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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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12m Schiff in einem 10m Stand
Moin allseits,
wir haben vor ein paar Tagen einen 12m Eimer von der Müritz nach Berlin überführt und lagen dabei mehrfach in 10m Ständen. Das Heck schaute dabei etwa 2m hinten raus. Wie ist denn die rechtliche Seite wenn da jemand beim Anlegen reinknallt, gibt es da eine Teilschuld Regelung ? Weiß jemand was genaues ? Gruß aus Berlin Tilo |
#2
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Ich weiß nicht genau, was Du mit einem "10m-Stand" meinst. Wenn das Boot hinten aus der Box herausragt, ist das jedenfalls kein Grund für andere, da unbesehen vorsemmeln zu dürfen.
Ich kenne keinerlei Regelung, dass eine Box eine Begrenzung hat und ein etwaiges Darüberhinausragen gekennzeichnet werden müsste. Wenn der jeweilige Hafenmeister sagt "ok so", hast Du keine weiteren Verpflichtungen diesbezüglich. Meine Meinung. Bei nem nato-grauen Tarnkappenbomber würde ich vielleicht noch weiße Fender ohne Camouflage-Überzug verwenden, aber das wars dann auch.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#3
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Stand = Liegeplatz oder Box, wie Du möchtest.
Ein "netter" Nachbar meinte, wenn da jemand einschlägt müsst ihr mit einer Teilschuld rechnen. Da uns hier keine rechtliche Grundlage bekannt ist, stelle ich die Frage. Gruß Tilo |
#4
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In vielen Häfen stehen Boote über die Dalben hinaus, warum sollte das verboten sein.
Solange genug Platz zum vorbeifahren ist, und der Hafenmeister sein Ok gegeben hat, spricht nichts dagegen.
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so long, der Thomas...
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#5
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Wenn ich in großen Marinas die Stege entlang schaue, stehen mindestens die Hälfte aller Boote über die "Box"(Pfähle) hinaus!
Solange sie nicht ins Fahrwasser reichen oder andere behindern ,liegt das Ermessen wohl beim Hafenbetreiber(Hafenmeister)! Upps,Thomas war schneller!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#6
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Hi Tilo, in Boxen mit Seitenstegen liegen diese meistens an den achteren Pfählen auf; dadurch ergeben sich oft "zu kurze" Stege. Mein Achterboot ragt 2,5 m in die Fahrgasse und die Badeplattform wird mindestens einmal jährlich gerammt. Der letzte Schaden wurde ohne Probleme reguliert. Wichtig ist natürlich, dass die Fahrgasse so breit bleibt, dass normale Wendemanöver möglich sind.
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Gruß Wilfried |
#7
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Zitat:
und die vorherigen Schäden ? Wenn es von Seiten des Gesetzgebers keine Festlegungen gibt, bleibt der konkrete Fall immer Auslegungssache. Das meinte vermutlich unser "netter" Nachbar. Aber den Meinungen hier entnehme ich - wohl immer zu Gunsten des bereits festgemachten Bootes. Gruß von der Ecke nebenan Tilo
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#8
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Hi ,
was sagt der Hafenbetreiber oder Hafenmeister denn dazu ? Bei uns am "kleinen" Steg dürfen nur Boote bis 4 meter liegen , eben weil größere , beziehungsweise längere Boote nach hinten rausragen würde. Gruß Udo |
#9
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Zitat:
Reich durch Badeplattform-Rammings werde ich auch künftig nicht, denn die Marina hat bei geringstem Hochwasser nur noch Unterwasser-Stege. Deshalb ziehe ich nach Gegenüber an einen Schwimmsteg. Der Seitensteg ist dort auch nur 7 m lang, sodass mein Achterschiff wieder 2,5 m ins Fahrwasser reichen wird. Aber dahinter kommt viel freies Wasser.
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Gruß Wilfried Geändert von Kielholer (23.06.2012 um 19:41 Uhr)
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#10
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Zitat:
der war nach 21.00 Uhr (anlegen) und vor 10.00 Uhr (ablegen) nicht erreichbar. Sprich - kümmert Euch.... Gruß Tilo |
#11
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Moin Wilfried,
dann bist Du ja Hochwasser tauglich.... ...und der Sommer kann kommen. Gruß vom Nachbarn
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