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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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SAILOR A1 UKW-DSC keine Ahnung
Auf meinem Boot war eine Funkanlage SAILOR A1, habe sie auf Anraten ausgebaut, weil ich keinen Funkschein habe. Habe keine Ahnung was das Gerät kann. Auf der Bedienungsanleitung steht: Für SeefunkDSC und Binnenschifffahrtsfunk. Habe mir nur den Seewetterbericht von Delta Papa 07 abgehört. Ist das ein noch gängiges Gerät? Da ich keine Verwendung dafür habe möchte ich es verkaufen. Was kann ich wohl dafür verlangen? Ich wünsche Euch Allen eine tolle Saison.
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#2
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Das Sailor A1 war ein sehr gutes professionelles Seefunkgerät.
An sich ist es AFAIK noch zulassungsfähig (auch binnen), wenn es sich um das Sailor A1 DSC RT 4801/C4901 handelt (DSC+ATIS). Die werden in der Bucht so in der Gegend von 100-250 gehandelt. Das Nachfolgegerät ist das Sailor 6215 und kostet neu etwa 580,-
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#3
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Moin,
das Gerät sollte noch zulassungsfähig sein. Bei Geräten vor Bj 2004 ist wohl eine Modifikation nötig. Jörg |
#4
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Sailor A1 UKW-DSC
Danke für Eure Beiträge. Wie alt das Gerät ist weiß ich leider nicht genau,
es funktionier aber einwandfrei. Wenn es einer haben will, für ca. 120€ kann er es haben. Gruß perle |
#5
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Bild vom Gerät und vom Typenschild wäre hilfreich ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#6
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Sailor A1 UKW-DSC
Hier sind die gewünschten Bilder
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#7
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Moin,
wenn die Distresstaste nicht gegen versehentliches Drücken geschützt ist gibt es m.E. keine Zulassung mehr in D. Auf den Bildern ist zumindest nix zu sehen.
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Gruss Vestus |
#8
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Zitat:
Der Knopf mit Plastikdeckel ist unter dem Hörer auf der Halterung f.d. Hörer.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#9
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Zulassung
Wenn ein Gerät zum Zeitpunkt des Einbaus eine Zulassung hatte, darf es in der Seefunkstelle eingebaut bleiben (Bestandsschutz) . Wenn es aber in einer neuen Seefunkstelle eingebaut werden soll, muss eine gültige Zulassung vorhanden sein. Ob es diese gibt, darüber kann am besten der Hersteller oder Importeur (Zulassungsinhaber) Auskunft geben.
Dann ist es anmeldefähig. (Zulassung hat immer ein Baumuster / eine Serie) Ansonsten reicht vor dem Erwerbbzw. vor dem Einbau eine Nachfrage bei den freundlichen Damen und Herren von der Bundesnetzagentur unter Angabe der Gerätebezeichnung, Serien- und Zulassungsnummer - und man erhält postwendend eine klare Aussage. Zumindest hat das in den letzten 20 Jahren - beruflich und privat - immer so funktioniert -trotz der Namenswechsel, die diese Behörde erduldten musste ! Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#10
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Funkgerät Sailor 4801 vielleicht verkaufen?
Zitat:
Wäre das Gerät vielleicht noch zu kaufen? Ich habe die gleiche Funkanlage, meine ist kaputt und ich bekomme keine Teile mehr. Sailor RT 4801 mit Bedienung (Handhörer) und Auflagenhalter 4901. (Ich brauche vielleicht sogar nur den Handhörer und die Auflage) Oder möchte jemand anders, der hier gerade mitliest, seine alte Anlage vielleicht abgeben? Bitte um kurzfristige Info, danke sehr. Lg Kelt-Yamaha |
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