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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 30.08.2011, 10:34
Trissi Trissi ist offline
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Mein Sohn, sein Freund und eine gute Freundin von uns haben in diesem Urlaub den Kroatischen Bootsführerschein erworben. In Pag Stadt haben die 3 beim Hafenkapitän 2 Abende Theorie gelernt und haben dann am Strand noch ein paar Stunden aus dem dort ausgehändigten Buch gelernt. Ich habe selber den deutschen SBF See und habe beim Lernen geholfen. Einiges an Wissen ist mir selber in den letzten Jahren verloren gegangen und ich mußte das auch nachlesen. Die Prüfung selber war recht einfach. Die Prüfer haben aber gemerkt, daß sich die 3 Prüflinge bestens vorbereitet haben und haben das dann etwas lockerer gestaltet. Praxis d.h. fahren anlegen, "Mann über Bord" Manöver wurden nicht geprüft. Das haben wir aber selber bereits schon gemacht.

Zur eigentlichen Frage noch: Der Führerschein wurde in Zadar gemacht. Die Theorie-Stunden sind in Pag durchgeführt worden.

Viele Grüße
Jörg
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  #27  
Alt 30.08.2011, 19:12
Paperino Paperino ist offline
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....ich wollte mich heraushalten.... dennoch...

.....ein Deutscher Staatsbürger, der in Kroatien oder sonstwo auf dieser
Welt, einen anderen Deutschen Staatsbürger beim Bootsfahren mit Motor über 5 PS verletzt, oder ein Boot das unter Deutscher Flagge läuft beschädigt.....

interessiert keinen Kroatischen Staatsanwalt.... sondern einen DEUTSCHEN Staatsanwalt und einen Deutschen Richter...... und dann ist es einfach nur....

falls nicht Sportboot See in BRD erworben....

FAHREN OHNE FAHRERLAUBNISS..... soll heißen Führerscheinentzug ALLER Führerscheine die in der BRD erworben wurde..... soll heißen.... Auto, Motorrad.... und noch viel besser......kein Versicherungsschutz, ........

völlig egal, ob das typisch Deutsch, blöde, nervig ist, oder sonst nicht passt....

dennoch FAKT!!

Ich wünsche allen eine Unfallfreie Saison.

Wird schon nichts passieren.......

Liebe Grüße aus Mittelfranken

Harald
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  #28  
Alt 30.08.2011, 19:51
herbert herbert ist offline
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Standard HR

Zitat:
ich wollte mich heraushalten.... dennoch...
Wäre besser gewesen, denn jetzt muß ich auch schreiben.

Zitat:
.....ein Deutscher Staatsbürger, der in Kroatien oder sonstwo auf dieser Welt, einen anderen Deutschen Staatsbürger beim Bootsfahren mit Motor über 5 PS verletzt, oder ein Boot das unter Deutscher Flagge läuft beschädigt.....
Das interessiert doch die Deutschen nicht wirklich, denn es ist immer das Land in dem man gerade fährt zuständig. Du kannst vielleicht Zivilrechtlichden klagen aber nicht Strafrechtlich.
Denkst du wirklich das die D Flagge überall eine Sonderstellung hat ?

Zitat:
FAHREN OHNE FAHRERLAUBNISS..... soll heißen Führerscheinentzug ALLER Führerscheine die in der BRD erworben wurde..... soll heißen.... Auto, Motorrad.... und noch viel besser......kein Versicherungsschutz, ........
Und woher hast du dies Info ? Mit diesem Menschen würde ich nicht mehr reden.

Es gibt doch in fast jedem Forum Skipper die nur in Kroatien fahren und eine Deutsche Zulassung haben und selbstverständlich die Versicherung damit einverstanden ist das ein HR Patent vorhanden ist.

Zitat:
völlig egal, ob das typisch Deutsch, blöde, nervig ist, oder sonst nicht passt....
dennoch FAKT!!
Blöd ist es nicht, aber nicht richtig.
__________________
Gruß
herbert

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  #29  
Alt 30.08.2011, 20:09
Paperino Paperino ist offline
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Hallo Herbert,

vielen Dank für Deine fachlich fundierte Antwort. Ich bin begeistert wie überzeugend Du Dich im Deutschen Recht auskennst.

Dann ist ja alles ganz einfach - klasse.



Grüße aus Mittelfranken

Harald
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  #30  
Alt 30.08.2011, 21:48
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dieter dieter ist offline
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akzeptiere, dass du vollkommen falsche Daten hier präsentiert hast.... da hilft auch die Begeisterung nicht.

