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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Maximale Trailerbeladung
Hallöchen !
Mein heku Trailer hat ein zul. Gesamtgewicht von 3000 kg. Ich bin nun mit Boot und Trailer auf der Waage gewesen. Mein Auto wiegt alleine 1900 kg. Boot Auto und Trailer wiegen 4960 kg. Also wiegen Boot und Trailer 3060 kg. Demnach wäre hier Der Trailer mit 60kg zu schwer ? Oder kann ich noch die 100 kg Stützlast abziehen, wenn es um das Trailergewicht geht ? Oder gilt diese Abziehbarkeit nur in Bezug auf die max. Anhängelast des Zugfahrzeuges ? Kann man evt einen Heku Trailer auflasten ? was würdet ihr an meiner stelle machen ? Gruß, Jürgen |
#2
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Moin
Du kannst die 100 kg Stützlast abziehen Passt also, wenn auch knapp. P.S.: Halt. Stopp. Nicht richtig gelesen ! Jetzt bin ich auch verunsichert
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Gruß, Jörg
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#3
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Zitat:
Das zgG des Trailers darf nicht überschritten werden.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#4
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Schau mal auf Achsen und Auflaufeinrichtung, wenn die mehr als 3000kg vertragen ist der nächste Schritt, den Hersteller zu kontaktieren, um von ihm ein Go für den Rahmen zu kriegen.
Wenn nicht, müssten diese Teile getauscht werden, da lohnt sich dann eher ein Neukauf. PS: Hast Du Deine Daten hier schon eingetragen: http://www.boote-forum.de/showthread...t=bootsgewicht ? Gruß Torben |
#5
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Hallo Jürgen,
Tatsache ist : 1. Zul. Gesamtgewicht Deines Anhängers von 3 t ist definitiv Limit ! Zunächst egal welches Bauteil X ? Einzellasten trägt . Das Gewicht wäre solo auf einer Fahrzeugwaage zu ermitteln . 2. Darüber hinaus dürfen auch die Einzellasten nicht überschritten werden ! Also Achslasten u. Stützlast . Dies gilt für alle, egal welcher Hersteller . Zur Alternative stimme ich Torben zu . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#6
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Laut Fzg.-Schein oder Wage?
Die Gewichtsdaten im Fzg.-Schein stimmen selten. Ich würde Trailer und Boot noch mal allein wiegen um 100% sicher zu sein und dann kannst Du dir überlegen ob den alten Trailer auflassten, neuer Trailer oder einfach etwas Gerödel ins Zugfahrzeug packen.
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MfG der Carsten wenn du nicht weisst, wohin Du fahren willst,dann solltest Du wenigstens als Erster da sein Geändert von ilver (20.12.2011 um 00:38 Uhr)
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#7
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Zitat:
Der Hersteller muß Dir ein neues Typenschild schicken und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung...dann ab zum TÜV etc und fertig. |
#8
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Stell das Boot alleine auf die Waage, sonst sind das nur Vermutungen...
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#9
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Einfache und gute Definition der Stützlast und Anhängelast bei PKW Anhängern
http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html mfg Andreas Geändert von AUUFISCHER (20.12.2011 um 10:07 Uhr) |
#10
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Keine Vermutung sondern mathematische Wahrheit: bin erst nur mit dem Auto auf die waage gefahren
1900 kg und dann mit Auto,Boot und Trailer 4960 kg. Auto hat keinen km Gefahren (500m also keine messbar andere treibstoffmenge und auch der gleiche unbeladene autoinhalt.) Also kann es nur sein, dass der Trailer mit boot drauf abgekuppelt ohne Auto 3060 kg wiegt Schade wegen der 60 kg ! So ein Mist !! viele neue Probleme : wohin mit dem alten Trailer ?? Hat jemand Interesse ? woher ein 3500 kg Trailer? Hat jemand einen Tipp ? Und wie bekomme ich das boot auf den anderen Trailer. Kein Krahn hier in der Nähe. Müsste mir also einen neuen Trailer kaufen damit dann 150 km zum nächsten Krahn fahren und mit meinem Alten Trailer mit Boot ein letztes mal nach Ausbau von 60 kg (Anker, Ausrüstung ...) die gleiche Strecke. Dann Boot von Einem Trailer auf den anderen. dann wieder mit Boot und neuem Trailer zurück. Dann wieder zurück zum Krahn und den alten Trailer holen. Dann habe ich hier 2 Trailer und ein Boot stehen und müsste den alten Trailer verkaufen. ganz schönes theater wegen blöden 60 kg. Ich habe das Boot mit Trailer gebraucht gekauft und mal vertraut, dass das auch passt! |
#11
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Hallo Charliechen,
kannst du das Boot nicht um 60 Kg erleichtern ???
