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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nochmal Kurtaxe in HR
hallo gemeinde,
letztes jahr hatten wir hier eine gewisse unklarheit, wie mit folgendem fall umgegangen wird: bootsfahrer mietet appartment für den ganzen urlaub, macht aber mit seinem boot auch mehrtätige törns mit übernachtung auf dem boot. wie ist nun der stand? -taxe doppelt zahlen (bei vermieter und kapetania) -oder nur das eine oder das andere. akzeptiert die entenpolizei die podrva der gemeinde? grüßle dieter |
#2
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so wurde es mir erklärt:
Tax beim Vermieter bezahlt, dann bekommt man eine Tax Quittung ( vom Amt ) für den Urlaubszeitraum, und diese sollte man dann auf dem Bootsausflug dabei haben um gegebenenfalls vorzeigen zu können. Somit ist keine doppelte Bezahlung nötig. Zeigen musste ich diese noch nie.
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Gruß UWE und HEIKE |
#3
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Kurtaxe nicht doppelt bezahlen.
Es ist so dass man sofern man in einer Unterkunft ist dort auch über den Aufenthaltszeitraum angemeldet werden muss d.h. Vermieter meldet euch an und bekommt eine Quittung Bestätigung vom Touristbüro für die entsprechende Aufenthaltsdauer als Nachweis den man immer dabei haben sollte zumindest wenn man auf dem Boot ist. Bei einem gecharterten Boot ist der Vercharterter verpflichtet die Gäste im Touristbüro (Kurtaxe) anzumelden nicht zu verwechseln mit der Crewliste. Bei einem eigenem Boot zahlt man beim Hafenkapitän die Kurtaxe. Letzt endlich ist es egal wo man es Zahlt sofern man die Bestätigung über die geleistet Kurtaxe hat muss man es nicht noch einmal Zahlen. Ich empfehle die Gebühren beim Hafenkapitän zu entrichten. Da ich schon gehört habe das so manche Hafenkapitäne die Bestätigung der bezahlten Kurtaxe die vom Vermieter des Apartments durchgeführt wurde nicht anerkennen. Viele Marinas verlangen die Quittung als nachweis.
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#4
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Hallo HR-Freunde,
also wer in Mali Losinj beim Luka Kapitano seine neue Vignette für 2011 abholt , muß , sofern er auf seinem Boot fest eingebaute Kojen ( Betten ) hat , je nach Länge des Bootes , sowie der Aufenthaltsdauer Kurtaxe entrichten . Der Käptain spricht dabei mit einem Lächeln von der " Wasserkurtaxe ", Was damit beim Aufenthalt in Hotels oder Appartmans verrechnet werden kann , weiß ich aber nicht. Boote unter 5 m sind davon ausgenommen . Wird auch letztlich keinen umbringen , wenn man die Spritkosten und sonstigen Abgaben zusammenrechnet , oder etwa nicht..... Gruss aus München
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist . ( K. Valentin ) Gruß Josef |
#5
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Wir haben unser Boot letztes Jahr in Pag angemeldet. Der Kapitano fragte uns, ob wir eine Schlafmöglichkeit am Boot haben. Wir sagtem ihm, dass wir auf einem Campingplatz sind.
Das wars, es gab keine weiteren Fragen und es wurde auch keine Bestätigung vom C-Platz verlangt.
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lg Angela |
#6
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Zitat:
Es gibt keine Vignette mehr ohne diese Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe), dabei spielt es keine Rolle, ob man an Land noch eine Ferienwohnung gemietet und dort auch Kurtaxe zahlt. Diese Information ist aktuell von Mitte Mai 2011. .................................................. ..................... Noch eine Info zur Crewliste : diese wird innerhalb von Kroatien nicht mehr verlangt (obwohl sie per Gesetz immer noch existent ist), jedoch ist sie beim Ein- bzw. Ausklarieren auf dem Seeweg unerlässlich : Beim Ausklarieren auf dem Seeweg aus Kroatien verlangt die kroatische Grenzpolizei eine Crewliste, auf welcher die Personen, die sich an Bord befinden, aufgeführt sind, und dazu die entsprechenenden Pässe bzw. PA's. Beim Einklarieren auf dem Seeweg nach Kroatien verlangt wiederum die kroatische Grenzpolizei die geschilderte Crewliste mit entsprechenden Pässen bzw. PA's. Darüber hinaus ist dann die Personenliste erforderlich mit Nachweis der bezahlten Aufenthaltsgebühr für Boote über 5m und mit Schlafplätzen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#7
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hier ist alles in deutscher Sprache nachzulesen, die amtliche Verlautbarung:
http://www.mint.hr/default.aspx?id=6098
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#8
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PAsst doch alles nicht zusammen
9. Wer ist verpflichtet, den Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr zu bezahlen und wie wird sie entrichtet? Die Zahlungspflichtigen des Pauschalbetrags der Aufenthaltsgebühr sind Eigentümer oder Benutzer
von Wasserfahrzeugen (Nautiker) für sich und alle Personen, die sich in dem Wasserfahrzeug, das für Urlaub, Erholung oder Kreuzfahrten benutzt wird, übernachten. Nautiker sind verpflichtet, einen Pauschalbetrag für die Aufenthaltsgebühr vor dem Auslaufen in den Hafenämtern beziehungsweise deren Nebenstellen zu bezahlen, und zwar wenn sie sich im Wasserfahrzeug in den Häfen des Nautiktourismus beziehungsweise am Liegeplatz im nautischen Teil des Hafens aufhalten und übernachten, der für den öffentlichen Verkehr gemäß der Vorschrift, mit welcher Seegut und Seehäfen reguliert werden, geöffnet ist. Dies gilt im Falle, wenn sich das Wasserfahrzeug in diesen Häfen im ständigen oder vorübergehenden Liegeplatz befindet. |
#9
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Zitat:
Warum soll ich doppelt bezahlen, egal auch wenn es nur einen Cent mehr kostet? Im Supermarkt bezahle ich auch nicht doppelt für nen Kasten Bier ! Aber muss wohl an der Kroatienhörigkeit liegen, beide Augen zudrücken und durch, sieht man drüberweg, ich allerdings nicht, gruss dieter
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#10
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Hallo
Kann das mal jemand übersetzen? Wenn ich im Hafen übernachte muß ich bezahlen. Muß ich auch bezahlen, wenn ich in einer Bucht übernachte? Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#11
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haste doch schon bei der Anmeldung beim Luka Kapetanja ! ist doch jetzt egal wo Du übernachtest, zahlst eh einen Pauschalbetrag
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno |
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