Herbert hat nur wiedergegeben, was hier schon zigmal durchgekaut und diskutiert und dabei auch durch links belegt wurde....
__________________
servus
dieter

_________________________________
...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #31  
Alt 30.08.2011, 21:50
herbert herbert ist offline
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Standard HR

Das hat ja nix mit Deutschen Recht zu tun,

Was denkst du kommen die Deutschen Ordnungshüter nach HR und nehmen den Unfall auf ?
Wenn es Personenschaden geben sollte sitzt du sowieso in Kroatien.

nach deiner Aussage wäre es demnach auch so wenn ein Österreicher in Deutschland einen Schaden verursacht würden da die Österreicher nach Deutschland kommen ?

Mich würde interessieren wie du z.B. Versicherung zu deiner Aussagte kommst.
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Gruß
herbert

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  #32  
Alt 30.08.2011, 22:27
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Volker Volker ist offline
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Meiner Meinung nach kommt es primär bei einem Unfall darauf an, unter welcher Flagge das Verursacher-Schiff (deutsche?) fährt, denn es gilt erst einmal die Tatsache, dass dies ein Stück deutsches Hoheitsgebiet ist.

Das ändert allerdings nix daran, dass - wenn der Unfall im Hoheitsgebiet eines anderen Staates statt fand - dieser Staat erst einmal seine justizianischen Mühlen zum laufen bringt und Dich dort verknackt.
Es kann dann passieren, dass Du ein 2. mal vor ein deutsches Gericht kommst, das dann zwar evtl. die Strafe anrechnet, aber in erster Linie nach deutschem Recht urteilt....

Wenn ich mit meinem in HR zugelassenem Boot einen Unfall sowohl innerhalb als auch ausserhalb der 12sm-Zone verursache, komme ich vor ein HR-Gericht und nicht vor ein deutsches!

Oder seht Ihr das anders???

Gruß

Volker
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  #33  
Alt 30.08.2011, 22:48
rcastor rcastor ist offline
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Harald,

Wo steht denn im deutschen Recht, dass man in kroatischen Küstengewässern einen deutschen SBF See haben muss?

Soviel ich weis, braucht man den nur auf deutschen Küstengewässern und schon nicht mehr wenn man die seewärts verlässt.

Ich glaube dass allein die Kroaten bestimmen können welche Scheine man in ihrem Land braucht. So wie alle souveränen Staaten.

Gruß Rolf
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  #34  
Alt 31.08.2011, 08:27
Paperino Paperino ist offline
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Hallo,
schaut Euch bitte einmal im Strafrechtsforum um.

Ein Zitat daraus:

>körperverletzung im ausland
Hi,das dt. Strafrecht gilt weltweit für Taten von Deutschen und für Taten gegen Deutsche. Falls also a oder b oder beide Deutsche sind, haben wir hier eine dt. Gerichtszuständigkeit.

Es geht in diesen Fällen ausschließlich darum: Deutscher schädigt Deutschen im Ausland. Nicht mehr nicht weniger. Alle anderen Fälle werden tatsächlich nach dem vor Ort geltenden Recht behandelt. Zusätzlich gilt klarerweise was Volker sagt.... sein Boot fährt unter kroatischer Flagge... damit keine Deutsche Gerichtsbarkeit. Aber beide Boote - Deutsche Flagge und beide Verantwortliche Deutsche - dann Deutsche Gerichtsbarkeit und dann fahren ohne Führerschein.

Grüße aus Mittelfranken

Harald
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  #35  
Alt 31.08.2011, 09:11
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Zitat:
Zitat von Paperino Beitrag anzeigen
..... und dann fahren ohne Führerschein.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß in D wegen fahrens ohne Führerschein belangt werden kann, wenn ich einen rechtmäßigen Schein des Landes habe in dem der Unfall passiert.
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  #36  
Alt 31.08.2011, 09:29
herbert herbert ist offline
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Standard HR

Zitat:
Aber beide Boote - Deutsche Flagge und beide Verantwortliche Deutsche - dann Deutsche Gerichtsbarkeit und dann fahren ohne Führerschein.
Fahren ohne Führerschein ?

Er fährt ja nicht ohne Führerschein sondern mit dem für das jeweilige Land gültige.
Ich als Österreicher kann ja auch mit dem SBF See in Deutschland fahren,
Was soll´s wenn du es so siehst ist das auch gut.

