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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.03.2012, 13:07
Täuberich Täuberich ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Wer bezahlt Flüge bei misslungener Bootsbesichtigung?

Wir interessieren uns für einen Motorsegler in der Preisklasse rund 65T€, Boot liegt am Mittelmeer.

Erste Kontaktaufnahme mir dem Eigner erfolgte im Dezember, ich besuchte ihn in Norddeutschland.
Wir vereinbarten einen Besichtigungstermin für dieses Frühjahr, wenn der Eigner vor Ort ist.
Vorletzte Woche rief er an, wir verabredeten uns für die Woche vor Ostern.

Ich buchte dann umgehend Flüge, Mietwagen und Hotel und lies mir den Termin nochmals bestätigen.

Jetzt ruft er an, das Boot sei jetzt über einen Makler verkauft.

Mietwagen und Hotel kann ich stornieren, die Flüge nicht, Kosten knapp 300 €.

Frage: muß der VK in diesem Fall die Flugkosten erstatten oder muß ich das unter Pech gehabt abschreiben?

Andreas
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  #2  
Alt 24.03.2012, 13:30
Water Water ist offline
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Hallo Andreas,

ohne vertragliche Regelung wirst Du wohl keine Ersatzansprüche durchsetzen können.

Gruß Walter
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  #3  
Alt 24.03.2012, 13:34
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Hallo, Andreas
Wenn ich mir ein Boot ansehen möchte, dann ist der Aufwand und die damit verbundenen Kosten immer mein Risiko.
Ausnahme: Vorherige Absprache mit dem Verkäufer. Wenn dieser überzeugt von seinem Produkt ist, kann er u.U. dem Käufer eine Kostenübernahme, auch bei Nicht-Kauf, anbieten, um diesem die Entscheidung, sich das Produkt anzusehen, zu erleichtern.
Ich fürchte daher, die jetzt entstandenen Kosten wirst Du selbst tragen müßen.
Vielleicht kann man die Tickets übertragen und noch kurzfristig über die Bucht anbieten?
__________________

Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 24.03.2012, 13:52
Täuberich Täuberich ist offline
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Selbstverständlich trage ich den Aufwand für eine Besichtigung, sofern sie denn stattfindet.

Der VK vereinbart und bestätigt Termin, ich buche unter Hinweis auf die fehlende Stornomöglichkeit.
Dann verkauft er anderweitig, juristisch tritt dadurch bei mir ein Vermögensschaden ein.
Vorverträge für gescheiterte Besichtigungen waren mir bis dato unbekannt.

Andreas
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  #5  
Alt 24.03.2012, 14:08
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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@ Andreas

Ist der VK ein Deutscher ?
Es wäre vorab eventuell zu klären, wo der Gerichtstand wäre.

Vielleicht findest du dort etwas

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...zpo/gesamt.pdf

War zu faul zum Suchen.

Gruß Werner
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  #6  
Alt 24.03.2012, 14:19
Täuberich Täuberich ist offline
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Die VK sind ältere Deutsche und absolut seriös. Es war Ihnen auch hörbar peinlich.

Ich denke schon, daß wir uns ohne Anwalt einig werden, klagen werde ich bei 300€ sicher nicht, vorher verzichte ich.

Dennoch würde mich interessieren, ob jemand ähnliche Fälle und deren Ausgang kennt.

Andreas
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  #7  
Alt 24.03.2012, 14:48
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santhos santhos ist offline
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Buch die 300 als Lehrgeld und gut ist, wenn ich ein Boot zu verkaufen habe und einer will es kaufen für den Preis den ich will, dann ist es weg. Egal wieviele hundert da noch unterwegs sind.
__________________
Grüße
Michael

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  #8  
Alt 24.03.2012, 15:58
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Marilena Marilena ist offline
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Hallo Andreas, hast du dem Vekäufer gesagt, dass du den Flug ja schon gebucht hast?
Manchmal wird dem geholfen, der das dann auch ausspricht - einfach mit einer Frage "Was machen WIR jetzt mit den entstandenen Kosten"

ich würds so versuchen, wenn du es nicht, was von vorteil wäre gleich angesprochen hast.
__________________
Liebe Grüsse
Mari lena

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  #9  
Alt 24.03.2012, 16:15
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gbeck gbeck ist offline
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Boot: z.Zt. mal ohne
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ich war vor zwei Jahren in einer ähnlichen Situation und musste Flüge, Mietwagen und Hotels buchen nach Polen hoch, um mir dort ein Boot anzuschauen.
Vom Verkäufer hatte ich mir den Termin per Mail bestätigen lassen mit dem Hinweis, das ein Zwischenverkauf ausgeschlossen ist.

