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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Ware zurückgeben aber Kassenbon verloren
Hallo Gemeinde,
wir haben uns vor ca. 2 Wochen bei Fritz Berger in Herzfelde zwei Schlafsäcke per EC-Karte gekauft. Nach dem spannenden Auspacken kam dann leider die Ernüchterung. Der Qualität, vom Material her, ist echt mies und das Kopfkissen hat die Abmaße einer Damenhandtasche. Auf der Internetseite haben die das Kopfkissen schön groß abgebildet und in Wirklichkeit....naja. Jetzt wollte ich die Dinger wieder zurückbringen, aber ich Rindviech hab den Kassenbon verdusselt. Habe ich eine Chance? Ich frage deswegen hier erstmal an, um mir einen peinlichen Moment in der Filiale zu ersparen. Beste Grüße aus Berlin Jens und Sandra PS: hier mal der Link zum Angebot. Wir können nur abraten http://www.fritz-berger.de/fbonline/...200/detail.jsf |
#2
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Hi ,
ja , geht ohne Probleme . Wenn du einen Zeugen hast das du da gekauft hast reicht das aus. Wenn es hart auf hart kommt könnte der Händler ja seine Daten auswerten dann sieht er ja das du die Ware bei ihm gekauft hast , aber soweit kommt es in der Regel nicht. Gruß Udo |
#3
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Einen Zeugen habe ich leider nicht, war allein da. Ich könnten allerdings einen Bankauszug mitnehmen, wo die Abbuchung drauf steht.
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#4
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Sorry, Recht auf Umtausch/Rücknahme hast Du nur bei einem Mangel, nicht bei Nichtgefallen.
14 Tage Rücktrittsrecht gibts nur bei Internet Deals, alles andere wäre nur Kulanz. Und ich sehe bei deiner Beschreibung KEINEN Mangel. Wie hätten Sie denn das Kopfkissen anders darstellen sollen? Mit ner Zigarettenschachtel daneben als Größenvergleich?
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Grüße, Andreas |
#5
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Vor Ort gekauft ohne sich den Artikel anzusehen ? Dann 14 Tage gewartet ? Und den Kassenbon verschlammpt ?
das klingt wirklich nach Zitat: "Rindviech" (ich bin selber Einzelhändler...) Nimm den entsprechenden Kontoauszug mit....oder kläre das vorab mit einer Mail und dem beigefügtem Kontoauszug. Für ~€ 40.- würde ich von einem Schlafsack incl. Kissen auch nicht allzuviel erwarten.
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan
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#6
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Zitat:
Allerdings wirds wohl ein Warengutschein, keine Barauszahlung werden, vermute ich.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#7
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Sie hätten zu mindestens die Maße auf der Internetseite angeben können.
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#8
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Zitat:
Den Begriff Kulanz hatte ich glaube ich ja auch erwähnt.
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Grüße, Andreas
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#9
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Ich würde auf Kulanz hoffen in Verbindung mit dem EC Beleg / Kontoauszug. Wie gesagt ein Recht auf Umtausch hast Du nicht.
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Gruß Micha
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#10
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Ich werde mal bei Fritz Berger anrufen und mich erkundigen. Werde dann berichten.
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#11
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Nur Kulanz geht. Ein gesetzliches Umtauschrecht hast du ohnehin nur im Fernabsatz oder wenn dir das der Betrieb ausdrücklich einräumt.
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#12
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Zitat:
...eine freundliche Nachfrage erzielt meist die besten Ergebnisse...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#13
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Bei Fritz Berger vermuten sie wahrscheinlich, dass jemand den die Größe des Kopfkissens interessiert, einfach mal nachfragt
Von einem kostenlosen Zugabeartikel sollte man nicht allzuviel erwarten |
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