Mit dem Versicherung Trick kann man sehr viele Neo Skipper verunsichern,
gut das die Versicherungen auch auf Bootsmessen sind
__________________
Gruß
herbert

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  #37  
Alt 31.08.2011, 15:04
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Paperino Beitrag anzeigen
Hi,das dt. Strafrecht gilt weltweit für Taten von Deutschen und für Taten gegen Deutsche. Falls also a oder b oder beide Deutsche sind, haben wir hier eine dt. Gerichtszuständigkeit.
Du meinst also, Deinem A/B-Beispiel folgend, wenn z.B. ein deutscher Segler in somalischen Gewässern von einem somalischen Piraten erschlagen wird, kommt der Pirat vor ein deutsches Gericht? Das wäre höchstens dann vorstellbar, wenn der Pirat von der Besatzung eines deutschen Kreuzers vor Ort festgenommen werden würde! (und selbst dann hätte ich meine Zweifel)

Umkehrschluß und um auf Kroatien zurückzukommen - in D darf man meines Wissens nach Boote bis 5PS führerscheinfrei fahren - meinst Du, dass dieses Recht dann für einen Deutschen auch in Kroatien Gültigkeit hat?

L.G.

Edwin
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  #38  
Alt 31.08.2011, 17:25
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Da sich die Diskussion ja sowieso schon wieder völlig losgelöst von der Ausgangsfrage entwickelt, darum sei mir als absolutem Laien bitte auch folgende OT-Frage gestattet:
Es mag ja sein, dass das kroatische Patent keine sehr hohen Anforderungen an den Prüfling stellt. Aber wie kommt ihr dazu, im Gegensatz dazu immer das hohe Lied auf die anspruchsvollen deutschen SBF-Scheine zu singen?
Wenn der SBF-See denn so toll ist, warum ist dann z. B. in den mallorquinischen Yachthäfen nachmittags in der Saison immer das lustige Hafenkino eröffnet, wenn die deutschen SBF-Charter-"Kapitäne" mit ihren 40-Fuß-Yachten einlaufen? Ein Spanier zumindest erhielte sein entsprechendes Permiso nicht ohne angemessene Praxis oder praktische Prüfung. Dafür bräuchte er nach meiner Information wohl keine Kenntnisse der unterschiedlichen Bimmel- und Pfeiftöne auf See nachzuweisen.
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  #39  
Alt 31.08.2011, 17:41
herbert herbert ist offline
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@inselfan54
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Gruß
herbert

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  #40  
Alt 31.08.2011, 18:28
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Aber wie kommt ihr dazu, im Gegensatz dazu immer das hohe Lied auf die anspruchsvollen deutschen SBF-Scheine zu singen?
Wenn der SBF-See denn so toll ist, warum ist dann z. B. in den mallorquinischen Yachthäfen nachmittags in der Saison immer das lustige Hafenkino eröffnet, wenn die deutschen SBF-Charter-"Kapitäne" mit ihren 40-Fuß-Yachten einlaufen?
Das mit dem viel zitierten Hafenkino möchte ich ein wenig relativieren, da dieses Argument ja auch gerne bei Kroatien-Skippern in Anwendung kommt.

Hafenkino hab ich auch schon sehr oft miterleben dürfen (müssen) und ich muß zugeben, dass ich nicht selten darüber belustigt war. Aber - bisher ist es mir noch bei keinem der betreffenden Skippern gelungen, dessen Bootsführerschein-Herkunft eindeutig zuzuordnen. (lag wohl daran, dass sich das Ding keiner um den Hals hängt oder gar einen entsprechenden Stempel auf der Stirn trägt)

Lassen wir also bitte die Kirche im Dorf, amüsieren uns weiter an den kleinen Unzulänglichkeiten so manch anderer, aber bitte machen wir keinen "Führerschein-Rassismus" aus der Sache!

L.G.

Edwin
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  #41  
Alt 31.08.2011, 21:46
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Volker Volker ist offline
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Hallo - es wurde hier nicht über das Können eines Skippers nach Ablegen seiner wie auch immer gearteten Prüfung geredet.
Keiner ist danach, ganz egal in welchem Land er welchen Schein gemacht hat, perfekt und selbst nach 20 Jahren relativ heftigen Hardcoresegelns bei jedem Wetter würde ich mir dieses Prädikat auch heute nicht anmaßen!
Es ging hier um rein juristische Probleme, die je nach Schein, Skipper- und Bootsnationalität und Gegebenheiten anders aussehen können. Dazu kommen noch internationale oder binationale Absprachen und Genehmigungen, die alle erst mal zum Tragen kommen, wenn das Kind ins Wasser gefallen ist (im wahrsten Sinne des Wortes), sprich, wenn ein schwerwiegender Unfall passiert und sich Versicherungen weigern zu zahlen und nationale Gerichtsbarkeit Dich vorsorglich erst 'mal einlocht...

Gruß

Volker
SY JASNA
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  #42  
Alt 31.08.2011, 23:36
iak iak ist offline
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Man hörte das manche Skipper im Besitz eines Binnenscheines sich weitaus besser & kameradschaftlicher auf dem Wasser der Adria um Rab/Pag etc. verhalten wie Schiffsführer mit allen erdenklichen "PATENTEN" ...

