich das Boot erst 5 Jahre später verkaufen. Aber an eine CE-Bescheinigung für ein altes Boot zu kommen, das erst nach 1998 in Verkehr gebracht wurde, dürfte wesentlich problematischer sein. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann (z.B. durch eine frühere Zulassung durch einen Vorbesitzer), dass das Boot vor diesem Termin in der EU in Verkehr gebracht wurde, würde ich es natürlich nicht als Eigenbau anmelden, sondern mir von dem Verkäufer den Kauf quittieren lassen und es damit beim WSA anmelden.
Gruß Wepi
|
#14
|
|||
|
|||
Hallo Leute ,
Erst einmal danke für eure Antworten !! Ist es denn ein Nachteil wenn ich das Boot als Eigenbau Anmelde ?? Mal davon abgesehen das ich es dann 5 Jahre halten muß ! Bezgl. der Haftung oder ähnlich ?? Gruß Barny Geändert von Barny71 (07.02.2011 um 13:31 Uhr) Grund: Erweitert |
#16
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Aber es leuchtet dir bestimmt ein, dass man bei einem europäischen Boot mit Baujahr vor 1998 leichter glaubhaft machen kann, dass es vor 1998 schon innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurde, als bei einem Boot z.B. mit dem Baujahr 2005, oder? Wenn ich ein englisches oder italienisches oder deutsches Boot Baujahr 1985 zulasse, wird weder WSA noch ADAC auch nur ein Wort über die CE oder Voranmeldung verlieren, wetten? Und was du zum xten Mal machst oder nicht, ist eine Frage wie viel Freizeit du dafür bereit bist zu opfern. Es kommen in diesem Jahr bestimmt noch 10 Trööts mit der CE Frage und dann setzen wir auf Dich!
__________________
gregor
|
#17
|
|||
|
|||
Zitat:
Sicher werden auch in Zukunft immer wieder einmal falsche Aussagen dazu im Forum auftauchen. Ärgerlich ist nur, wenn dies immer wieder durch dieselben User geschieht, die es inzwischen eigentlich besser wissen müßten. Es ist nicht auszuschließen, dass das eine oder andere WSA die Sache mit der CE-Bescheinigung nicht so genau nimmt, aber es dürfte inzwischen nicht mehr die Regel sein. Und wenn, wie im vorliegenden Fall, offenbar jegliche Unterlagen zum Boot fehlen, ist es auch nicht einfach, ein Baujahr von z.B. 1985 nachzuweisen. Einfach behaupten? Oder den miserablen Zustand als Indiz angeben? Es gibt Eigner, die schaffen es auch in weniger als 5 Jahren, ein Boot völlig verkommen zu lassen. Da Barny offensichtlich die 5-jährige Verkaufssperre nichts ausmacht und er ja wohl wirklich erst aus einem halben Wrack ein ordentliches Boot geschaffen hat, geht er doch mit der Deklaration als Eigenbau allen denkbaren Schwierigkeiten aus dem Weg und bekommt problemlos sein Kennzeichen. Ich würde mir aber in jedem Fall zwecks Eigentumsnachweis (falls da einmal der Verdacht auftauchen sollte, es handle sich um Diebesgut) vom Verkäufer eine Quittung über den Verkauf eines nicht mehr betriebsbereiten Bootskörpers ausstellen lassen. Gruß Wepi |
#18
|
|||
|
|||
Hallo Leute ,
Endlich ist es soweit, unser Boot ist ganz offiziell Angemeldet . Ich habe gestern morgen alle nötigen Papiere ( Antrag auf Zuteilung, Bestätigung das wir rechtmäßiger Eigentümer von Boot und Motor sind und das ganze als Selbstbauer !) zum WSA gefaxt. Dann habe ich HEUTE !! die Zulassung im Briefkasten gehabt. Na das ist mal ein Amt freundliche Beratung am Telefon alle Infos die wichtig sind und das ganze auch noch schnell !!! Da kann man nur danke sagen, natürlich auch an euch für die Infos die ich hier immer schnell bekomme !! Klasse Forum !!! Gruß Barny |
Themen-Optionen | |
|
|