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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Umschreiben von alten Führerscheinen
Ich möchte in Zukunft mehr im Auslande unterwegs sein und hab mal meine Führerscheine durchgeschaut und festgestellt, das nicht mehr alle den neusten Ausführungen entsprechen. Mir ist klar, das die alten Scheine immer noch gültig sind, aber ist das der Waspo in Frankreich oder Ungarn auch bekannt? Meine Frage macht es Sinn die alten Scheine gegen die neuen beim DSV zu tauschen?
1. Sportbootführerschein See der grüne Lappen ausgestellt 1983 Gegen den kleinen Schein mit dem großen Adler tauschen? Oder erkennt die Polizei im Ausland auch meinen Sportseeschifferschein an? Der entspricht im Desgin dem Schein der aktuell ausgestellt wird. 2. Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für UKW ausgestellt 1992 Könnte ich gegen UBI eintauschen? (Ja, ich habe das "Beschränkt gültige Betriebzeugnis für Funker 1" für den Seebereich) 3. Eintrag Signalmittelprüfung (ich weiß nicht wie sich das genau nennt) im BK-Schein. Wie krieg ich diesen Stempel in den Sportbootsee oder Sportseeschifferschein übertragen? Habe meim DSV angefragt. Dort meinte man, ich sollte 1 und 2 eintauschen. Den Eintrag 3 könne man jedoch nicht mit einstempeln, da es der DSV nicht mehr dürfe. Die Gebühren hätte man natürlich gerne. |
#2
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Hallo Schimi ???
Ich habe irgendwo gelesen man sollte die alten Lappen umtauschen ! Ist auch günstiger als im Ausland Probleme zu haben ! lg Frank
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#3
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Ruf beim DMYV an die geben bereitwillig auskunft.
auf deren Seite war auch irgendwo das Formular zum Runterladen welches man für den Tausch benötigt. auch du SUFU würde schon etwas helfen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#4
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Das genau ist der Grund meiner Überlegungen. |
#5
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Die alten Scheine haben doch was für sich.
Beim Umschreiben geht auch dein Bestandschutz verloren. Wenn du Funk eins hast, was willst du dann mit UBI? Wenn die im Ausland Ärger machen.... WSP Duisburg anrufen und den Hörer weiter reichen
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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#6
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http://www.boote-forum.de/showthread...htlinie&page=2
War damals schon ein Thema das es im Ausland evtl. Probleme mit dem Anerkennen alter Lappen gibt.
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Gruß Kai
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#7
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Moin,
schau mal in Deinen SSS ob da was von "Resolution Nr.40" steht. Wenn ja brauchst Du nix umschreiben lassen. Falls nein würde ich nur den Grünen umschreiben lassen. Beim Funkzeugnis würdest Du die Seeberechtigung verlieren und der Stempel "Signalmittel" im BK beinhaltet die Fachkunde der SiPi, die gibt es auch nicht mehr so einfach.
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Gruss Vestus
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#8
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Bestandsschutz bedeutet der Besitzer behaelt die Rechte, die er mit seiner bisherigen Erlaubnis hatte und wird in den entsprechenden neuen Klassen umgeschrieben
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg
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#9
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Zitat:
....Befähigung (§2 der Sportseeschifferscheinverordnung) zum Führen von Yachten....... Nein würde ich nicht, da ich ja noch das "Beschränkt gültige Betriebsfunkzeugnis für Funker I" habe, das ich in ein Short Range Certificate (SRC) eintauschen kann. Zitat:
Das versteh ich nicht ganz. Ich will doch nur den Stempel im meinem SBF haben (ein Papierchen weniger an Bord). |
#10
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#11
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Der SSS ist von 1994 und auf der Rückseite steht:
Der Inhaber dieses Zertifikates isz befähigt zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine/Segel auf den Küstengewässern aller Meere bis 30 sm........usw. und dies in Deutsch, Englisch und Französisch. Zum SRC: hört sich für mich so an als wenn du nicht glauben würdest das das geht. Der DSV bittet das doch ausdrücklich an. Es gibt auch ein Antragsformular für die Umschreibung. Pürostempel: den behalte ich dann mal lieber. Damit kann ich jederzeit eine WBK für eine Signalpistole bekommen.
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#12
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#13
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@vestus
ich habe zwei Funkzeugnisse. 1. Den großen, alten, grauen Schein ausgestellt 1992 "Beschränkt gültiges Sprechfunktzeugnis für Ultrakurzwellen" (der alte Schein für See- und Binnenfunk). Diesen könnte ich gegen einen UBI eintauschen. 2. Den kleinen, grünen Schein ausgestellt 1998 "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker 1" Den könnte ich gegen ein SRC eintauschen Richtig? |
#14
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Zitat:
Seit wann können deutsche Behörden ausländischen Behörden Weisungen erteilen Was im Ausland anerkannt wird ist IMMER Angelegenheit des jeweiligen Landes. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#15
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Die Duisburger Wache ist durch den Rhein eine internationale Polizeistelle und kann daher die zweifelnden Beamten anderer Nation auf die entsprechenden Vereinbahrungen mit Textstellen hinweisen.
Die sind da richtig fitt, ist deren täglich Brot.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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