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#12
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Wenn es sonst nicht anders geht: Anker mit Kette, Batterien, Hilfsmotor; das sind für den Notfall die schweren Dinge, die man relativ schnell ins Zugfahrzeug legen kann.
Auflasten um nur 100 kg sollte auch kein Akt sein. Schau Dir mal die Typenschilder der Achsen, Bremsen, Auflaufeinrichtung und der Kupplung an. Da stehen höchstzulässige Gewichte drauf. Auf jeden Fall vorher mal den TÜV kontaktieren, die können auch hilfsbereit sein. Reifentraglast nicht vergessen. Wieviel darfst Du denn mit Deinem Auto ziehen? Wo bist Du denn zu Hause? Viell. kann mal einer da direkt Tips geben. Das ist jedenfalls kein sooooo großes Malheur, da gab es hier schon krassere Fälle.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#13
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60kg bei 3000kg sind 2% zuviel. Kommen wir da nicht schon in den Bereich der Wiegetoleranz?
Evtl. kann man auch bei Wassertankinhalt oder Benzintankinhalt noch ein paar kg sparen?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#14
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Zitat:
und hatte einen Unterschied von 90kg.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#15
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Sorry,
ich muss mich korrigieren. Gewogen wurde ja 4960kg. Da sind die 60kg zuviel ja sogar nur 1,22% Weiterhin besteht beim Wiegen des Autos von 1900kg ja auch eine Toleranz. Diese Toleranz geht ja auch in die Rechnung: Gesamtgewicht minus Autogewicht ein. Ich würde, wenn es so knapp zugeht, den Trailer mit Boot, aber ohne Auto wiegen. Und bei Ergebnissen unter 3000kg ein Protokoll ausdrucken und mitnehmen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#16
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Schön, daß du Gesetze + Verordnungen beachten möchtest, aber mach dich nicht verrückt.
Es gibt Toleranzen, auch bei Überladung. Auszug aus dem Bußgeldkatalog 334148 Sie führten den Zug, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers ( B - 1) 30,00 um ...,.. ( 2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war. Festgestellte Achslast: *)...... kg. Zulässige Achslast: **)...... kg. § 34 Abs. 3, § 31d Abs. 1 ***), § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.1 BKat (Kfz m. Anhänger über 2t) Tab.: 734012 Die Prozentzahl deiner Überladung ist hier schon errechnet worden, spar ich mir. Soweit mir bekannt, wird beim Wiegen durch Ordnungsorgane auch noch eine Toleranz abgezogen. Wieviel ? Habe ich momentan nicht drauf, google mal oder sende mir PN, dann mach ich mich schlau. Nimm Flüssigkeiten (Benzin/Wasser) oder Ausrüstung vom Boot, daß du auf ca. 2900 kg kommst. Lass dein Boot nochmal wiegen und lass dir eine Wiegekarte ausstellen. Natürlich mit Trailer + Bootsdaten. Dann hast du bei einer Kontrolle was zum Vorzeigen. Dann packst die Ausrüstung wieder rein, Flüssigkeiten lässt du weg, kannst am Urlaubsort wieder auftanken. Schau aber auch mal in deine Fahrzeugpapiere bzgl. Gesamtzuggewicht. Gruß Michael Geändert von herrmic (21.12.2011 um 01:31 Uhr) |
#17
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Zitat:
Damit sollte er sich innerhalb der Toleranz bewegen. Das Gesamtzuggewicht kann ich hier nicht nachlesen. Gruß Michael |
#18
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Also irgendwie verstehe ich die "Rumrechnerei" nicht ganz!
