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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boots-Kennzeichen - Farbe egal?
Ich habe heute mein Kennzeichen vom WSA erhalten. Lt. Vorschriften muß ich dunkle Zeichen auf hellen Grund benutzen. "Dunkel" ist ja ein dehnbarer Begriff. Darf ich auch rote Zeichen auf hellen Grund benutzen?
Grüße Maik |
#2
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Musst du wohl erfragen.
Hier ein Ausschnitt: "...Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen. ..." Quelle: http://www.wsa-minden.de/schifffahrt...dex.html#Kennz LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt."
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#3
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mein bekannter hat auch ne Rote Schrift für seine Scorpion gewählt und natürlich auch das Kennzeichen in Rot. Und das schon seit 10 Jahren.
Rote schrift auf weißem Grund = keine Probleme Meine Schrift ist Royalblau. auch keine Probleme
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#4
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ich denke wenn es ein dunkles weinrot ist,würde da nichts gegen sprechen...es muss sich halt deutlich vom untergrund abheben...
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Semper Fidelis
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#5
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Zitat:
wir Deutsche müssen immer genau vorgegeben haben, wo Dunkel anfängt und wann Dunkel als Hell gilt Ich hatte RAL 3004 Purpurrot auf weiß Null Probleme bei einer Kontrolle Aber da kommt bestimmt noch was, denn der Ansatz für eine Doktorarbeit ist gut Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#6
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Ich hab nen schönes freundliches helles silber als Schriftfarbe auf weißen Grund.
Hat auch noch nie jemanden gestört
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Gruß Frank
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#7
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Zitat:
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#8
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"...Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen. ..."
Quelle: http://www.wsa-minden.de/schifffahrt...dex.html#Kennz LG Jan[/QUOTE] was Jan geschrieben hat,sollte doch als Erklärung genügen.Man muss ja schon froh sein,das Nicht noch mehr Reglementiert ist. Ich habe türkis auf weiß. Gruß Rudi |
#9
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Wie heißt es so schön: Wer lesen kann, ist im Vorteil
Also: Macht es lesbar! Weiß auf Hell iss nich gut....
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Gruß Heinz, |
#10
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#11
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Schöne Gestaltungsmöglichkeiten gibt es auch beim Spiel mit der Schriftart!
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Grüsse vom ulmerle. |
#12
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Geht aber problemlos : siehe die österr. Kriegsflagge ==> weißer Adler auf weißem Grund !
(duckundganzschnellwech ....)
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#13
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Ich könnte mir vorstellen, dass mit der Regel einfach ein hoher Kontrast gemeint ist, der die Lesbarkeit auch bei schwachem Licht und verblassenden Farben sicherstellt. Ähnliche Regelungen gibt es beim Fernsehen für die Trikots der beiden Mannschaften (glaube ich).
Ist nur meine WWV
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#14
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Hallo,
mir wurde heute vom WSA Duisburg mitgeteilt das es 10cm hoch sein muss und in lateinischer Schrift und arabischen Ziffern, in sichtbarem Kontrast zur Grundfarbe.Was mich allerdings bewogen hat dorthinzuschreiben, war tatsächlich die Schriftart. Man kann tatsächlich in einer lesbaren anderen Schriftart sein Nummernschild machen lassen, denn dazu gibt es keine Verordnung in Deutschland...hab ich direkt ausgenutzt....muss ja nicht immmer Druckschrift sein. Die E-Mail vom Amt liegt dann für die erste Kontrolle bei den Bootspapieren Gruss Sören |
#15
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...die Mail brauchst du nicht mitnehmen, denn es steht in gleichen Wortlaut so in den Vorschriften, hier nachzulesen:
http://elwis.de/Freizeitschifffahrt/...uge/index.html §2 Punkt 3 http://elwis.de/Freizeitschifffahrt/.../02/index.html
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#16
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Zitat:
Servus zur info: mfg Markus
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