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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 25.01.2011, 09:10
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Tüv Oberbossführerscheinprüfer ist die Geschichte mit den 3 Achsen und 18 Tonnen für 3er Scheinbesitzer komplett gestrichen worden, das war fahrtechnisch ne absolut kriminelle Nummer.
Egal ob alter 3er Schein oder umgeschriebener neuer, es gelten nur noch 12 Tonnen, mehr nicht, ( sagte er )
Das spiegelt nicht die Gesetzeslage wieder.

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
[..]
Wer soll es sonst noch besser wissen
Der Oberbossrichter am zuständigen Gericht. Der entscheidet nämlich.
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Beste Grüße

John
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  #52  
Alt 25.01.2011, 15:32
Benutzerbild von Larson-SEI180LX
Larson-SEI180LX Larson-SEI180LX ist offline
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Zitat:
Zitat von Hendrik Beitrag anzeigen
Auch Du unterschlägst, wie charly, bei der Führerscheinklasse B die 750kg Regel, die ebenfalls, parallel zu der von Dir beschriebenen, existiert.
Lies mal ein paar Beiträge vorher.

Ansonsten hast Du meine 100%ige Zustimmung!

Wobei ich dazu sagen muss, dass der § 6 Fahrerlaubnisverordnung tatsächlich etwas unglücklich formuliert ist. Man kann schnell den Eindruck gewinnen, dass die Kombination grundsätzlich maximal 3,5t zgg in Summe haben darf.
Dies bezieht sich aber nur auf den zweiten Teil, nicht aber auf die 750kg Regel.
Vergleiche auch hier:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...einklassen.htm
Ist zwar keine "offizielle" Quelle, aber nur so habe ich es gelernt und bisher auch nie anders lautendes gehört.


Ja, du hast natürlich recht.. auf die 750kg Regelung bin ich nicht eingegangen, weil das ja hier keine Rolle spielt. Die 750kg Regelung gibts natürlich auch noch, damits noch unübersichtlicher wird Hab Sie aber wie gesagt extra nicht angesprochen. Also wären ein Fahrzeug mit 3,5t zgg mit einem hänger mit max 750kg zgg auch rechtlich bewegungsfähig
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Sportliche Grüße aus Unterfranken

Andy

Geändert von Larson-SEI180LX (25.01.2011 um 15:55 Uhr)
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  #53  
Alt 25.01.2011, 16:15
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Larson-SEI180LX Larson-SEI180LX ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Laut Tüv Oberbossführerscheinprüfer ist die Geschichte mit den 3 Achsen und 18 Tonnen für 3er Scheinbesitzer komplett gestrichen worden, das war fahrtechnisch ne absolut kriminelle Nummer.
Egal ob alter 3er Schein oder umgeschriebener neuer, es gelten nur noch 12 Tonnen, mehr nicht, ( sagte er )
Ansonsten hat sich für einen 3er Besitzer oder umgeschrieben weiter absolut nichts zu früher geändert, leicht zu behalten ( sagte er )
Wer soll es sonst noch besser wissen

gruss dieter

Der soll sich nen neuen Beruf suchen. Kürzel 79 ist für alte 3er eingeführt worden (musste auch eingeführt werden). Es gilt hier nämlich sog. Besitzstandswahrung. Die alten 3er Fahrer mit neuem Kartenführerschein dürfen daher nun mehr. Bis 12t unbegrenzte Achszahl, über 12t 3-Achsen an der Gesamtkombination. Derjenige, der die rosane FE noch hat, der darf nur 3-Achsen fahren, auch unter 12t.
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Sportliche Grüße aus Unterfranken

Andy
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  #54  
Alt 25.01.2011, 16:40
tboat tboat ist offline
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Zitat:
Zitat von Larson-SEI180LX Beitrag anzeigen
... Es gilt hier nämlich sog. Besitzstandswahrung. Die alten 3er Fahrer mit neuem Kartenführerschein dürfen daher nun mehr. Bis 12t unbegrenzte Achszahl, über 12t 3-Achsen an der Gesamtkombination. Derjenige, der die rosane FE noch hat, der darf nur 3-Achsen fahren, auch unter 12t.
... um die Verwirrung perfekt zu machen ---- Besitzstandswahrung aber nur bis zum 50. Lebensjahr, dann ist CE mit Zusatz 79 gestrichen oder du machst diese Gesundheitsprüfung.

