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  #1  
Alt 04.10.2011, 14:49
AlfredT AlfredT ist offline
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Standard Sportbootführerschein???

Hallo!

Ich fahre beruflich zur See (große Fahrt) und habe alle damit verbundenen Befähigungen / Zeugnisse.

Nun würde ich gerne mal auf der Müritz oder Havel mit einem Charterboot ne Woche umhershippern. Frage: Brauche ich dazu trotzdem einen Sportbootführerschein oder ist das Befähigungszeugnisse auch gültig?

MfG
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  #2  
Alt 04.10.2011, 15:13
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Hallo ....(?)... und willkommen im ,

"zur See" ist nicht binnen, also brauchst Du den SBF Binnen,

meint Fun_Sailor
__________________
Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #3  
Alt 04.10.2011, 15:15
medo medo ist offline
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Soweit ich weiß brauchst du für die ganzen Hausboote dort gar keinen Schein, wie es bei "echten" Booten aussieht weiss ich allerdings nicht. Zumindest auf Teilen der Müritz und der Saar braucht man gar keinen Schein, da darf man mit einer "Charterbescheinigung" fahren, beim Rest wird wohl SBF Binnen notwendig sein.

Spannend finde ich die Frage aber grundsätzlich auch im Geltungsbereich SBF See, reichen deine Befähigungszeugnisse um ein Sportboot als Skipper steuern zu dürfen? (Und mich würde nicht wundern, wenn dabei rauskommt, dass du einen Sportbootschein brauchst).

Hier noch ein Link zum Thema "Charterschein": http://www.charterboat24.com/act/svc.do?modus=CS

Geändert von medo (04.10.2011 um 15:21 Uhr)
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  #4  
Alt 04.10.2011, 15:28
AlfredT AlfredT ist offline
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Hallo Gottfried,

vielen Dank für deine Antwort. Wer Behörde stellt denn diese Führerscheine aus?

Vielleicht können die mir eine Antwort auf meine Frage geben.

Theoretisch bräuche ich sicherlich keine SBF See, aber unsere deutsche Republik ist ja immer für Überraschungen gut.
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  #5  
Alt 04.10.2011, 15:35
JohnB JohnB ist offline
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Hallo Alfred,

auf See gilt Dein Profipatent wohl:
Sportbootführerscheinverordnung-See

§ 1 Fahrerlaubnis
(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). [..]
Keiner Erlaubnis bedürfen
1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom
29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses
zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen,

Binnen hängt es von Deinem Scheinalter ab:

Sportbootführerscheinverordnung-Binnen

§ 3 Ausnahmen

(2) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen beim Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine
die Inhaber
1. eines Schifferpatents für den Bodensee der Kategorien B und C oder den Hochrhein;
2. eines im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilten amtlichen Berechtigungsscheines zum Führen eines
mit Antriebsmaschine ausgerüsteten Dienstfahrzeugs auf den Binnenschiffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern
außerhalb der Seeschiffahrtsstraßen;
3. eines amtlichen Berechtigungsscheines zum Führen eines mit Antriebsmaschine ausgerüsteten Dienstfahrzeugs
auf den Seeschiffahrtsstraßen, der im Geltungsbereich dieser Verordnung vor dem 1. April 1978 erteilt
worden ist;
4. eines Befähigungszeugnisses der Gruppen A und B der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung vom 19.
August 1970 (BGBl. I S. 1253), das vor dem 1. April 1978 erteilt worden ist;
5. von Fahrerlaubnissen oder Befähigungszeugnissen, die nach den Bestimmungen der Binnenschifferpatentverordnung
vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3066), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom
20. Januar 2006 (BGBl. I S. 220), in der jeweils geltenden Fassung zum Führen von Fahrzeugen berechtigen.

Auf der Müritz und vielen anderen Gebieten gibt es zudem einen Charterschein, den der
Vercharterer vor Ort ausgibt. Wenn er Deine Qualifikation sieht, wird er sich gewiß um sein
Boot nicht sorgen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 04.10.2011, 15:48
medo medo ist offline
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Die Antwort hat JohnB schon gegeben, der Vercharterer stellt diese Charterbescheinigung aus, das geht vollkommen unbürokratisch.
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  #7  
Alt 04.10.2011, 17:10
AlfredT AlfredT ist offline
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Vielen Dank!

Denn SBF Binnen kann ich da dann notfalls noch machen - kann ja so schwer nicht sein.
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  #8  
Alt 04.10.2011, 17:14
medo medo ist offline
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Sollte für dich kein grosses Problem darstellen, hier ein Link zum Fragenkatalog

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...log-Binnen.pdf
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  #9  
Alt 04.10.2011, 17:40
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von AlfredT Beitrag anzeigen
Vielen Dank!

Denn SBF Binnen kann ich da dann notfalls noch machen - kann ja so schwer nicht sein.
Moin,

wenn die Patente als SBF-See anerkannt werden brauchst Du für Binnen nur den Theorieteil absolvieren, die praktische Prüfung wird erlassen.

Viel Spass beim Auswendiglernen.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (04.10.2011 um 18:04 Uhr)
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  #10  
Alt 05.10.2011, 16:34
JohnB JohnB ist offline
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Die Patente werden aber nicht als SBF-See anerkannt. Man braucht schlichtweg keinen SBF-See damit.

Deshalb ist auch kein SBF-See vorhanden, der die praktische Prüfung beim SBF-Binnen ersetzen könnte.

Vielleicht gibt's eine Sonderbehandlung, wenn man bei der Führerscheinstelle des DMYV nachfragt:

Deutscher Motoryachtverband e. V.
Führerscheinstelle
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
Telefon (02 03) 8 09 58 24
Fax: (02 03) 8 09 58 56
E-Mail: fuehrerscheine(at)dmyv.de
__________________
Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 05.10.2011, 16:41
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nordic nordic ist offline
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Mann kann sich, unter Vorlage der Berufspatente, einen Sportbootführerschein austellen lassen. Das kostet dann nur die normale Gebühr.
Zumindest war das bei mir so. Da ich aber aus der Binnenfahrt komme, erhielt ich nur den Schein für Binnen. Den für See musste ich ganz normal machen.
__________________
Gruß Karl-Heinz

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