|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Trailerparkplatz mit grüner Nummer :-@
Mein geparkter Trailer mit grünem Nummernschild scheint immer nen Anziehungspunkt für schreibwütige Ordnungshüter zu sein, bzw ein Verkehrshindernis
Boot ist ja nun im Wasser - Trailer anner Straße geparkt . beim ersten hatte ich nen Zettel vom "Stadtteilpolizisten" im Briefkasten, nun flatterte nen Zahlungsbescheid ins Haus - 20 EUR wegen 2 Wochen geparkt mit grüner Nummer geht das wohl nur mit Zugfahrzeug ? also normales Nummernschild = parken solange ich dazu Lust habe ? habe leider keinen Stellplatz für den trailer und irgendwie nervt die suche immer nach ner Parkmöglichkeit - gibts da ne Zeitdauer ? wie in der Zahlungsaufforderung beschrieben "länger als 2 Wochen" ? muß dann wohl den trailer alle 7-10 Tage mal nen paar Meter weiter schieben oder doch über die Versicherung zulassen ....
__________________
baltic trolling crew HH .... Jörg |
#2
|
||||
|
||||
Schwarzen Edding kaufen.....
__________________
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz |
#3
|
||||
|
||||
Egal welches Kennzeichen, es ist nicht länger als 2 Wochen erlaubt.
$12 Abs. 3b StVO ist das Parken für Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen erlaubt (kopiert aus einem anderem Forum)
|
#4
|
||||
|
||||
So ist das. Entweder auf eigenem Grund und Boden abstellen, oder entsprechende Fläche anmieten. Schützt auch besser gegen Vandalismus und Diebstahl.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#5
|
||||
|
||||
wenn das in HH mal immer so einfach wäre .....
aber ok - gut zu wissen
__________________
baltic trolling crew HH .... Jörg |
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
na ja - wohl so klein das dier Schergen den übersehen hatten
__________________
baltic trolling crew HH .... Jörg |
#7
|
||||
|
||||
Hi Jörg,
ich habe mich, nachdem ich auch mal die 20€ Knolle am Trailer hatte, ausgiebig mit dem Thema beschäftigt, insbesondere auch einmal Gerichtsurteile studiert. Du siehst (weil sich Richter damit beschäftigen -müssen-) ist das ein brennendes Thema Die Rechtslage ist ja grundsätzlich klar, siehe obige Beiträge. D.h. wenn Dein Trailer 2 Wochen ohne Zugfahrzeug steht, sind die Euros fällig, hat nichts mit der Farbe des Nummernschildes zu tun. So unschön diese erhöhte "Parkgebühr" auch ist, man muss sich halt im Klaren sein, so will es das Gesetz und es kann nicht Sinn und Zweck eines Forums sein eventuelle Tipps zu geben, wie man Gesetze unterläuft. Daher anbei ein paar neutrale Bemerkungen, auch wenn einem die Neutralität hier sicher schwer fällt. 1) Laut meinen Kontakten zu den Ordnungshütern sind es i.d.R. nicht diese selbst, die hier die 14 Tage runter zählen, sondern meistens beruht das Einschreiten der Staatsmacht auf der Anzeige eines, sagen wir mal neidischen Nachbarn/in oder generell besseren Staatsbürger/in. Daraus erklärt sich die Aussage, dass der Eine jahrelang seinen Hänger rumstehen hat und nix passiert und ein Anderer ständig das Internetbanking für die Zahlungsaufforderungen bemühen muss. 2) Unser Rechtssystem schreibt vor, dass die Staatsmacht Dir das Unrecht beweisen muss und nicht Du die Unschuld. Also der Staat muss beweisen, dass Dein Hänger 2 Wochen ohne Zugfahrzeug rum stand. Wie tut er das eigentlich? Jetzt steht ja der Ordnungshüter nicht 14 Tage ununterbrochen neben Deinem Trailer. Also wer sagt, dass Du nicht letzten Mittwoch Abend mit dem Trailer unterwegs warst und eine Stunde später zufällig wieder den gleichen Parkplatz gefunden hast? Gegen diese Behauptung gibt es zwei Mittel: A) Den Zeugen (Nachbarn,...), der behauptet, dass der Hänger 14 Tage nicht bewegt wurde, da sei er sich zu 100% sicher. B) Den Ordnungshüter selbst, weil er da war und sich die Stellung Deiner Ventile notiert hat und 14 Tage später wiederkommt und siehe da, die Ventile stehen immer noch so. 3) Abhilfe dagegen, so denkt man schnell, besteht darin den Hänger einmal alle 14 