Wolfgang

Geändert von tboat (25.01.2011 um 16:49 Uhr)
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  #55  
Alt 25.01.2011, 21:22
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Larson-SEI180LX Larson-SEI180LX ist offline
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Zitat:
Zitat von tboat Beitrag anzeigen
... um die Verwirrung perfekt zu machen ---- Besitzstandswahrung aber nur bis zum 50. Lebensjahr, dann ist CE mit Zusatz 79 gestrichen oder du machst diese Gesundheitsprüfung.

Wolfgang

Jep, das bringt halt die LKW Klasse mit sich
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Andy
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  #56  
Alt 22.06.2011, 16:05
Franklin99 Franklin99 ist offline
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Da passt ja meine Frage prima rein.

Zur Stützlast: Ich habe zwar jetzt hier und auch woanders einiges über die Sützlast gelesen, aber irgendwie steigt die Verwirrung.

Auto darf max 1,9t ziehen, max Stützlast Auto liegt bei 84kg.
Ich hätte mal zu zwei Varianten konkrete Fragen:

Variante1
Wenn ich mir jetzt nen 1,9t Trailer (Einachser) kaufe (der wohl beladen auch in etwas so eine Stützlast hat) muß ich nimmer groß nachdenken, ob ich da was dazuadieren oder abziehen muß, weil ich den Trailer eh nur bis max. 1,9t (inkl. Trailer) beladen kann?

Variante2
Wenn ich mir jetzt nen 2,0t Trailer (Tandem) kaufe (der hoffentlich beladen auch die Stützlast des Autos nicht übersteigt), kann ich den dann bis 1984kg beladen? Also die Stützlast dazurechnen?

Ich lese hier immer Aussagen, wie "dann kannst Du ja noch die Stützlast dazurechnen" ..... also habe ich hoffentlich keinen Denkfehler bei Variante2. Ob ich bei Variante1 einen habe ..... weiß ich nicht.

Was mir klar ist (und ich nicht mehr wissen will):
Vorteile/Gewicht Einachser/Tandem
Gewicht an der Grenze
Stützlast Hänger könnte zu hoch sein / Stützlast Auto evtl. zu niedrig

Nur wie gehe ich mit dieser blöden Stützlast um? Kann ich aufgrund dieser Stützlast von 84kg (und der max. Hängerlast von 1900kg) effektiv nen Hänger mit 1984kg ziehen oder nicht?

Gruß,
Frank
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  #57  
Alt 22.06.2011, 16:14
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Wir in Ö hatten immer schon die "neuen" Bezeichnungen.
Na toll - dann wissen wir ja jetzt auch, wer an der ganzen
Verwirrung schuld ist

Sorry für OT.
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  #58  
Alt 22.06.2011, 16:36
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hop_rock hop_rock ist offline
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Hallo Frank:
Variante 1: richtig, du darfst nicht übers zul GG des trailers beladen
Variante 2: richtig, du darfst bis 1984kg gehen, das reizen viele aus
__________________
Viele Grüsse
Bernhard
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  #59  
Alt 22.06.2011, 16:42
Franklin99 Franklin99 ist offline
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Zitat:
Zitat von hop_rock Beitrag anzeigen
Hallo Frank:
Variante 1: richtig, du darfst nicht übers zul GG des trailers beladen
Variante 2: richtig, du darfst bis 1984kg gehen, das reizen viele aus


Fein! Wie ich Antworten liebe, die so ausfallen, wie erhofft!
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  #60  
Alt 23.06.2011, 12:21
Franklin99 Franklin99 ist offline
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... und noch ne Frage

Die Stützlast muß ich dann (um gesetzseskonform zu bleiben) bei meiner max Zuladaung im Auto abziehen. Ich hab 595kg. Also darf ich die Kiste (wenn die Stützlast von 84kg zum Tragen kommt) mit 511kg beladen?
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  #61  
Alt 23.06.2011, 13:09
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Franklin99 Beitrag anzeigen
... und noch ne Frage

Die Stützlast muß ich dann (um gesetzseskonform zu bleiben) bei meiner max Zuladaung im Auto abziehen. Ich hab 595kg. Also darf ich die Kiste (wenn die Stützlast von 84kg zum Tragen kommt) mit 511kg beladen?
Wo hast du die Zuladung her? Errechnet aus dem eingetragenen Leergewicht und dem zu. GG.?

