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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 05.04.2011, 12:26
erichabg erichabg ist offline
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Standard maximales Anhängergewicht

Hallo Allerseits!

Habe am Wochenende in VOX Auto gesehen, dass die Rennleitung einen Anhänger aus den Verkehr gezogen hat bzw. die Weiterfahrt untersagt hat, weil das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer war als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs. Dabei spielte keine Rolle, dass der Anhänger tatsächlich weniger wog als die maximale Zuglast. Sie haben behauptet da habe es eine Gesetzesänderung gegeben und nun müsste das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers immer gleich oder kleiner als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs sein. Hab ich da was verpasst oder war das nur weil das ein Gewerbeanhänger (Raumpfleger) war. Dann überlege ich mir noch, ob ich mir wirklich einen 2,5to Trailer hole. Denn dann muß ich mir immer ein Auto kaufen, das mindestens so viel ziehen darf, obwohl mir 2,2to reichen würden.
Grüße
Erich

Geändert von erichabg (05.04.2011 um 12:29 Uhr) Grund: Formatierung war weg
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  #2  
Alt 05.04.2011, 12:29
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Standard

Es ging m.E. um zul. GG des kompletten Gespanns. Der Zugwagen war als LKW zugelassen?

M.E. ist auch nur das tatsächliche Gewicht des Trailers von Interesse.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 05.04.2011, 12:32
JohnB JohnB ist offline
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Das wird wohl eher ein Führerscheinproblem sein.

Zur Anhängelast gilt nämlich, daß das tatsächliche Gewicht des Anhängers samt Ladung die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf.

Mit der neuen Klasse B darf man aber einen Zug, dessen zulässige Gesamtmasse 3,5 t überschreitet, nicht fahren, egal wie schwer die Fuhre aktuell ist.
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 05.04.2011, 12:33
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ohne jetzt die aktuelle Rechtslage zu kennen.....
den 2,5-Tonner kannst aber auch direkt ablasten lassen auf genau das Gewicht, was Du brauchst.
Somit hast nen stabileren Trailer und gleichzeitig noch Reserve, wenn es durch zusätzlichen Einbauten und/oder Gepäck im Boot doch mal mehr werden muss....
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Gruß - Georg
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  #5  
Alt 05.04.2011, 12:49
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xxeenn xxeenn ist offline
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Moin!
Hatte gerade den selben Gedankengang.

Zitat:
Moin Leute!

Ich steh jetzt langsam aufm Schlauch.


Folgendes Beispiel:

Mein Bootstrailer hat ein Zul.Ges.Gewicht von 750kg (ungebremst).
Unser VW Passat 1.8T darf aber nur 650kg ungebremst ziehen.

Wenn ich das jetzt nach Fahrschulregeln begutachte, darf ich diesen Trailer nicht ziehen!


Weiter gehts:
Ab auf die Waage, die sagt 630kg.
Mein Nachbar sagt: wieso? ist doch unter der Anhängelast, die dein Auto ziehen darf!


Frag ich wieder meinen Fahrlehrer: NEIN, Zul.Gesamt Gewicht von Trailer zählt!



Sonntag bei "Schneller als die Polzei erlaubt" haben sie einen Opel mit großem Kastenanhänger angehalten.
War nur mit leichtem Müll beladen.

Jetzt kommts:
Weiterfahrt untersagt!
Hänger durfte glaub ich 2500kg, Auto aber nur 1600kg.
Der Fahrer argumentierte wie oben beschrieben:
Leergewicht und Beladung kommen doch gar nich an die 1600kg herran?
Tja, am Ar*ch.



Also bei der örtlichen Polizei angerufen und nachgefragt.
"Wir fragen mal nach".
Nach 30min kam der Rückruf, "ja, wüssten sie auch nicht, fragen sie mal bei der Führerscheinstelle nach."

Nebenbei, ich hab BE.



LG
Jan
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  #6  
Alt 05.04.2011, 13:15
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xxeenn xxeenn ist offline
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Moin!
Also das war jetzt das klärende Gespräch!
Scheinbar diesmal ein kompetenter Kollege im Polizeibüro

Habe ihm meinen Fall beschrieben:

Zitat:
Mein Bootstrailer hat ein Zul.Ges.Gewicht von 750kg (ungebremst).
Unser VW Passat 1.8T darf aber nur 650kg ungebremst ziehen.

Ab auf die Waage, die sagt 630kg.

Seine Aussage:
Bei Anhängelasten gelten die tatsächlichen Gewichte!!
Sprich: ich darf den Hänger in dem Gespann ziehen


Vergessen darf man dabei nicht, dass wenn man nur Führerscheinklasse "B" hat, die Summe aus Zulässiges Gesamt Gewicht von PKW UND Hänger nicht 3500kg überschreiten darf!

Ansonsten ist das Zul.Gew. wurscht



LG
Jan
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  #7  
Alt 05.04.2011, 13:27
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von erichabg Beitrag anzeigen
Hallo Allerseits!