Tage um den Block zu fahren. Dann stehen die Ventile sicher anders und Du behauptest noch, Du hättest sogar einen Zeugen gehabt, der mit Dir um den Block gefahren ist. Aber Achtung! Es gibt eine richterliche Entscheidung, die besagt, dass wenn ein Hänger nur bewegt wird mit dem Grund die 14 Tage Regel zu unterlaufen, diese Handlung nicht geeignet ist die 14 Tage Frist wieder von neuem zu starten! Daher gilt laut richterlicher Auslegung des Gesetzes auch nicht den Hänger mal vor und zurück zu rollen. Das wäre aus Sicht des Gesetzes auch albern, weil verhindern möchte man mit dem Gesetz ja das Zuparken von Parkbereichen vor allem in Wohnbereichen sowie das Enstehen von "Anhänger-Ghettos". Da das Gesetz hier aber unscharf fomuliert ist und auch die Beweislast schwierig ist, wird es eben von den Richtern wahrlich im "Sinne des Gesetzes" entsprechend ausgelegt. Daher kann ein Einspruch mit der Begründung "Ich bin aber um den Block gefahren" ein Reinfall sein. Da hilft auch ein Zeuge nichts und auch nicht die veränderte Ventilstellung. Bessere Karten hat jemand der behauptet, er sei am Mittwoch Abend zu seinem Zeugen "X" gefahren, weil der ihm den Anhänger abkaufen will und sich den Hänger eben anschauen wollte. Natürlich vorausgesetzt er hat das wirklich getan, weil die Ventilstellung würde ihn ja überführen .... Warum beschäftigt man sich mit so einem Thema länger als 5 Minuten? Ich kann verstehen, dass es schon ärgerlich ist, wenn man die Verwarnung bezahlen muss, aber man weiß ja, dass der Hänger wirklich 14 Tage da gestanden hat. Noch ärgerlicher ist es, wenn man die Knolle am Hänger vorfindet, den Trailer aber wirklich bewegt hat und zwar nicht mit der Absicht die 14 - Tage Frist zu unterbrechen. So ist es eben mir passiert. Dann wird man sauer, einfach wegen dem Unrecht. Aber das Ordnungsamt hatte ja einen Zeugen im Ärmel: Der Nachbar! Aber wie heisst es in Bayern: "Ober sticht Unter". Und mein "Ober" war in diesem Fall die TÜV - Bescheinigung meines Trailers, die klar bewies, dass ich in dem besagten Zeitraum mit dem Trailer beim TÜV war, und das macht man nicht um die 14 Tage - Frist zu unterlaufen. Da ist er aber eingebrochen, der liebe Nachbar. Klar Verfahren eingestellt, aber die Lauferei und Briefe-Schickerei, das bleibt einem halt. In diesem Sinne kann sich jeder seinen Reim drauf machen. Viele Grüße Thomas
|
#8
|
||||
|
||||
Hatte auch Probleme damit in München. Der Polizist meinte, wenn ich den Anhänger irgendwo in seinem Bezirk abstelle, wird mir ein Strafzettel dran gemacht. Egal ob ich einen Tag weg war oder nicht. Ein paar Meter rumschieben hilft garnichts. Auch egal ist, ob er am Zugfahrzeug angekuppelt ist oder nicht.
Ein Anhänger darf einfach nicht länger als 14 Tage auf der Straße stehen. Einzige Lösung. Platz mieten oder Privatgrundstück Leider ist das so. Schönen Gruß Michi |
#9
|
|||||
Zitat:
Thomas' Ausführungen sind dazu schon sehr umfassend.
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
|
#10
|
||||
|
||||
super posting Thomas !
__________________
baltic trolling crew HH .... Jörg |
#11
|
||||
|
||||
ich habe bei uns auf dem Parkplatz Pferdeanhänger gesehen, die hatten von der Stadt eine Plakette drauf, dass die den Hänger auf diesen einen Parkplatz abstellen durften.
Vielleicht kann man der Knolle auch in anderen Städten und Gemeinden proaktiv entgegen wirken, indem man ein nettes Wort mit der Dame beim Ordnungsamt redet... greeetz Frank
__________________
alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#12
|
|||
|
|||
Dann sieht man doch häufig am Straßenrand diese alten Wohnwagen, müssen wohl sehr armen Mädchen gehören, nicht mehr so doll im Schuß, aber zugelassen (die Wohnwagen, bei den Mädchen weiß man's nicht so genau!).
Daß die Besitzerinnen arm sind, sieht man daran, daß sie sehr wenig anzuziehen haben. Die haben wohl auch eine Ausnahmegenehmigung....? |
#13
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe
|
Themen-Optionen | |
|
|