Ob das nun rechtlich haltbar war - naja.... zumal es ein polnischer Verkäufer war....

Wenn ich jedoch als Verkäufer mit einem Käufer vereinbare, dass er mein Boot besichtigen soll, dazu einen Termin auch noch bestätige, dann habe ich auch dafür Sorge zu tragen, dass der Termin eingehalten wird und auch das Boot dann noch verfügbar ist.

Sollte ich nun einen Zwischenverkauf vorziehen, weil mir das als Verkäufer sicherer ist, dann hab ich weitere Käufer darüber zu informieren. Besonders dann wenn schon feste Termine gemacht sind und der Käufer auch schon bei mir zuhaus war und wir persönlich die weitere Abfolge besprochen haben.....
Ein anständiger Verkäufer wird Dir in dem Fall zumindest anbieten, einen Teil der entstandenen Kosten zu ersetzen.
__________________
Gruß - Georg
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  #10  
Alt 25.03.2012, 10:00
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Wir interessieren uns für einen Motorsegler in der Preisklasse rund 65T€, Boot liegt am Mittelmeer.

Erste Kontaktaufnahme mir dem Eigner erfolgte im Dezember, ich besuchte ihn in Norddeutschland.
Wir vereinbarten einen Besichtigungstermin für dieses Frühjahr, wenn der Eigner vor Ort ist.
Vorletzte Woche rief er an, wir verabredeten uns für die Woche vor Ostern.

Ich buchte dann umgehend Flüge, Mietwagen und Hotel und lies mir den Termin nochmals bestätigen.

Jetzt ruft er an, das Boot sei jetzt über einen Makler verkauft.

Mietwagen und Hotel kann ich stornieren, die Flüge nicht, Kosten knapp 300 €.

Frage: muß der VK in diesem Fall die Flugkosten erstatten oder muß ich das unter Pech gehabt abschreiben?

Andreas
Bei so einer Frage fällt mir nichts mehr ein!!!
Flieg hin, mach dir ein schönes Wochenende und vielleicht findest du da ja ein anderes Boot.
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  #11  
Alt 25.03.2012, 11:36
Wohnbusfahrer
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Weshalb fällt dir bei dieser Frage nichts mehr ein? Ich finde sie sehr berechtigt, schließlich hat er sich den Termin extra unter Hinweis auf die fehlende Stornomöglichkeit. Ich finde, der Täuberich hat alles richtig gemacht, deshalb finde ich seine Frage berechtigt.
Abgesehen davon, dass eine Klage nicht beansichtigt ist, vermute ich, dass sie Erfolg hätte, wenn alles schriftlich, also beweisbar, gelaufen ist.
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  #12  
Alt 25.03.2012, 11:58
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hilgoli hilgoli ist offline
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Wenn es keinen schriftlich vereinbarte Reservierung gab, die einen Zwischenverkauf ausschließt , haftet der Verkäufer natürlich nicht für die Stornokosten. Das ist das Privatvergnügen und eigenes Risiko des Interessenten. Es gibt doch keine Art von Vertragsverhältnis, aus dem man Ansprüche ableiten könnte.
__________________
Gruß Olli
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  #13  
Alt 25.03.2012, 12:55
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Weshalb fällt dir bei dieser Frage nichts mehr ein? Ich finde sie sehr berechtigt, schließlich hat er sich den Termin extra unter Hinweis auf die fehlende Stornomöglichkeit. Ich finde, der Täuberich hat alles richtig gemacht, deshalb finde ich seine Frage berechtigt.
Abgesehen davon, dass eine Klage nicht beansichtigt ist, vermute ich, dass sie Erfolg hätte, wenn alles schriftlich, also beweisbar, gelaufen ist.
Ganz einfach, Dumm gelaufen der Verkäufer hat anderweitig Verkauft,was sein gutes Recht ist, aber typisch Deutsch,schauen wir mal wo man sein Geld her holen kann, Abgesehen davon glaube ich nicht dass er vor Gericht recht bekommen würde und das ist nicht nur meine Meinung sondern auch die Meinung von meinem Bruder und der ist Rechtsanwalt.
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  #14  
Alt 25.03.2012, 13:40
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Libertad Libertad ist gerade online
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Was ist daran denn typisch deutsch, wenn ich da mein Geld wiederhaben möchte? Da vereinbart jemand einen Termin, hat Kosten dafür und der andere sagt aus eigenem Interesse ab. Irgendwie war das doch auch schon ein Vertrag.
__________________
Gruß
Ewald
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  #15  
Alt 25.03.2012, 13:42
Wohnbusfahrer
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Rechtsanwaltsmeinungen gelten vor Gericht auch nicht mehr als ein Eichhörnchen ...
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  #16  
Alt 25.03.2012, 13:47
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Pseudonymloser Pseudonymloser ist offline
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Zitat:
Zitat von Marilena Beitrag anzeigen
Hallo Andreas, hast du dem Vekäufer gesagt, dass du den Flug ja schon gebucht hast?
Manchmal wird dem geholfen, der das dann auch ausspricht - einfach mit einer Frage "Was machen WIR jetzt mit den entstandenen Kosten"

