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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Bootstrailer für 4,5to Boot mieten
Hallo zusammen,
hat jemand einen Tip wo ich, möglichst in Süddeutschland, einen Motorbootanhänger mit einer Zuladung von 4,5to mieten kann? Danke Robert |
#2
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darf man so ein Gefährt überhaupt noch auf die Straße bringen ?
ist das nicht zu breit oder so ? viel Erfolg bei der Suche ...
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baltic trolling crew HH .... Jörg |
#3
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Hallo Robert,
im PKW / Geländewagenbereich geht über 3,5 To zgG nichts mehr. Hast Du nen LKW oder vergleichbare Zugmaschine mit Luftdruckbremsanlage? Gruß Thomas |
#4
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4,5to Zuladung ist eigentlich automatisch LKW, also Anhänger mit Zugmaul und Druckluftbremse.
Die gute Nachricht: mit einem 7,49to-LKW, den man auch bei Sixt kriegt, kannst Du 11,25to-Anhänger (Tandemachser) sogar mit dem alten Klasse-3-Führerschein fahren, mit dem umgeschriebenen neuen CE ist das Zuggewicht auf 12to limitiert, was aber hier reichen dürfte.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#5
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Zitat:
Obwohl ich glaube auch das 4,5 Tonnen zu breit sind und das hinter einem Kleinwagen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#6
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vom Zugfahrzeug mal ganz abgesehen ... aber ich denke max 2,30 Breite waren das doch ?!
bei nem 4,5t Gefährt mag man annehmen das es etwas größer/breiter sein dürfte... ne Bild des Trailerobjekt wäre ja mal interessant
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baltic trolling crew HH .... Jörg |
#8
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@ Seestern Mit CE79 (alter 3er ) darf man auch weiterhin 18,75 Tonnen im Gespann bewegen. #
Umgeschrieben CE wäre unbegrenzt. Du meinst wohl eher C1E - aber auf Antrag gibts eben auch CE79. Maximale Fahrzeugbreite OHNE Sondergenehmigung ist 2,55 (Kühler 2,60) - Darüber hinaus nur mit Ausnahmegenehmigung und u.U. Begleitung
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#9
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Hallo
Mit der alten Klasse 3 darf man 18,75 Tonnen nur fahren wenn der §179 im Führeschein eingetragen ist. Bedenkt das ihr mit einem LKW von einer Autovermietung 7,49 Tonnen mit einem Trailer über 4,5 Tonnen Gesamtgewicht auch Autobahnmaut bezahlen müßt. Die Ausnahmegenemigung bezieht sich auf den Trailer und nicht auf das Boot (Ladung) Ich habe mein Bayliner auf einem 5 Tonnen Trailer mit Auflaufbremse liegen. Gruß Sascha |
#10
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Der Herr wollt nicht wissen ob er darf, sondern wo man sowas bekommt!
Euch muss ja langweilig sein wenn ihr euch Gedanken macht ob er nen FS oder ein Auto/LKW hat... Ich weiß das die Lakiererei Basler in Offenburg auch so nen Hänger rumstehen hat, aber ob die den vermitet weiß ich net. Frag mal bei Unternhemen nach die Spezialtransporte anbieten! Solltes du dann wirklich kein LKW haben oder sonstige schwierigkeiten stellen die sicher auch nen Fahrer und LKW
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz
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#11
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Zitat:
Zitat:
Langeweile? Gedanken machen? Nein. Das war Bestandswissen, weil ich mich mal erkundigt hatte, wie ich unseren Stahlverdränger bewegt kriege.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#12
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Hallo Robert,
Du kannst es auch mal bei Champion-Marine bei Baden-Baden versuchen,die haben diverse Trailer,auch wie der von Dir gesuchte. Gruß Rudi
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#13
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Andreas, das war hier auf keinen direkt bezogen ;) zumal du nichtmal was in der Richtung geschrieben hast ;)
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#14
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Danke für die Antworten,
ich habe den nötigen Führerschein und auch das Zugfahrzeug. Insbesondere danke an Martin und Rudi. Offenburg ist 60km von mir entfernt, was mir nicht zu weit gewesen wäre aber nach Baden-Baden sind es nur 10 und dort bin ich auch fündig geworden. Schönen Abend noch.
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