Habe am Wochenende in VOX Auto gesehen, dass die Rennleitung einen Anhänger aus den Verkehr gezogen hat bzw. die Weiterfahrt untersagt hat, weil das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer war als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs.
ich hab den Bericht auch gesehen und war etwas sehr irritiert
die ganze Zeit war, auch hier im Forum, immer die Rede vom Tatsächlichen Gewicht und jetzt das

Bei mir kann´s am Lappen nicht liegen, hab von Kl. 1 - 5 alles, ausser Panzer-, Bus- und Pilotenschein

wie es mit der Regelung bei den neuen Führerscheinen aussieht weiß ich nicht
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #8  
Alt 05.04.2011, 13:58
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das wird wohl eher ein Führerscheinproblem sein.
Vermutlich.

Bei einigen der neuen Führerscheinklassen, zum Beispiel C1E, darf die
Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschei...rscheinklassen.

Vermutlich war das der Hintergrund. Es gibt aber auch Polizistern, die alles über einen Kamm scheren, weil sie - was ihnen irgendwann kaum noch vorzuwerfen ist - nicht mehr durchblicken.

Sunbeamer
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  #9  
Alt 05.04.2011, 14:10
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
Es gibt aber auch Polizistern, die alles über einen Kamm scheren, weil sie - was ihnen irgendwann kaum noch vorzuwerfen ist - nicht mehr durchblicken.

Wer geltenedes Verkehrsrecht durchsetzen bzw. kontrollieren
muß, sollte es lückenlos kennen.
Weiterbildung gehört doch wohl in alle Berufsgruppen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #10  
Alt 05.04.2011, 14:11
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
Vermutlich.

Bei einigen der neuen Führerscheinklassen, zum Beispiel C1E, darf die
Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschei...rscheinklassen.
[..]
Was aber bei BE (also bei allen Gespannen mit Pkw als Zugwagen) NICHT gilt.

Zitat:
"Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen
(... zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs)
nicht anzuwenden."
Wer also BE hat, darf durchaus einen Anhänger hinter einem aktuell leichteren,
für diese Anhängelast zugelassenen Pkw ziehen. Bei Klasse 3 sowieso.
__________________
Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 05.04.2011, 14:23
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xxeenn xxeenn ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Was aber bei BE (also bei allen Gespannen mit Pkw als Zugwagen) NICHT gilt.

Zitat:
"Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen
(... zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs)
nicht anzuwenden."
Wer also BE hat, darf durchaus einen Anhänger hinter einem aktuell leichteren,
für diese Anhängelast zugelassenen Pkw ziehen. Bei Klasse 3 sowieso.

Das wird auch den Fall im Fernsehen erklären!
Der Hänger hatte 2500kg, und damit wesentlich mehr als die Leermasse des kleinen Opels davor...
Natürlich nur dann, wenn man davon ausgeht, dass der Fahrer nur "B" hatte.



LG
Jan
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  #12  
Alt 05.04.2011, 14:26
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wer geltendes Verkehrsrecht durchsetzen bzw. kontrollieren muß, sollte es lückenlos kennen. Weiterbildung gehört doch wohl in alle Berufsgruppen.
Das wäre zu wünschen, sehe ich auch so. Bei den Standard-Sachverhalten unbedingt. Aber in den Verästelungen, vor allem bei älteren Führerscheinen, wird es teilweise sehr kompliziert, wer wann was noch darf.


Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Was aber bei BE (also bei allen Gespannen mit Pkw als Zugwagen) NICHT gilt.
Ich habe ja auch bewusst nur geschrieben: bei einigen.

Sunbeamer
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  #13  
Alt 05.04.2011, 14:28
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Das wird auch den Fall im Fernsehen erklären!
Der Hänger hatte 2500kg, und damit wesentlich mehr als die Leermasse des kleinen Opels davor...
Für Klasse B gilt das auch. Richtig.

Sunbeamer
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  #14  
Alt 05.04.2011, 14:33
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xxeenn xxeenn ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wer geltenedes Verkehrsrecht durchsetzen bzw. kontrollieren
muß, sollte es lückenlos kennen.
Weiterbildung gehört doch wohl in alle Berufsgruppen.

Alles schon erlebt.
Unser Freund wurde angehalten als Taxifahrer weil er an einer Busenthaltestelle mit Taxistand über eine "rote" Bus/Straßenbahnampel gefahren ist.

Das Gericht hat ihm schlussendlich Recht gegeben, diese Ampeln gelten nicht für den normalo-Bürger...

Echt unglaublich



LG
Jan
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  #15  
Alt 05.04.2011, 15:50
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
[..] Ich habe ja auch bewusst nur geschrieben: bei einigen. [..]
Das war mit schon klar.

Ich wollte nur für das Gros der "Jüngeren" die Situation klarstellen.
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 05.04.2011, 22:19
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1viper 1viper ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Moin!
Hatte gerade den selben Gedankengang.




Nebenbei, ich hab BE.



LG
Jan
Moin Freunde ,

ich hatte das gleiche Problem mit dem Anhänger. Meine A-Klasse darf ungebremst 450 KG ziehen, nun hatte ich einen Anhänger ungebremst mit 750 Kg bekommen. Der nächste Weg zum TÜV und gefragt, was kann man machen. Kein Problem: Anhänger wurde dem Zugfahrzeug mit 750KG zugeordnet mit der Auflage bis 8% Steigung.
LG
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LG
Falko aus HH
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