Harri , macht das mal , wenn ihr die Zeit und Muße dazu findet im Urlaub dann los

Wünsche Euch jedenfalls viel Glück und eine schöne Zeit !!!
__________________
Gruß Peter .
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  #43  
Alt 01.09.2011, 10:54
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von iak Beitrag anzeigen
Man hörte das manche Skipper im Besitz eines Binnenscheines sich weitaus besser & kameradschaftlicher auf dem Wasser der Adria um Rab/Pag etc. verhalten wie Schiffsführer mit allen erdenklichen "PATENTEN" ...
Das kann ich nicht beurteilen, aber mit "nur" einem Binnenschein hat man (rechtlich) auf der Adria nix verloren!

L.G.

Edwin
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  #44  
Alt 01.09.2011, 11:57
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Hi

Ich habe 1986 den kroatischen "Morna Motorist" beim Hafenkapitän in Rijeka um 1kg Kaffee gekauft.
Ich habe seither Gewissenkonflikte womöglich den Befähigungsnachweis nicht rechtmäßig erworben zu haben. Soll ich jetzt weiterfahren, ich denke 25 Jahre Erfahrung sollte reichen, oder doch einen EU anerkannten Schein machen.
Vielleicht wird mir, analog den deutschen Doktortitelschummlern, mir der Schein von der kroatischen Behörde aberkannt?
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  #45  
Alt 01.09.2011, 12:16
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Vielleicht wird mir, analog den deutschen Doktortitelschummlern, mir der Schein von der kroatischen Behörde aberkannt?
Wegen einer künftigen Aberkennung brauchst Du Dir keine Sorgen machen - den Mornar Motorist kannst Du Dir einrahmen und an die Wand hängen, denn der gilt schon seit 2005 nicht mehr!

L.G.

Edwin
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  #46  
Alt 01.09.2011, 12:23
XXXXXXX
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Wegen einer künftigen Aberkennung brauchst Du Dir keine Sorgen machen - den Mornar Motorist kannst Du Dir einrahmen und an die Wand hängen, denn der gilt schon seit 2005 nicht mehr!

L.G.

Edwin
Du wirst lachen der "Morna Motorist" hängt im Büro an der Wand, als nostalgische Erinnerung.
Selbstverständlich habe ich den Motorist umgeschrieben, und die Prüfung auf das Update- den Funkschein vor 10 Jahren mit dem Hafenkapitän von VODICE am Tresen bei einigen "Gemischta" bestanden.
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  #47  
Alt 01.09.2011, 16:36
iak iak ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Das kann ich nicht beurteilen, aber mit "nur" einem Binnenschein hat man (rechtlich) auf der Adria nix verloren!

L.G.

Edwin
Das stimmt und ist auch gut so . In den 70ern bis in die 80er wurde dieser allerdings anerkannt (Rab) .
Versicherungstechnisch mußte man sich jedoch absichern und ggf. eine Klausel nachtragen lassen .
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Gruß Peter .
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  #48  
Alt 01.09.2011, 17:20
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
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Ich habe "Führerscheine" aus 3 verschiedenen Nationen:

1 x FB 3 Ösiland für Segel und Motor
1 x Kroatenpatent
1 x ital. Patent ü 12 sm

und jetzt bin ich ein optimaler Skipper??? wieviel habt ihr vom seinerzeit erlernten noch intus? Wieoft schaut ihr euch die ehemaligen Unterlagen an?

Ich kenne hier bei mir an der Oberen Adria sehr viele Skipper, die gar keinen Schein haben und mir um Längen voraus sind.


Der Schein sagt gar nichts aus - nur die Erfahrung und Eigenverantwortung (dazu gehört sich ständig weiterzubilden und auch zu wiederholen) zählt.



Wenn ich "bimmel-bimmel-dong" hören würde, dann müsste ich mir die Kolreg hervorkramen und nachlesen. Und wenn ich in der Nacht ein Schiff ausmache, dass so "komische" übereinanderstehende rote und weiße Lichter hat, dann interessiert mich das im 1. Moment auch nur soweit, dass ich sicherlich respektsvoll ausweiche und dann geh ich wieder nachsehen....(wenn die Luft wieder rein ist)

LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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  #49  
Alt 02.09.2011, 12:49
iak iak ist offline
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Jou , da stimme ich Dir zu , man sieht eigentlich jedes Jahr irgendwelche Kamikazen die sich und andere teils gefährden . Ob die nun irgendeinen Schein haben oder nicht , keine Ahnung , jedenfalls bringt denen sicher auch keine Auffrischung was weil die einfach nur so "bescheuert" fahren wollen . Bei Kindern nennen wir sowas Aufmerksamkeitdefizitsyndrom
__________________
Gruß Peter .
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