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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Funkgerät in NL ausgebaut? Problem?
Im Moment erhält mein Bötchen ein sehr umfangreiches Refit. Dazu mussten verschiedene Wandplatten heraus genommen werden. In einer saß auch meine Funke. Das Innenleben des Bootes sieht aus, als wenn es ausgebombt ist. Also habe ich kein Funk mehr an Bord. Das Funkgerät ist ordentlich angemeldet.
Zu Ostern soll es nach Holland gehen. Dann habe ich eine Funkantenne am Mast, und die Verkabelung, aber kein Funkgerät, da ich das Boot bis dahin nicht wieder herstellen kann. Gibt es Probleme mit der WSP, wenn die vermuten, dass ich ein Funkgerät haben müsste? Eigentlich können Sie es ja nicht wissen, es sei denn sie schauen ins Internet auf die Zulassungsseite. Das halte ich aber auf dem Wasser sehr theoritisch. Außerdem gibt es von meinem Boot ein Dutzend mit dem selben Namen. Da müssten sie es erst mal zuordnen können. Ich bleibe auf den Friese Meere. Da braucht man eh kein Funk, außer für 77.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#2
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Die Pflicht zum Funk gibt es in NL nur auf ausgesuchten Gewässern, und auch da nur unter bestimmten Bedingungen.
Wenn Du Funk hast, gelten bestimmte Regeln, aber tatsächlich haben mußt Du ihn nicht. Groetjes Matthias. |
#3
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Ok. Ich meine ja nur, weil das Boot mit Funk (eigentlich) ausgerüstet und zugelassen ist, aber die "Anlage" nicht betriebbereit ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Hallo Flybridge,
es steht nirgendwo, daß du mit deinem Boot nicht fahren darfst nur weil deine Funke nicht betriebsbereit ist
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#5
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Hallo,
solange auf der Strecke, wo Du fährst, kein Funkgerät vorgeschrieben ist und Du auch kein funkausrüstungspflichtiges Boot fährst, ist das völlig egal, ob das Funkgerät an Bord ist oder nicht. Gruß Axel
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#6
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bei diesem thema bin ich mir auch immer sehr unsicher, fahre auch in holland... wann gilt man denn als funkausrüstungspflichtig?
ich habe selbst die antenne neulich abgebaut da sie an manchen stellen gerissen war, es kommt bald eine neue dran aber das funkgerät liegt auch noch im keller, hab den schein dafür nicht gemacht. |
#7
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Steht alles im BPR/Almanaak, den habt Ihr ja alle an Bord
Ausrüstungspflichtig sind nur "Grosse" Schiffe, also alles ab 15m. Kleine Boote dürfen ein Marifoon haben, das muß dann aber zugelassen sein, ein Besatzungsmitglied muß im Besitz einer Lizenz sein. Außerdem ist man dann hörpflichtig. Wenn man Radar hat, ist man auch ausrüstungspflichtig für Funk, unabhängig von der Schiffsgröße. Eigentlich wie immer in NL recht pragmatisch gelöst: Du brauchst keinen Funk, aber wenn Du ihn hast, gelten bestimmte Regeln. Groetjes Matthias.
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