Fahre lieber mal für eine Spende auf eine Raiffeisen Waage. Bei Autos ist es wie bei den Booten, die
Angaben der Hersteller gehen "leicht" an der Realität vorbei.

Auch das Bj. des Autos spielt eine Rolle. Früher war das Leergewicht das Leergewicht, im Rahmen der
EU Richtlinien wurde dies geändert, Nun gehört ein 50% Tank und der Fahrer dazu. Wobei der Fahrer
völlig unterschiedliche Gewichte (in der Realität) haben kann. Extras erhöhen das tatsächliche Leerge-
wicht, aber im Papier ändert sich gar nichts....

Übrigens: bei der zulässigen Anhängelast kannst du die Stützlast dem Zugfahrzeug zuschlagen, bei
dem zul. GG. des Anhängers kann man diese aber nicht abziehen. Aus diesem Grunde werden Ge-
spanne gerne mal komplett und anschließend der Anhänger separat gewogen.

Also:
Anhänger leer tatsächlich 400kg,
Anhänger zul. GG 1.900kg
Zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs 1.900kg
Boot wiegt tatsächlich1.585kg
Stützlast tatsächlich 85kg

Das ergibt:

zul. GG des Anhängers ist um 85kg überschritten (4,47% Überladung)
die zul Anhängelast ist aber im grünen Bereich.

Nachzulesen sind die Bussgelder hier:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

Bei obigem Beispiel ("Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts- bei Kraftfahrzeugen mit
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers bis 2 t"
, findet sich auf Seite 457)
, geht man noch Straffrei aus und es wird erst relevant ab 5% un 10,00€....
__________________
gregor

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  #62  
Alt 23.06.2011, 14:21
Franklin99 Franklin99 ist offline
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oha! Da hast mir einen fetten Gang serviert!

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wo hast du die Zuladung her? Errechnet aus dem eingetragenen Leergewicht und dem zu. GG.?
Aus dem Fahrzeugschein: Leergewicht/Zuladung (kg) 1.845/595 zulässiges Gesamtgewicht (kg) 2.440. ich gehe davon aus, dass der Fahrzeugschein "baujahrkonform" ist.

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Anhänger leer tatsächlich 400kg,
Anhänger zul. GG 1.900kg
Zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs 1.900kg
Boot wiegt tatsächlich1.585kg
Stützlast tatsächlich 85kg
Das ergibt:
zul. GG des Anhängers ist um 85kg überschritten (4,47% Überladung)
Wenn der Hänger jetzt aber 2,0t darf? Wie gesagt, ich dachte die blöde Stützlast kann ich dazurechnen (was hier ja auch bestätigt wurde)

Den Strafkatalog hab ich mir schon reingezogen. Die Verwarngelder (gerade bis 2,0t) sind jetzt nicht mein Problem. Das ist Dumping! Aber die Regelungen der Ösis und der Kroaten kenn ich nicht ...... außerdem -denke ich mal- ist eben der Versicherungsschutz auch ein Thema (von wegen "grob fahrlässig" usw.)

Als braver deutscher Bürger will ich eben alles richtig machen!

Was is jetzt mit der blöden Stützlast?
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  #63  
Alt 23.06.2011, 14:36
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Wie gesagt bei der Anhängelast kannst du sie abziehen, beim zul. GG des Anhängers nicht....


Und wiege mal dein Auto mit halbem Tank und setze dich selsbt dabei ans Steuer, die Überraschung ist garantiert....
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gregor

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  #64  
Alt 23.06.2011, 14:48
Franklin99 Franklin99 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wie gesagt bei der Anhängelast kannst du sie abziehen, beim zul. GG des Anhängers nicht....


Und wiege mal dein Auto mit halbem Tank und setze dich selsbt dabei ans Steuer, die Überraschung ist garantiert....
ok ... dann habe ich das verstanden.

Notfalls schieb ich es dann auf den Tankinhalt. An mir kann es nicht liegen. Sonst wird das Ganze peinlich .......
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