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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 01.03.2011, 10:18
bello114 bello114 ist offline
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Standard Haftung

Hallo, war am 27.02. schon mal mit einem Problem bei euch.
Habe ein Boot mit 50 PS Mercury 4 takt efi in NL ( Dez. 2010 ) gekauft.
Vor der Übergabe gab es bei einer Werft in NL eine Inspektion. Unterlagen über 0,5 ltr. Getriebeoel habe ich. Dann habe ich im Januar ( 10 Minuten ) die erste Probefahrt gemacht. Alles ok. Dann am 27.02. die 2. Probefahrt. Nach 2 Minuten tauchten komische Geräusche im Getriebe auf. Raus und zuhause das Getriebeoel ( mit einem Zeugen ) kontrolliert. Es waren 170 ml drin .. Nötig wären 440 ml. Ich werde jetzt wieder auffüllen und testen. Kann mir jemand sagen, ob ich die Werft in Haftung nehmen kann ?
Gruss Klaus
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  #2  
Alt 01.03.2011, 10:20
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Sollen sie gewähren oder haften?
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Micha


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  #3  
Alt 01.03.2011, 10:27
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Dazu müsste man nach dem Niederländischen Gewährleistungrecht schauen.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #4  
Alt 01.03.2011, 10:48
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Die Farge ist , ob eine Werft für "zu wenig Oel" haftbar gemacht werden kann ?
Da wird doch Aussage gegen Aussage stehen. Ich könnte das Oel ja auch abgelassen haben ..
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  #5  
Alt 01.03.2011, 10:50
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zumal es einem zuzumuten ist eine Abfahrtkontrolle zu machen, also VOR der Fahrt nach den Flüssigkeiten zu schauen.
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  #6  
Alt 01.03.2011, 11:05
bello114 bello114 ist offline
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gut gesagt, wie soll ich denn den Füllstand des Getriebeoels kontrollieren ? Dann müsste ich ja nach der Inspektion die untere Ablassschraube öffnen, oben auch , neues Oel nachdrücken und auch eine neue Dichtung einsetzen .. wofür dann noch die Inspektion ?
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  #7  
Alt 01.03.2011, 11:14
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lach, stimmt auch wieder -

Ich denke damit, dass du der Werkstatt nicht die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hast, dürftest du gewisse Ansprüche evtl. verwirkt haben.

Aber wie gesagt, in NL gekauft also Recht NL
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  #8  
Alt 01.03.2011, 19:36
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Auch in NL muss ein Handwerker für seinen Murks einstehen. Ich empfehle zunächst freundliche Kontaktaufnahme, danach mit ANWB und HISWA drohen, dann ins WEB schreiben und kein gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Falls Vertragspartner des Motorherstellers sich dort für den Servicehinweis bedanken und fragen ob ein Schaden zu befürchten ist.
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Andreas
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  #9  
Alt 01.03.2011, 19:39
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Wenn du das bei einem Händler gekauft hast, dann sollte da doch Gewährleistung drauf sein, hast du den Händler schon mal darauf angesprochen?
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Gruß Jörg
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  #10  
Alt 06.03.2011, 16:17
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apiroma apiroma ist offline
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1. Regel
glaube nie was auf dem Papier steht.
Immer gelegentlich vor der Fahrt, speziell hier nach Kauf nachprüfen.
1. so geht die Schraube immer auf (Dichtungen hast Du sicher als Reserve an Bord, beim Öffnen der oberen Schraube zum Öl prüfen läuft Dir keines aus) und Du merkst sofort wenn die Wellendichtung einen Schaden hat.


Evtl. muß die Werft nicht schuld sein und Dir hat es bei der ersten Fahrt die Wellendichtung zerlegt (alte Dichtung, vorher festgebacken, Angelschnur eingefangen,....)
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #11  
Alt 06.03.2011, 16:28
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In die Haftung nehmen wofür? Für 270ml nicht vorhandenes Öl??
Das lohnt ja den Anruf nicht.

Ein Schaden scheint ja nicht entstanden zu sein...
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  #12  
Alt 06.03.2011, 17:40
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Merc. Getriebeöl Quicksilver
GEAR LUBE Premium Blend (Outboard) , oder gleichwertig:
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Pump ASSY @6
Getriebeölpumpe
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Für die Merc. Getriebeöldosen


Zum befüllen, immer schön von der unteren!!! Schraube.
Von unten: gilt für fast alle! Aussenborder.

(ev. hat ein Spezialist: von oben befüllt, und die Menge nicht reingekriegt………..)

Verfärbung? , milchig? (=Wasser) Wenns undicht, müsste auch Wasser eindringen……..
Untere Schraube: am Magnet-pin: Späne?
erneut testen, ob Geräusche weg....
__________________
Grüße von Herbert
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