ich würds so versuchen, wenn du es nicht, was von vorteil wäre gleich angesprochen hast.
so würde ich es auch versuchen/machen hat für mich etwas mit fairplay zu tun

Zitat:
Flieg hin, mach dir ein schönes Wochenende und vielleicht findest du da ja ein anderes Boot.
das wäre doch ne echte alternative

oder ärgerst du dich nur "so sehr", dass du "dein boot" nicht bekommen hast
__________________

"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #17  
Alt 25.03.2012, 16:52
Täuberich Täuberich ist offline
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Vielen Dank für die bunte Meinungsvielfalt.

Glücklicherweise sind nicht alle Verkäufer von so ausgewählter Dreistigkeit wie es hier in manchem Beitrag anklingt.

Ich habe mit ihm heute noch mal lange und sehr freundlich telefoniert, nachdem mein gestriger Ärger verraucht war und ihm zum geglückten Verkauf gratuliert. Er hat wohl über einen Makler, von dem ich nichts wusste, einen höheren Preis realisiert und sieht deshalb überhaupt kein Problem darin, mir die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen. Ich schau jetzt mal, ob ich bei Germanwings einen Gutschein eintauschen kann, das würde das Problem dann zu aller Zufriedenheit beseitigen.

Schade ums schöne Boot, aber jetzt gehen wir halt eine andere Nauticat an der Ostsee anschauen und MallorcaMichaels Llaut wartet auch noch auf unsere Besichtigung.

Danke für die rege Anteilnahme.

Andreas

P.S.: auf 3 Tage MM ohne Bootankucken habe ich keine allzugroße Lust, dafür ist die Zeit einfach zu kurz.
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  #18  
Alt 25.03.2012, 17:07
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blondini blondini ist gerade online
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Hi!

Das Zauberwort heißt hier wohl culpa in contrahendo, wenn ein Jurist mitliest. Frage ist, ob der andere sich den Zwischenverkauf ausdrücklich oder den Umständen nach vorbehalten hat. Wenn nein, dann kann man über einen Anspruch nachdenken.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #19  
Alt 25.03.2012, 18:54
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Petrol Petrol ist offline
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Ich würde es zunächst ebenfalls über die Fairness beim Verkäufer versuchen und mir eine ordentliche Argumentation hierfür überlegen . Hilft dies nicht, würde ich im Gespräch umschwenken und es mit ein bisschen Nachhaltigkeit und dem Rechtsempfinden probieren...

Viel Glück , denn fein war das nicht vom Verkäufer...
__________________
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