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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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HILFE Ce Zertfikat für USA Boot
Hallo LEUTE
Wer kann mir helfen. Mein (neues) boot, Florida Import Baja 236 7,4L Bravo one Bj 93 Motor neu, kommt in ca 4-6 Wochen in Bremerhaven an .Der starke Euro machts möglich .Ich habe "Absolut keine Ahnung" wie ich dann an das benötigte CE Zertfikat komme. Wer kann Helfen,weiß wie und wo oder kennt den praktischen Weg DANKE schon mal für eure Bemühungen. Ralf |
#2
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Sie haben Post
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#3
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muß man das den haben ??
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#4
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Ja!
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#5
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Nein.
Wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtiger. Das CE-Kennzeichen muß der Inverkehrbringer beantragen. Und das ist der stolze Neubootbesitzer erst, wenn er das Boot auf dem Gemeinschaftsmarkt gewerbsmäßig veräußern will. Grüße Matthias. |
#6
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Ich will nimma
Seit 1.1.2005 gilt eine Änderung des Produktsicherheitsgesetzes zum Inverkehrbringen technischer Arbeitsmittel und Geräte, welche in der Zehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten - 10. GPSGV) *) (um genau zu sein....) festgelegt ist. Dort heisst es des weiteren: 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von neuen Sportbooten, Wassermotorrädern, unvollständigen Booten, einzelnen oder eingebauten Bauteilen und Antriebsmotoren. Die Einfuhr eines gebrauchten Produkts nach Satz 1 in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Der Passus: (1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen technischer Arbeitsmittel, das gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. ....stammt aus dem nicht mehr gültigen Gesetz. Das war einmal..... Mir ist es egal, halte es wie du es willst, aber im Schadensfall nicht nach Hilfe rufen |
#7
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Alles absolut richtig, was Du da zitierst. Nur ist eben "Inverkehrbringen" der gewerbsmäßiger Verkauf in der (bzw. in die) Gemeinschaft. Der private Bootskauf gehört nicht dazu.
Zitat: Inverkehrbringen ist die Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung. oder Inverkehrbringen ist das Anbieten, Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe von Produkten. Alles klar? Grüße Matthias. |
#8
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Nach dem Zitat von Nav ist aber das in Verkehr bringen bereits mit der Einfuhr erfolgt, egal ob gewerblich oder nicht.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#9
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Nein.
"Einfuhr in den Wirtschaftsraum" ist nicht synonym mit "Privateinfuhr". "Einfuhr in den Wirtschaftsraum" bedeutet, daß man die Waren dem Wirtschaftsraum zur Verfügung stellt, ergo damit Handel treibt (i.e. Invehrkehrbringen). Sonst dürftest Du Dir nicht einmal eine Cremedose oder ein Nasenspray aus USA oder Japan mitbringen - die brauchen nämlich inzwischen auch ein CE-Kennzeichen (für die Invehrkehrbringung, wohlgemerkt). Eine wie auch immer geartete Zertifizierung, ob CE oder anders, ist für Privatleute nach wie vor nicht von Belang. Grüße Matthias. |
#10
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Zitat:
darüber bereits einmal im März diesen Jahres unter dem Titel Bodenseezulassung fuer Boot aus USA Am sinnvollsten für den Fragesteller ist es vermutlich, bei der zuständigen Behörde nachzufragen. Ich weiß zwar nicht sicher, welche das ist, aber vielleicht kann man beim Zoll mal anfangen. Belem |
#11
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Bevor ich es ganz vergesse:
es ist schon richtig, dass ein Inverkehrbringen zum Eigennutzen kein gewerbliches ist und somit das gerätesicherheitsgesetz nicht zu Anwendung kommt. lange Rede - kurzer Sinn: ich darf zwar das Boot privat in Verkehr bringen, darf es aber genaugenommen weder auf Seewasserstrassen, Binnenwasserstrassen noch dem Boden see bzw. auch weitweren nationalen Gewässern laut deren entsprechender Verordnung NICHT BETREIBEN! Der Betrieb ist eben dort nur mit CE-konformen Fahrzeugen erlaubt, wenn diese nach 15.06.1998 auf den Markt gelangt sind. Um weitere Recherche zu ersparen: man (ich auch) liest es zwar so, dass sich die Binne- und Seewasserstrassenverordnung zwar wieder auf das GSG beziehen (also doch nur gewerblich), doch sieht es das verkehrsministerium nicht so. Ich bin weder Jurist noch Verkehrsminister, mir kann es also recht egal sein, zumal ich mich so oder so nur mit gewerblichen Inverkehrbringen befasse. Segelmatt, mir ist es wirklich egal, aber ich will das Gejammer dannach nicht hören. By the way ist es in anderen europäischen Ländern so, dass die Umsetzung ins nationale Recht zwingend auch für Gebrauchtboote als Privatimport eine CE-Konformitätsbewertung vorsieht - Skandinavien ist dort Vorreiter! Klar ist und das sag ich auch immer wieder - dort wo es niemanden kümmert und wo nicht kontrolliert wird und solange kein Schaden eintritt (ich drei mal auf den Holzkopf klopf), interessiert es auch niemanden, aber wehe wenn..... |
#12
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Zitat:
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-zwazl |
#13
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Weil die Frage nach seine Telefonnummer, damit ich mir die Fingerkuppen nicht wund schreiben muss, nun wirklich niemanden schlauer machen.
Warum so neugierig |
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