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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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CE- Kennzeichen
hallo Forum,
ich bin neu hier auf der Plattform. Ich spiele mit dem Gedanken, mir ein Boot, einen Oldtimer, zuzulegen. Baujahr um 1973, eine Glastron. Bei dem Verkaüfer handelt es sich um eine Privatperson, das Boot wird über eine Agentur/ Händler vermittelt. Laut Besitzer wurde es bereits einige Jahre in Deutschland gefahren. Es gibt keine CE- Konformitätserklärung für dieses Boot. Eine nachträglich zu erlangen, wenn überhaupt für dieses Boot möglich, wäre sicherlich teuer? Ist jemand von euch in dieser Sache auf dem Laufenden? Würde mich dann freuen, etwas zu erfahren. Danke und Gruß, harald |
#2
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Gebrauchte Boote, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen keine CE-Konformitätserklärung.
Quelle: Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BVWW) www.bvww.org
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Boot: Quicksilver 470 Sport -> Boote Forum Zugmaschine: Mazda Axela -> Mazda Forum |
#3
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Zitat:
ausreichend viele sind. Nach der reinen Lehre müßte man bei einem älteren Boot nachweisen, daß es vor 1998 in die EU kam. In der Realität wird bei einem 73er Baujahr wohl keiner nachfragen.
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Beste Grüße John |
#4
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Wenn du irgendwie nachweisen kannst das das Boot vor dem Juni 98 in der EU in Verkehr gebracht wurde, sprich importiert und angemeldet, ist das kein Problem. Ein alter Bootschein oder Importpapiere würden da reichen.
Ansonsten nach den aktuellen Bootschein fragen und damit beim ADAC anrufen fragen was zu machen ist! gruss peter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil. |
#5
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Zitat:
http://www.bootstechnik.de/?p=28 (etwas irreführend unter "Amtliche Kennzeichen ...") Das Alter des Boots ist irrelevant für die CE-Frage, in der Tat geht es nur um den Stichtag der Inverkehrbringung in der EU. In der Praxis ist es aber wohl bei einem Boot dieses Alters leicht, die Inverkehrbringung vor dem 15.06.1998 glaubhaft zu machen. Am besten lässt Du Dir vom Verkäufer bestätigen, dass er es vor dem Stichtag in D betrieben hat (dt. Zulassung reicht).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#6
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CE- Kennzeichen
ich danke euch allen für die Anmerkungen und Tipps!
Gruß, harald |
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