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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailerversicherung
Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Versicherung des Trailers. Hab mir gestern ein Boot mit Trailer gekauft, und hole es am Samstag ab. Der Hänger hat ein grünes Nummernschild, und ist noch angemeldet. Ich muss ihn dann später bei mir ummelden. Ist dieser Hänger und vor allem bin ich zu dem Zeitpunkt wenn ich ihn abhole an meinem Fahrzeug versichert (Haftpflicht)? Mir geht es darum, wenn auf der Autobahn etwas passiert z.B. der Hänger fügt anderen einen Schaden zu bin ich da abgesichert? Gruß Steffen |
#2
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Hallo Steffen,
wie Du schon selber schreibst ist der Trailer über Dein Auto versichert. Dieses ist er aber nur solange er am Auto angehangen ist. Wenn er ohne Auto einen Schaden anrichtet musst Du dafür aufkommen. Es gibt hier aber Norman, der kann Dir dein Boot und den Trailer versichern. Ein Angebot solltest Du Dir einholen. Norman alias Blaue Elise Gruß Thomas |
#3
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Hi ,
dabei sollte man aber noch in Erfahrung bringen ob der Trailer nur über das Auto des Verkäufers versichert ist(war). Dann würde der Trailer ja nicht an seinem Fahrzeug hängen und somit nicht versichert sein. Gruß vom Leukermeer, Udo |
#4
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Danke für die schnellen Antworten. Ist gar nicht so einfach den ganzen Versicherungskram auf die Reihe zu bekommen. Ich möchte da schon auf nummer sicher gehen, denn wie schnell hat man einen haufen Probleme an der Backe wenn eine Versicherung fehlt. Gar nicht vorstellbar wenn noch ein Personenschaden vorliegt.
Steffen |
#5
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Der Trailer ist da versichert wo er am Auto hängt über die jeweilige Haftpflicht. Selbst wenn es nicht dein Boot ist. Also Sportgeräteträger sind so versichert da geht es aber aber auch wirklich nur um den Trailer. Wenn dein Boot bei der Überführung durch z.b einen Achsbruch am Trailer einen Abflug macht dann ist dein Boot nicht versichert!
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#6
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Hallo Plattner,
das Boot ist nicht versichert. Das ist schon klar, aber der Schaden den das Boot anrichtet wäre von der Haftpflicht gedeckt. Ist das korrekt? Steffen |
#7
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Hallo
Mein Boot ist beim ADAC-Bootshaftpflicht versichert,diese beinhaltet auch eine Trailerversicherung, haftet also auch wenn der Trailer abgehängt ist. und ist auch noch die günstigste gewesen. Man kann den Trailer auch normal anmelden, kostet auch nicht viel Steuer und Versicherung Dann kann man den Trailer auch mal für andere Transportzwecke nutzen
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität Geändert von maribde (08.11.2011 um 07:22 Uhr) |
#8
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Wenn es noch mit dem Trailer verbunden ist! Wenn es wirklich abgeflogen ist hast du ja keine ordentliche Ladungssicherung betrieben. Also schließe am besten eine Bootsvollkasko ab mit Trailerversicherung und gut ist.
Ich darf dir da wirlich mit bestem Gewissen Norman (Blaue Elise) empfehlen wo schon gefühlt 95% des versichert sind, das ist bezahlbar und noch wichtiger Norman kümmert sich.
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#9
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Moin zusammen,
was der Michael schreibt, ist im Prinzip richtig. Nur, man kann Versicherungen habe wie man will, und das schrieb er auch, korrekte Ladungssicherung ist das A und O. Solange das Boot im Falle des Falles auf dem Trailer bleibt, ist die Haftpflichtv. des Zugfahrzeuges für evtll. Schadensausgleiche zuständig. Was widerum bedeutet, dass Du keine extra Versicherung abschliessen musst. Aber kannst.
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Lieber Surströmming in der Dose, als auf der Hose... Gruß Silvio |
#10
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Guten Morgen an alle,
ich habe mal ein bisschen im Internet geschaut, und da ist mir etwas unklar. Ich wohne direkt am Rhein in der nähe vom Europapark. Ich möchte auf dem Rhein angeln, darf ich aber mit dem deutschen Angelschein vom Boot aus nicht. Also muß ich rüber nach Frankreich, dort eine Angelberechtigung kaufen und das geht dann. Warum auch immer. Jezt bin ich aber mit dem Trailer wenn auch nur ein kurzes Stück in Franzosenland. Da ist dann eine Haftpflicht dringend empfohlen, so hab ich das jedenfalls verstanden. Stimmt das? Gruß Steffen |
#11
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Du musst dein Boot doch eh versichern, ist wenigsten sinnvoll, frag mal die Blaue Eliese, ich hab die Trailervericherung direkt im Paket drin
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#12
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Der Trailer ist immer versichert so lange er am Zugfahrzeug hängt, selbst wenn er durch einen Unfall sich vom Zugfahrzeug löst wäre die Haftpflicht vom Zugfahrzeug zuständig.
Sinnvoll ist eine Haftpflicht für den Trailer aber alle mal da wenn er abgestellt ist und sich selbständig machen würde oder sonst ein Schaden durch den Trailer verursacht würde. Die kosten für die Trailerhaftpflicht sind ja nicht hoch ca. 20 € im Jahr, daher würde ich meinen Trailer immer versichern. Ich würde an deiner Stelle auch mal Norman anschreiben, der wird Dir sicher helfen.
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Grüße Simon M.Y.C. Saarbrücken |
#13
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Zitat:
Trailer Versicherung und immer gute Ladungssicherung ,
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität
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#14
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Betrifft z.Z. zwar nur die versicherungspflichtigen Anhänger aber es bleibt
abzuwarten ob sich die Rechtsprechung bei den Trailern dann auch ändert. BGH Urteil zu Haftpflichtversicherung
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Gruß vom Oberrhein. |
#15
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Habt ihr mal die Adresse der Internetpräsenz von dem Norman (blaue elise)? Wollte mir dort mal ein Angebot einholen, da es scheint dass Theorie und Praxis bei ihm stimmen!
Beste Grüße Florian |
#16
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=15574 Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
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