Soviel ich weiß, kann man die Stützlast doch vom Trailergewicht abziehen. Das wären also: tatsächl. Trailergewicht =3060 kg abzügl. Stützlast 100 kg =2960 kg. Wo liegt dann das Problem, oder habe ich etwas übersehen?
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Grüße Thomas |
#19
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Diese Regel gilt leider nur für die zulässige Anhängelast.
Du hast Beitrag Nr. 3 übersehen! Das zulässige Gesamtgewicht des Trailers darfst Du nicht überschreiten!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#20
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Das habe ich doch bereits in meinen Beitrag #5 notiert .
Überlesen ? Und was weitere User hier über die Messtolleranz schrieben, passt in Deutschland jedenfalls . Soll es mal ins Ausland gehen, unbedingt Infos vorher einholen, wie dort die Tolleranzen liegen oder ob es überhaupt welche gibt . Ich wünsche euch allen vorab schon einmal schöne Festtage u. ein tolles 2012 !!! TOMMI
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#21
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Zitat:
Einmal der komplette Zug gewogen, einmal nur das Auto. Daraus wurde das Trailergewicht errechnet. Jede der beiden Wiegungen hat eine Messungenauigkeit, auch Toleranz genannt. Wenn nun das Ergebnis durch Rechnung bestimmt wird, muss die Messungenauigkeit aus beiden Wiegungen berücksichtigt werden. Die Gesamtungenauigkeit ist größer als bei einer einzelnen Wiegung. Die genaue Formel hab ich vergessen, ist aber auch egal. Das einfachste wäre, den Trailer mit Boot, aber ohne Auto auf die Waage zu stellen, wie ja schon mehrfach vorgeschlagen wurde.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#22
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Fahr mit Deinem Gespann von A nach B und alles ist gut....wenn Dein PKW 3000kg ziehen darf ist alles O.K.
Ich bin schon mal auf der Autobahn gewogen worden ,mit 100kg drüber ( in NL ) und alles war gut. War ein 1800kg Trailer und 1900kg habe ich gehabt...meine damaliges Auto BMW 320d Max 1800kg bis 8% Steigung...auch kein Problem...es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. 60Kg ist wirklich kein Problem. Wie hier schon beschrieben ...fahre mit nem leeren Boot auf die Waage...Wiegekarte erstellen und ins Handschuhfach damit...und alles ist gut. Frohes Fest und nen guten Rutsch Gruß Frank
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#23
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lustiges Thema
als Zimmermann der ewig unterwegs ist, mit Sprinter, und beladenen Anhänger meistens auch überladen, und ab und an auch mal kontrolliert werde, kann ich nur sagen. diese 60 kg überladung kannst du ganz beruhigt vernachlässigen. Ab 5 % Überladung, ob PKW, Anhänger oder in diesem fall Trailer, wird es interessant und könnte zu einem Bußgeld kommen, ab 10 % Überladung könnte man die weiterfahrt verbieten in dem ist Zustand verbieten. Gruß aus der Förde
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Gruß Bernd Neue Saison, neues Video, starke Truppe http://www.youtube.com/watch?v=K2V4rUfEKAA
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#24
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Zitat:
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#25
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Hallo zusammen,
hat sich mal jemand Gedanken gemacht wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht wenn der Trailer überladen ist und etwas passiert? Die 60Kg sind für das Material mit großer Wahrscheinlichkeit zu vernachlässigen und bei einer Verkehrskontrolle sind die Beamten vielleicht auch noch tolerant. Ich sehe das Problem darin wenn es hier zu einem Unfall kommt. Die Versicherungen sparen wo sie nur können und wenn es raus kommt das der Trailer überladen war dann bestimmt auch hier. Gruß Roland
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Zuviel ist nicht genug
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