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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Garantie, auf wenn fremde Werkstatt genutzt wird
Kurze Frage zur Bootsgarantie, die bestimmt auch auf das Auto bezogen werden kann?!
Erlischt die Herstellergarantie, wenn ich bsp. meinen VolvoMotor in der Garantiezeit von einem bsp. Suzuki Bootsmotorspezialisten exakt nach Wartungsplan und Originalteilen ausführen lasse? Oder würde der Hersteller die Garantieansprüche abweisen, wenn sich im Checkheft Stempel von diversen anderen Fachwerkstätten befinden. Das gleiche ist, denke ich auf KFZ bezogen relevant. Neuer Audi, in Fordfachwerkstatt zur Inspektion? Wie ist die Rechtsprechung?
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#2
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Heißt das nicht "Vertragswerkstatt"
Wird wohl einen Grund haben Audi überprüft laufend ihre Vertragswerkstätten und scheuen sich nicht, diesen die Verträge zu kündigen Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#3
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http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppen...ungsverordnung
http://www.rechtsfreund.at/news/inde...in/tag/KFZ-GVO
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Manchmal tut einfach ein Boot Not! |
#4
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Danke,
d.h. die müssen Garantie leisten, wenn ich woanders war? PS: Deine Frau ist gerade bei mir Zitat:
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#5
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Ich denke es sollte zwischen Garantie - "Freiwillige angebotene" Leistung nach vertraglich festgelegten Regeln - und gesetzlicher Gewährleistung unteschieden werden.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#6
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Zitat:
Im KFZ-Bereich gilt mit der "neuen" Gruppenfreistellungsverordnung zwingend, dass Garantieansprüche erhalten bleiben, auch wenn man in anderen als sogenannten "Vertragswerkstätten" arbeiten lässt. Der Hersteller hat entsprechend dieser EU-Vorschrift zugesagte Garantieleistungen auch dann zu gewähren, wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten in anderen als sogen. "Vertragswerkstätten" durchgeführt wurden. Diesbezügliche Einschränkungen in Garantieverträgen, die ja Bestandteil des Kaufvertrags sind, sind wirkungslos. Fazit: Garantie bleibt erhalten, auch wenn ich "wo anders" reparieren/warten lasse. Dies gilt auch für alle Gewährleistungsansprüche. Dies gilt allerdings nur für den KFZ-Bereich. Eine Regelung für den Sportboote-Bereich existiert nicht. Eine Analogie nach der GVO kann für Sportboote nicht abgeleitet werden. Ein Boot hat nun mal weniger Räder. Siehe hiezu auch: http://www.firmenflotte.at/finanzier...-zwang/807231/ Der Wiki-Link von ChevyUser liefert alle Quellen, für diejenigen, die es in den EU-Rechtsnormen nachlesen wollen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#7
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ABER:
Die Vertragswerkstatt der jeweiligen Firmengruppe wir in der Regel immer die optimal geschulte und ausgestattete sein was Spezialwerkzeuge und Informationsmaterial anbelangt. Deshalb würde ich diese einer freien Werkstatt je nach Schadensbild vorziehen. Ölwechsel können übrigens alle....
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Manchmal tut einfach ein Boot Not!
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#8
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Die Hoffnung stirbt zuletzt ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#9
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Zitat:
Unabhängig davon, daß es letztens mehrere Urteile auf höherer Ebene gab, die die Ablehnung der Garantieansprüche negierte, weil der Kunde eben nicht innerhalb der Garantiezeit bei der Markenvertragswerkstatt war. Solange die Intervalle und Arbeiten gemäß Herstellervorgabe erledigt werden.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#10
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Hat diverse für die Allgemeinheit unwichtige Hintergründe...
schick Dir PN
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#11
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Unter Anderem vermute ich weils den Karg nimmer gibt?
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Manchmal tut einfach ein Boot Not! |
#12
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Wenn Du den hinter Vohburg meinst - stimmt!
Aber die Frage hat sich ja jetzt erledigt - KFZ ja - BOOT nein PS: Deine Frau schaut HAMMA aus! ... vorher natürlich auch schon
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#13
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Drum hab ich sie ja geheiratet....
Wieso hab ich am Mittwoch kein IPAD zum Spielen bekommen?
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Manchmal tut einfach ein Boot Not! |
#14
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Wenn Du mit Deinen Mädels intensivst babbelst, und die Waffel nimmer zubekommst, wozu dann noch spielen mit den Ipad´s ...
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#15
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KARG Motoren- & Gastechnik (Erich Karg; der frühere Junior, von Karg Münchsmünster…; hat schon länger seine eigene Firma..;) macht er wirklich keine Innenborder mehr?? War ja mit Volvo gut bewandert…… Gewerbepark 16 93333 Neustadt a. d. Donau Tel.: 09445 / 99 10 50 Fax: 09445 / 99 10 51 Internet: www.karg-mgt.de
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Grüße von Herbert
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#16
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Recht haben und Recht bekommen ...
Mal abgesehen davon, was wirklich Recht ist - muß man Ansprüche ja auch durchsetzen können.
Im Schadensfall steht da schnell Aussage gegen Aussage, wenn verschiedene Firmen an einer Sache gearbeitet haben, dann muß eine eindeutige Beweisführung her (das wird häufig schwierig bis unmöglich), in der Regel von einem Gutachter, dann wird das alles sehr zeitaufwändig und nervtötend und in der Regel muß man auch finanziell in Vorleistung gehen. Ob man letztlich sein Geld wieder bekommt, ist dann immer noch fraglich. Einfacher ist das bei Garantie, Gewährleistung und Schaden, wenn da von Anfang an nur einer dran gearbeitet hat und der auch noch vom Hersteller autorisiert war. Muß aber jeder selber wissen. Es soll auch Leute geben, die Rechtsstreit als Hobby haben. Wenn die Garantie ersteinmal abgelaufen ist oder bei gebraucht gekauften Sachen - kann das wieder ein anderes Thema sein. Einbindung verschiedener Firmen am gleichen Thema macht aber auch dann den Nachweis von Fehlern sehr schwer. Die richtige Werkstatt kann und sollte sogar bei der ursprünglichen Kaufentscheidung ein wichtiges Kriterium sein. Geändert von Hesti (25.03.2011 um 22:10 Uhr) |
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