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  #1  
Alt 13.11.2011, 19:18
elvispot elvispot ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 07.10.2011
Beiträge: 12
Boot: shatland
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Bootstrailer ? (auflaufbremse)

Hey Leute ich hab da mal eine frage : ab wieviel Kg gesamtgewicht muss ein bootstrailer eine auflaufbremse haben ???
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  #2  
Alt 13.11.2011, 19:30
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Bin ein Provinzidiot:-)) (Pinneberg)
Beiträge: 2.574
Boot: Chriscraft Commander
Rufzeichen oder MMSI: nulleinsfünfzwonulleinsachtachtfünfzwoeinsdrei
4.502 Danke in 1.851 Beiträgen
Standard

Wiki hilft auch dir:
Zitat:
Pkw-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Wenn das Gespann über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, jedoch nicht das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast. Ausnahmen sind Geländewagen, hier darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, jedoch auch nur maximal 3,5t und maximal die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast betragen. Des Weiteren gibt es kleine Sattelauflieger, wie zum Beispiel einen Sprinter mit Sattelplatte, die 3,5t zul. GG haben und diese dürfen mit Druckluftbremse und einem Auflieger auch mit Führerscheinklasse BE gefahren werden. Das zul. GG der Kombination kann bis zu 11,99 Tonnen betragen.


Zitat von hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #3  
Alt 13.11.2011, 19:41
Benutzerbild von CC 3829
CC 3829 CC 3829 ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 122
Boot: Conger, Shark 24
123 Danke in 59 Beiträgen
Standard

§ 41 Abs 11 StvZO:
An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muß die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen.

Da steht alles was Du wissen musst bei Einachsern (auch Tandemachse). Für mehr achsige Hänger sind die Absätze 9 und 10 einschlägig.

Gruß Jan
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  #4  
Alt 14.11.2011, 09:01
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
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2.036 Danke in 1.015 Beiträgen
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das hängt auch davon ab, was du mit deinem Zugfahrzeug ungebremst ziehen darfst.

ein, z.B. Golf mit 1.6er Diesel, darf nur 650kg ungebremst ziehen.

ich persönlich werde aufgrund meiner eigenen (Negativ)Erfahrung versuchen, nie wieder mit einem ungebremsten Hänger fahren zu müßen
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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