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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Warum ist eine Handfunke als alleinges Gerät auf einem nicht zulassungspflichtigen Sportboot nicht zulässig? Meine Anmeldung bei der BNetzA dazu läuft gerade. Den Link für das Formular habe ich in # 31 gepostet, und dort sind alle Felder für den Betrieb einer Handfunke - mit oder ohne ATIS - angegeben. Nach telefonischer Auskunft der Lady dort geht das in Ordnung und ich bekomme demnächst mein Rufzeichen D.... Oder gibt es da etwas, was ich wissen sollte LG Jochen aus HH |
#52
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Nein, ich meinte das Betreiben eines Handfunkgerätes an einer stationären Antenne.
Das würde einer technischen Veränderung gleich kommen, die die Zulassung des Gerätes gefährdet. Du darfst nicht vergessen... wir sind in Deutschland
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#53
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Zitat:
An meiner Handfunke ICOM M 33 habe ich natürlich die Möglichkeit, wie bei den meisten anderen Handfunken auch, über eine dafür vorgesehene Steckverbindung eine andere Antenne anzuschließen, die z.B. an einen Nirobügel geklemmt oder verschraubt wird. Und das ist verboten? Sprich: ich darf die an der Handfunke vorhandene Steckverbindung für den externen Antennenanschluß nicht benutzen? Oder ist das Anbringen einer externen (Zusatz-)Antenne nicht erlaubt? Oder heißt "stationär" an Land, oder was? Man lernt ja nie aus ... (eben weil wir in Dtschld sind ) LG Jochen aus HH |
#54
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Zitat:
Die Programmierung der DSC Funktion findet, sofern man mit dem Fingerdruck auch einen kommunikativen Erfolg zeitigen möchte, besser vor dem beherztem Druck statt. Insofern hättest Du evtl. trefflicher nach der Art und Weise der Programmierung gefragt bzw. ob ich dafür zu doof wäre Naja, wenn Du die Schiene fahrten möchtest, das ich nicht weiß wovon ich schreibe, kannst Du das gerne tun, ist ja durchaus beliebt wenn die Argumente dünn werden oder sich wiederholen. Daher erlaube ich mir auch noch mal ein altes Argument zu wiederholen. Da alles Non-GMDSS Gefunke beim alten bleibt, Sprechfunk eben, und alles GMDSS/DSC erforderliche auch in den jeweiligen Betriebsanleitungen steht, sollte man den alten Strategen durchaus zutrauen sich über den Stand der Evolution der Geräte kundig machen zu können ohne eine damals Zusatzprüfung oder heute nach Ablauf der Frist einen komplett neuen Schein zu benötigen. Alle Neulinge betrifft das eh nicht, da es für sie direkt mit in die Prüfung einfließt und nur Teil des Neulandes ist. BTW: Ich habe mehrfach unbeantwortete Anfragen seitens MRCC zu DSC Fehl-Alarmen gehört. Und auch hier im Forum wurde schon vom eleganten und unbabsichtigten drücken des Knopfes per Hüftschwung berichtet. Mist bauen geht immer, ob mit oder ohne Schein.
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Gruß Kai |
#55
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Also, noch mal zum Mitschreiben:
Handfunke als alleiniges Gerät für Seefunk auf nicht zulassungspflichtigen Booten/Sportbooten: kein Problem. Habe heute meine Frequenzzuteilungsurkunde erhalten, mit Rufzeichen DF2679, und hatte auf dem Formular eingetragen: 1 ICOM M33 (Handfunke), sonst nix. Kostet einmalig: € 130,-. Mit 6 W Sendeleistung auf Deck stehend ereicht man damit alle, die man sehen kann, rundum, bis zum Horizont. |
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