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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Die Seefunkfrequenzen gehören zu den nicht-öffentlichen Frequenzen - die dort ausgetauschten Nachrichten sind zielgerichtet und kein "Rundfunk", und es ist auch kein Jedermannsfunk wie bspw. CB.
Also interpretiere ich das erstmal so, dass ein Nicht-Teilnehmer am Seefunk - also jemand ohne Lizenz - diese Nachrichten nicht empfangen darf. Da der Scanner zu keinem anderen Zweck als diesem an Bord ist (was schwer zu widerlegen wäre), ist das m.E. dünnes Eis. Ich habe auch einen Handscanner an Bord, der ausschließlich auf die Seefunkfrequenzen und da bei Duplexkanälen auch nur auf den "x zu Schiff"-Kanal programmiert ist. Damit gedenke ich, der Anrufbereitschaft auf Kanal 16/10 zu genügen, wenn ich auf Kanal 77 mit dem Rest der Rotte quatsche. Selbst da bin ich nicht sicher, ob ich damit durchkäme. Allerdings bin ich als Teilnehmer am Seefunk und eingetragene Seefunkstelle potenzieller Adressat der Aussendungen, daher wähne ich mich auf der richtigen Seite des Gesetzes. Außerdem plane ich, damit die AIS-Informationen zu empfangen, ohne in einen teuren AIS-Empfänger zu investieren. Da da kontinuierlich Sendungen laufen, wäre das Scannen der anderen Kanäle dann obsolet. Da AIS am ehesten nicht-zielgerichtet ist (einen AIS-Empfänger darf ich ja ohne Lizenz betreiben), wäre das noch am ehesten eine zulässige Argumentation. Allerdings sollte der Scanner dazu dann auch am PC o.ä. angeschlossen sein ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#27
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Damit liegst Du m.E. auch vollkommen richtig. Jedoch hat sich, zumindest in D, eine Rechtssprechung herauskristallisiert, die das Benutzen eines Funkscanners nicht unter Strafe stellt, wenn "aus Versehen" mal eine nicht-öffentliche Frequenz abgehört wird. Anders sieht es aus wenn deren Frequenzen abgespeichert sind und man inflagranti ertappt wird. Gerichtsurteile hierzu gibt es reichlich. Und zu welchem Zweck ein Scanner an Bord ist hat die Obrigkeit zu belegen, da der Besitz erstmal erlaubt ist.
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Gruss Vestus |
#28
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Die letzten Funkscanner-Urteile sind alle schon etwas älter und in den Berufungsverhandlungen mal so und mal so ausgegangen. Sie richten sich auch immer gegen Leute, die eigentlich wegen anderer Dinge in den Fokus der Ermittlung gerückt sind: Kriminelle, Störer, Journalisten in der rechtlichen Grauzone. Interessierte, die nur hörten und schwiegen waren nie dabei, weil sie gar nicht ausfindig zu machen sind.
Die Strafbarkeit des Mithörens gibt es auch nur noch, weil der Polizeifunk noch immer nach dem Stand der Technik des letzten Jahrtausends abgewickelt wird. Ein reiner Notlagenparagraph, erforderlich wegen des amtlichen Versagens beim digitalen BOS-Funk. Abseits davon wird unverschlüsselte Kommunikation zunehmend als alleiniges Problem des Betreibers angesehen (vgl. diverse jüngere WLAN-Urteile). Was beim Polizeifunk noch verständlich sein mag, kann auf den Seefunk nicht übertragen werden. Hier fehlt vermutlich schon das öffentliche Interesse an einer Verfolgung. Abgesehen davon gibt es genügend Gelegenheiten, den Seefunk legal ohne Lizenz abzuhören: In bestimmten Ländern und außerhalb der Dreimeilenzone sowieso. Gruß Kurt |
#29
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Moin,
deswegen kräht auch kein Hahn mehr danach ob Scanner legal oder illegal sind. Beim Seefunk kann in D eh nur der Wetterbericht von DP07 illegal abgehört werden, aber das ist eine reine Charaktersache.
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Gruss Vestus |
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