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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Beleuchtung nach ColReg
Hallo,
mit der Suche findet man nur einen Beitrag, der mir aber nicht weiterhilft. Ich habe eine MY <10 mtr und muß ein Topp/Ankerlicht ersetzen. Mein jetziges, undicht gewordenes Licht, hat BSH Zulassung. Und kostet schlappe 70€. Nun habe ich von den Maßen her ein baugleiches gefunden: http://cgi.ebay.de/Rundumlicht-Posit...item1e61366faa (PaidLink) Es kostet mit Versand nur die Hälfte und hat eine ColReg Zulassung. Der Händler meint, daß das BSH oder DHI oder RINA gleichkommt, und anerkannt sei als zugelassen. Da mir Google aber über ColReg viel erzählt, z.B. in typischem Beamtendeutsch http://www.gesetze-im-internet.de/schausrv/__2.html frage ich mal hier bei den Experten nach. Kann ich problemlos alle Lichter nach ColReg kaufen so wie in meinem Fall das Topp/Ankerlicht? Danke für euren Ratschlag
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Gruß Bully |
#2
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Hallo Bully,
inzwischen werden neben BSH auch einige ausländische Prüfsiegel anerkannt. Ob ColReg dazu gehört, weiß ich leider nicht. Ich würde Dir einfach eine direkte telefonische oder schriftliche Anfrage beim BSH empfehlen. Die wissen darüber Bescheid und werben nicht nur für ihre eigene Zulassung. Gruß Wepi |
#3
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Tja, das sind Beamte. Die die Auskunft geben könnten sind aber nirgends zu finden. Ob die noch Ostereier suchen?
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Gruß Bully |
#4
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Wenn ich mich richtig erinnere:
Ankerlicht braucht keine Zulassung, weiße Laterne/Petroleumfunzel/sonstwas reicht. Nur bei Sektorenlicht ist die Zulassung nicht nur gefordert sondern auch wichtig. Andreas |
#5
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Er will aber nicht nur das Ankerlicht, sondern auch das Topplicht erneuern (bei ihm möglicherweise eine Laterne). Da ist das Prüfzeichen notwendig.
Gruß Wepi Zitat:
Geändert von Wepi (27.04.2011 um 17:38 Uhr) |
#6
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Na klar hatte ich dort angerufen. Heute wieder. Nur mit dem Platz mit dem ich heute verbunden wurde sagte ein Computer: "Ihre gewünschter Ansprechpartner Nr: XXX ist nicht erreichbar, bitte sprechen Sie eine Nachricht auf Band. Ob die mich anrufen?
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Gruß Bully |
#7
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colreg
Moin Moin
ColReg ist ein internationales Gesetzeswerk und kein Prüfzeichen. so wurde es mir zumindeste vermittelt. Prüfzeichen werden durch Organisationen wie das BSH oder eben die Rina erteilt. So wie ich es mir angelesen habe, ist in D nicht mehr zwingend eine Bescheinigung des BSH notwendig, sondern es darf auch eines der angeschlossenen Europäischen Zertifizierungsstellen wie z.B. RINA sein. Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#8
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Danke Ulrich,
wenn ich so die Blätter dazu lese, kommt mir auch der Verdacht. Denn es gibt kein Prüfzeichen nach ColReg, zumindest habe ich das nirgendwo gelesen, also kann es ja gar nicht kontrolliert werden. Evtl Bescheinigung für die Leuchte mitführen? RR ist noch nicht erfolgt vom Beamten Super Haufen
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Gruß Bully |
#9
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Zitat:
An Stelle des Topp- und des Hecklichts darf ein weißes Signallicht (Rundumlicht) geführt werden. Regel 23 (c) (i) KVR Quelle: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf Spezielle Zulassungsvorschriften für ein "weißes Signallicht" konnte ich keine entdecken. Die Bodensee Schiffahrts Ordung spricht explizit von: d) „Weißes Rundumlicht“: ein weißes, von allen Seiten sichtbares (360°) gewöhnliches Licht; Quelle: http://www.bodenseekreis.de/uploads/...erfuehrung.pdf Demnach wäre fürs Rundumlicht keine Zulassung vonnöten, sehr wohl aber fürs Topplicht (225° Abstrahlwinkel). Überseh ich da irgendwas? Andreas |
#10
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ColReg
Naja,
Saison-Anfang und Oster-Urlaub da kann es halt dauern. Für die alte Bezeichnung DHI gabs auch mehr oder weniger schmeichelhafte Bezeichnungen. Wenn Du Dir das aktuelle Papier "Sicherheit an Bord" des BSH herunterlädst, wirst Du nur den Hinweis finden, das Positionslampen BSH geprüft sein müssen. Die Erweiterung auf Europäische Baumuster hat man wohl schlicht vergessen zu erwähnen Menschlich nachvollziehbar aber fachlich Ich würde den Händler schlicht nach der Zulassung fragen. Evt. gibts dann ein entsprechendes Papier, woraus man mehr ersehen kann. Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#11
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Zitat:
Auf der Zweiten (Link vom BSH) Seite wird direkt beschrieben wie die Zulassung und die Kennzeichnung der Lampen zu sein hat.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#12
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hi Leute,
mein Licht ist ein 360 Rundumlicht an höchster Stelle des Schiffes am Geräteträger angebracht, es dient auch als Ankerlicht. Wird durch einen Schalter entweder für die Navigation oder nur alleine als Ankerlicht geschaltet. Mein Importeur hatte die Heckleuchte ersatzlos abgebaut (nicht BSH) und dafür das Licht s.o. angebracht. Kann sein daß mein Begriff Topplicht dafür falsch war im EP.
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Gruß Bully |
#13
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Treffer
@andreas
soweit ich mich durch den See-Bereich durchgelesen habe, sind auch die "Signallichter" baumustergeprüft, weil sie, vor allem als Topplicht auch ein Navigationslicht sind und wenn Du bei den Bodensee-Vorschriften nachschaust, das Hecklicht darf auch ein gewöhnliches weißes Licht sein, aber nur in einem gewissen Sektor sichtbar. Ich hab in dem Aufsatz eh nix von Prüfzeichen entdeckt. Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#14
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Zitat:
Da es sich aber um Positionslampen handelt müssen alle eine Zulassung haben. Ich werde mein Toplicht gegen dieses austauschen. Vorteil: Beim Ankern so gut wie kein Stromverbrauch.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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Laut Aussage Wapo: Auf Seeschiffahrtsstraßen langt ein internationales Prüfzeichen. Auf Binnenwasserstraßen MUSS das deutsche Zeichen drauf sein.
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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#16
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Auch wenn es vielleicht auf Anhieb nicht gelingt, einen Gesetzestext zu finden, der für das Rundumlicht explizit ein Prüfzeichen vorschreibt, so sagt einem doch die Logik, dass, wenn z.B. die Binnenschifffahrtstraßenordnung für bestimmte Kleinfahrzeuge ein Rundumlicht an Stelle des Topp- und Hecklichts zuläßt, dieses wie die ersetzten Lichter typgeprüft sein muss.
@Bully: Da dieses mir unbekannte ColReg offenbar gar keine Prüforganisation ist, trägt die von Dir gekaufte Leuchte ganz offensichtlich überhaupt kein Prüfzeichen und ist damit auf jeden Fall nicht zugelassen. Da helfen wohl auch keine ominösen Zusatzbescheinigungen eines Händlers o.ä. Du wirst wohl eine zugelassene Leuchte kaufen müssen. So übermäßig teuer sind die ja nun auch nicht, wenn es keine mit LEDs sind. Gruß Wepi |
#17
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ColReg
International Regulations for Preventing Collisions at Sea 1972 (COLREGS)
ist das was man beim SBF See als Kollisionsverhütungsregel -KVR - kennenlernt
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#18
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nun bin ich zurückgerufen worden vom BSH. ColReg, eine Kollisionsvorschrift ist auch für die Navigationslichter zulässig/zuständig. Aber für die See und Binnenschiffahrtsverordnung muß man ein deutsches oder europäisches Prüfzeichen haben. Das ist der Anker oder das Steuerrad. Und/oder eine Konformitätserklärung des Herstellers. Da sich wohl der Beamte egeal ob BSH oder Waschpo da also auch nicht 100 prozentig auskennt, gehe ich den Weg des geringsten Widerstandes und achte auf das eingedruckte Kennzeichen. Auch wenn es leider teurer ist. So ist halt die BRD.
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Gruß Bully |
#19
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Der Händler hat auf meine explizite Anfrage nach der schriftlichen Konformitästerklärung nur wischiwaschi geantwortet.
Deswegen habe ich mir heute das Aqua Signal SW40 als "Angebot" inkl. Birne etc. für 53,00€ gekauft. Nun hat die liebe Seele Ruh. Puh. Danke für eure regen Tips und Hilfen
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Gruß Bully |
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